MA-Aktionen und -Spielchen ab Januar 2018

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
das mit den 10 € Scheinen gab es auch bei BB Radio. Das jemand Rechnungen bezahlt, hörte ich zum ersten Mal bei Arno, bevor es bundesweit von anderen Sendern ausgeschlachtet wurde.

:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mal eben jemand sagen, ab wann die Abfragewelle für die MA Radio II 2018 läuft? Bis dahin kann man den Thread "MA-Aktionen und -Spielchen ab Januar 2018" mal parken.
 
Die (höchstwahrscheinlich) kommende - mit Speck fängt man Mäuse - Aktion von Schwarzwaldradio (inoffiziell: natürlich anlässlich der aktuellen MA-Welle) erklärte und testete Markus "Zauberlehrling" Knoll am Samstag in seiner Sendung höchstpersönlich. Wir hören mal rein....

Natürlich war der Effekt sofort über WA zu spüren: Er hatte etwas Streß, die Lese-/Antwortzeiten verlängerten sich rapide. "Die Geister, die ich rief...", sozusagen. ;)

Meine Meinung (und ich nehme da auch kein Blatt vor den Mund): Kann man machen, um ins Gespräch zu kommen. Denn schließlich hat SW-Radio laut eigener Aussage "die größte Jukebox Deutschlands", mit derzeit wohl rund 25000 Titeln "griffbereit" (Aussage von M. Knoll am Samstag). Aber letztendlich entscheidet die Musikredaktion, welcher Hörervorschlag die ausgelobten 100SWT bekommt. SW-Radio muß also nicht zwangsläufig jeden durchaus "zum Format von Schwarzwaldradio passenden" Titel überhaupt nennen (spielen) oder gar ungespielt prämieren. Das wäre ja auch etwas zuviel des Guten. Die MuRed wird selbstverständlich alle eingehenden Musikwünsche auswerten (was man hoffentlich sowieso schon längst macht, wobei ich mitunter nicht diesen Eindruck habe) und dann ein paar Titel "besorgen" und (hoffentlich in Stereo) (ein)spielen. Letztendlich ist es nur "Music-Research". Ich könnte noch länger zum Thema referieren, belasse es hier und jetzt aber dabei. Es reicht als abschließender Hinweis, daß "Maria Magdalena" noch immer mit Sampleversatz über den Sender geht.


BTW, weil hier im Forum auch immer etwas Quiz veranstaltet wird: Wie im Aircheck zu hören ist, hätte ich mir mit meinem "Teste die Jukebox" - Wunschtitel ("Shine on") aus den 80ern durchaus 100 SWT verdienen können. Aber wie heißt der von Markus Knoll nicht genannte Interpret?
 

Anhänge

  • 20180120_SW-Radio__MA-Aktion_Jukebox_testen_Knoll.mp3
    2,9 MB · Aufrufe: 9
Sehr gut, @count down! Fast richtig. ;) Bucks Fizz lieferten das Original 1981. Ich hatte den Titel letztens in Italien (wo sonst?) im Radio gehört und dachte im ersten Moment an "ABC". Aber wozu hat man denn Shazam & Co? Ich habe "Knolli" die Coverversion von "Orient Express" (1982) vorgeschlagen. Diese Version groovt natürlich viel mehr als das Original...
 
Die MuRed wird selbstverständlich alle eingehenden Musikwünsche auswerten (was man hoffentlich sowieso schon längst macht, wobei ich mitunter nicht diesen Eindruck habe)
Doch, das tun sie ganz sicher. Ich habe mir vor längerer Zeit mal "Teacher Teacher" von Dave Edmunds gewünscht und bekam zur Antwort, die Musikredaktion müsse den erst mal einspielen. Eine Stunde später lief dann mein Wunsch, und seither habe ich den Song schon öfter in der Rotation gehört, auch in unmoderierten Sendungen, in denen es kein Wunsch gewesen sein kann.
 
Hörerbindung, mit Nutzung der... Brief, Telefon, bla,bla (Hi,hi,..... ja, ich mag noch Brief) .....Geld muss eben reinkommen. Punkt.
 
Aus dem Bayern3-Faden:
Danke, das trifft den Nagel auf den Kopf.
Den Mitschnitt von RHH habe ich auch gehört.
Aber der NDR, der da so abfällig über die Situation berichtet, ist natürlich auch nicht ganz unschuldig:
https://www.ndr.de/ndr2/sendungen/vormittag/NDR-2-Vormittags,ticketquiz102.html
Die Geldsummen oder Sachpreise zahlen ja nicht die Sender, sondern die entsprechenden Firmen. Aber wie ist das heutuzutage: Müssen Sender beim Verlosen von wertigen Preisgewinnen eigentlich den geldwerten Vorteil versteuern, wenn die sie die vom Möbelhaus spendierten zwanzigtausend Euro in Empfang nehmen und an die Hörer weiterreichen? Falls ja, so wird die ans Finanzamt abgeführte Steuer wegen geldwertem Vorteil bei den ÖRs durch den Rundfunkbeitrag gedeckt?
 
Seltsame Ruhe. Habe ich die Juristen verschreckt oder eher die die Beteiligten, die kein Interesse am Thema haben? Statt mit nicht zur Sache betreffenden Rückfragen oder deren "gefällt mir"-Zustimmungen zu reagieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Preise aus Preisausschreiben sind steuerlich grundsätzlich irrelevant. Es sei denn, es sind betriebliche Auslobungen. Diese haben in der Tat dann eine steuerrechtliche Komponente. Dies ist dann gegeben, wenn es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Preisgeld und einer einkommenssteuerpflichtigen Einkunftsart gibt. Dies dürfte bei den ausgelobten Preisgeldern von Radiosendern kaum der Fall sein.
 
Lieber count down, wo entsteht denn der geldwerte Vorteil, den Du ansprichst? Beim Gewinner. Und da wird er auch besteuert. Dieser wird entsprechend veranlagt, sofern dieser Vorteil einen unmittelbaren Zusammenhang aufweist. Dies ist bei Gewinnen nicht der Fall. Insofern steuerfrei. Wieso sollten die Unternehmen (=Radiosender in diesem Fall) hierfür Steuern entrichten??? Anders bei Kundengeschenken und Events. Die Kunden die eingeladen werden (z.B. zu einem Konzert) erlangen einen geldwerten Vorteil. Dieser steht auch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihren einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Denn wäre z.B. Hänschen Müller nicht Marketingleiter des Möbelhauses Dingsbums, würde er auch nicht eingeladen werden vom Radiosender XY. Letztlich soll der Kunde, platt formuliert, buchen und mit dem Event "gefügig" gemacht werden (zugegeben, sehr platt ;)). Also Zusammenhang gegeben. Und hier kommen Unternehmen den Kunden entgegen, indem sie (meist pauschal) den geldwerten Vorteil für die Kunden versteuern. So kann Hänschen Müller vom Möbelhaus XY beim Event unbeschwert chillen und hat keine Sorgen mit dem FA.

Aber ich gebe die Frage, count down, einmal zurück: Was soll bitte die Grundlage für eine Besteuerung des Unternehmens sein? Preisausschreiben sind für das Unternehmen zunächst einmal Marketingkosten und somit Betriebsausgaben. Damit sind sie steuerrelevant, aber nicht in Deinem Sinne. Denn sie wirken sich als Betriebsausgaben sogar steuermindernd aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um es kurz zu machen (bevor mir erneut unterstellt wird, ich wäre eine nicht am Thema interessierte Person mit nicht die Sache betreffenden Rückfragen :p ):

Der Sender hat üblicherweise mit den Preisen nix zu tun, die kommen vom Kunden, der eine Gewinnerliste erhält und den Versand und vertragsgemäß die Bespaßung einleitet.
Der Kunde zahlt für die Medialeistung. Die erhält er nur (wenn es dem Sender nicht außergewöhnlich dreckig geht), wenn er ordentliche Preise rausrückt.
 
Sehr schön, ElToro, danke! :D

Wieso sagen vornehmlich ÖR-Sender, sie dürften keine Tickets für Konzerte oder andere Preise an Hörer ausloben, ohne Steuern für geldwerten Vorteil zahlen zu müssen? Demnach wäre die Auslobung von weit teureren Gewinnen für Geld- und Sachpreisen erst recht relevant.
 
Ich kenne nur die private Seite.
Da vereinbaren der Sender und der Konzertveranstalter eine Präsentation, in deren Rahmen die Veranstaltung in zu vereinbarendem Umfang (meist durch sendereigene Promos) beworben wird. Als Gegenleistung für die Media darf der Sender an prominenter Stelle seine Plakate/Banner/Whatever aufhängen und ggf. einen Promostand aufbauen und VIPs empfangen. Dazu gehört ein Kartenkontingent, mit dem der Sender machen darf, was er will - für VIP-Kunden verbraten, an Hörer verlosen und/oder an Mitarbeiter vergeben. Wobei es inzwischen kaum noch echte Karten gibt, sondern eine schlichte Gästeliste.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben