Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

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AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Irgendwie fällt mir da wieder der Fall meiner Freundin ein, die beim Finanzamt den Unterhalt versteuern sollte, den sie von Ihrem Ex-Mann bekam. Wohl gemerkt, er hatte sein Einkommen bereits versteuert. Es hat Wochen und mehrere Briefe eines Rechtsanwaltes/Steuerberaters gebraucht, diese Ungerechtigkeit abzuwenden...
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Gehört es eigentlich inzwischen zu den Privilegien der Hochgebildeten, auch schlicht lesen und das Gelesene auch verstehen zu können? Wie NURRadio bereits in Posting #2 richtig zitierte, betrifft dieses Urteil lediglich Geräte, die FEST in einer zusätzlichen Wohnung installiert sind - und eben nicht VORÜBERGEHEND mal mitgebracht.
****** Achtung: Das ist genau das Gegenteil ! *********
Und im Übrigen hättet Ihr schon für Eure Autoradios (unter oft genug erfüllten speziellen Bedingungen) und Arbeitsplatzhintergrundrauscherzeuger Extrageld zu zahlen. Steht aber auch auf den GEZ-Seiten. Und wer jetzt noch meckert, kann sich mit mir gern mal über die Dopplung von Mineralöl- plus Ökosteuer (verbrauchsabhängig) und geplanter KFz-Steuer (ebenfalls verbrauchsabhängig) unterhalten. Bei der GEZ wißt Ihr wenigstens, was Ihr für euer Geld kriegt ...
 
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Es ist eigentlich ganz einfach. Die GEZ orientiert sich an der Haushaltsabgabe. Zum Haushalt gehört der Erstwohnsitz einer Familie und die Autos dieser Familie. Aus der Familie wachsen erwachsene (ab 14, wenn sie nicht schulisch oder universitär sich weiter bilden, dann ab 26) Kinder heraus, wenn sie einen eigenen Lebensunterhalt verdienen (hier spielt die Höhe des Betrags keine Rolle, es muss nur ein regelmäßiges Einkommen aufgrund eines Arbeits - bzw, Ausbildungsvertrages bzw. einer selbständigen Tätigkeit nach SGB sein, oder einer Sozialhilfe oder eine regelmäßige Berufsausbildungsförderung, wenn sich daraus keine Rundfunkgebührenbefreiung ableiten lässt!). Werden Teile des Haushalts oder andere Räume gewerblich genutzt, entsteht eine neue Abgabepflicht, falls dort Geräte zum Empfang bereit gehalten werden. Das gilt auch für Autos. Jetzt kommt die Frage auf, was eine Familie ist. Hier orientiert sich der Gesetzgeber an den bekannten Kriterien der Zuerwerbsgemeinschaft. In WGs zahlt natürlich jeder einzeln. Werden dauerhaft mehrere Wohnsitze unterhalten, dann entsteht eine neue Gebührenpflicht, die orientiert sich aber nicht an Geräten. Oder soll ich für die 5 Radiogeräte bei mir zuhause 5 x GEZ zahlen, wäre das gerechter?:confused:
 
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In sofern orientiert sie sich schon an den Geräten, als daß in den zusätzlichen Wohnungen welche vorgehalten werden müssen. Es geht vor allem dabei ja auch um EIGENE Wohnungen. Daher auch die entsprechende Abwägung der Richter. Und im Auto (ich schreib daher von 'Bedingungen') fallen extra-Gebühren an, wenns entweder ein Firmenwagen ist, der Wagen als Betriebsmittel von der Steuer abgesetzt wird oder der Fahrer hin und wenn mal Botengänge im Auftrag seines Dienstherrn macht (Post mitnehmen etc). Und letzteres dürfte wohl vielen schon mal passiert sein ...
 
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kk schrieb:
Gehört es eigentlich inzwischen zu den Privilegien der Hochgebildeten, auch schlicht lesen und das Gelesene auch verstehen zu können? Wie NURRadio bereits in Posting #2 richtig zitierte, betrifft dieses Urteil lediglich Geräte, die FEST in einer zusätzlichen Wohnung installiert sind - und eben nicht VORÜBERGEHEND mal mitgebracht.
Mit dem richtigen Verstehen ist das offenbar tatsächlich ein eigen Ding. NURadio nämlich hat nicht etwa das Urteil zitiert, sondern (anscheinend) eine GEZ-Informationsbroschüre. Das Urteil sagt das genaue Gegenteil dessen aus, was die GEZ da kommuniziert, nämlich
Welt-Bericht schrieb:
Die Geräte seien von der Gebührenpflicht befreit, solange sie in der Hauptwohnung als Zweitgeräte stünden, erklärten die Richter. Sobald sie aber auch nur vorübergehend in der eigenen Ferienwohnung zum Empfang bereit gehalten werden, seien sie gebührenpflichtig.
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U87 schrieb:
Irgendwie fällt mir da wieder der Fall meiner Freundin ein, die beim Finanzamt den Unterhalt versteuern sollte, den sie von Ihrem Ex-Mann bekam. Wohl gemerkt, er hatte sein Einkommen bereits versteuert. Es hat Wochen und mehrere Briefe eines Rechtsanwaltes/Steuerberaters gebraucht, diese Ungerechtigkeit abzuwenden...
Schön, daß sowas mal als ungerecht empfunden und benannt wird. Bei der Erbschaftssteuerdiskussion vermisse ich diesen Gerechtigkeitssinn leider schmerzlich.
 
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... und mit den Mehreinnahmen können die GEZ-Leute dann wieder Bestechungsgelder zahlen, Urlaubsflüge und Bordellbesuche finanzieren. :D

Ist doch 'ne geniale Masche. Abzocken wo's nur geht, egal wieviel und bei wem.

Kurze Anmerkung noch hierzu:
Wie viele Leute betrifft das wohl? Ich meine, wer schleppt schon Radio und Fernseher mit in seine Ferienwohnung?


Es betrifft mehr Menschen als Du vielleicht glauben magst. Sehr viele Menschen verbringen einen Teil des Jahres an einem anderen Ort. Z. B. Rentner, die im Sommer in ihrer Gartenlaube oder eben der Ferienwohnung leben, etc.. Wenn sie eine dicke Pension haben, tut's vielleicht nicht weh, aber wehe wenn nicht.

Die An- und Abmelderei wäre zwar eine Lösung, aber sicherlich sehr umständlich. Die GEZ soll sich endlich mal zufrieden geben, mit dem was sie bereits von den Zahlenden bekommen und nicht versuchen hier auch noch mal abzukassieren.
 
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Anso nochmals abschließend: Ich habe also nur dann erneut Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in ich einem Haushalt, der noch keine Rundfunkgebühren bezahlt, meinen Handyakku auflade, und das Handy somit vorübergehend "fest installiere"?
 
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Theoretisch würde man es dir so auslegen können. Hätte ich jemals erlebt, dass die GEZ bei irgendetwas die Augen zugedrückt hat, würde ich beschriebenen Fall als Nichtigkeit abtun. Wenn...
 
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In sofern orientiert sie sich schon an den Geräten, als daß in den zusätzlichen Wohnungen welche vorgehalten werden müssen.

Klar, das habe ich vergessen :) ! Geräte müssen natürlich auch da sein. Und damit sind wir wieder bei der in Deutschland so beliebten Einzelfallgerechtigkeit. Weil in 5 Prozent der deutschen Haushalte kein Fernseher steht und in zwei Prozent kein Radio, muss die GEZ ein Heer von Beauftragten beschäftigen, das nur eine Aufgabe hat: gucken, ob nicht vielleicht doch da eins steht. So gesehen wäre eine Haushaltspauschale so viel einfacher zu handhaben, dass die Gebühren sogar sinken könnten. Und wer bezahlt, aber nicht einschaltet, nun ja, geht davon die Welt letztlich unter? Bedürftige können sich ja befreien lassen. Ich zahle in meiner Miete ja auch anteilig für Gartenpflege, obwohl ich lieber auf meinem Balkon sitze.
 
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...wenn wir gerade schon mal wieder bei der GEZ sind, eine kleine
Frage in die Runde:

Wie kann man sich überhaupt von der GEZ abmelden?
Meiner Schwester gehen die Herrschaften demnächst an Kragen,
weil sie nicht mehr bezahlen will/kann, weil sie studiert.

Wie löst man sich am Besten von der GEZ?

THX :confused: :confused: :confused: :confused:
 
Nette Geste...

Gebühreninitiative des nationalen Hörfunks: Der Intendant sagt Dankeschön

Ab 26. Februar strahlt der nationale Hörfunk in seinen Programmen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur eigenproduzierte Gebührenspots aus. Intendant Prof. Ernst Elitz bedankt sich bei den Gebührenzahlern. Ob Hörspiel, Interviews, Berichte aus aller Welt, Nachrichten oder Konzerte - in den werbefreien Programmen des nationalen Hörfunks wird jede Programmminute aus Gebühren finanziert. Bei einem Gebührenanteil von
37 Cent pro Monat im Rahmen der Rundfunkgebühr senden die Programme und um die Uhr Information und Kultur.

Für Deutschlandradio-Intendant Prof. Ernst Elitz ist dies Anlass, den Gebührenzahlern mit Dankeschön-Spots für ihren Gebührenbeitrag zu danken. „Ohne den Beitrag, den die Gebührenzahler Monat für Monat überweisen, wären wir nichts. Viele Hörerinnen und Hörer bedanken sich für unser solides Informations- und Kulturangebot. Es war an der Zeit, dass auch wir uns bei den Hörern für ihr Engagement nachdrücklich bedanken.“

Die in den Programmen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur eingesetzten Dankeschön-Spots sind unter www.dradio.de auf der Homepage des Deutschlandradios unter dem Stichwort „Dankeschön-Trailer“ zu hören.
 
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Nach der derzeitigen Regelung zur Befreiung muß ein aktueller Bescheid über den Erhalt von Sozialleistungen (ALGII, Sozialgeld, Grundsicherung nach SGB XII oder auch Leistungen nach dem BAföG) samt zugehörigem Formular an die GEZ geschickt werden. Problem dabei: bekommt Deine Schwester kein BAföG, muß sie wohl oder übel zahlen oder alles abmelden. Ein zu geringes Einkommen allein ist für die Befreiung nicht ausreichend.
 
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