• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Man wird mich verdammen - Titelsuche

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Juhu ich habe den Titel gefunden! :cool: Gerade eben auf WDR 2 lief er zufällig! Es ist Roxette mit "Queen of Rain"-wie passend bei dem Wetter ;)
 
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Bei der ursprünglichen Titelanfrage handelt es sich um Claudia Jung mit "Chinatown"
 
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Und die Songdatenbank aus Posting 7 ist leider auch abgeschaltet. Schade!!

Radiotroll
 
AW: Man wird mich verdammen - Titelsuche

Die Tatsache, dass eine Songtext-Datenbank im Internet geschlossen wurde, wundert mich prinzipiell nicht, allenfalls, dass wohl erst jetzt gegen Textsammlungen im Internet vorgegangen wird. Es ist aber vielleicht interessant zu wissen, dass die Veröffentlichung von Texten als Teil des urheberrechtlich geschützen Werkes in Booklets, in Zeitungen, im Internet oder sonstwo prinzipiell der Genehmigung bedarf. Solche rechtlichen Zwänge sind vielleicht unzeitgemäß und reformbedürftig. Sie werden aber z.B. bei Booklets von Verlegern großzügig gehandhabt.
 
AW: Man wird mich verdammen - Titelsuche

Aber eins muss ich sagen :

Ich finde es unverschämt , dass die Musikindustrie jetzt auch noch hingeht und Kohle bei Songtexten abkassieren will. Ich meine bekommen die nich genug Gel von gema und Co ??? Also ich denke mir es ist einfach wieder mal so ne Sache wo sich Firmen und Anwälte ein par schnelle Euros machen wollen. Bald wird das Veröffentlichen von Songtexten auch Strafbar und es gibt dann Textazaa...

Was für ein Schwachsinn
 
AW: Man wird mich verdammen - Titelsuche

Lieber Rolf, wenn du alle Beiträge und Artikel gelesen hättest, würdest du nicht so schreiben. Zu deinem Satz:
1. "...dass die Musikindustrie jetzt auch noch hingeht und Kohle bei Songtexten abkassieren will... ", ist zu sagen:
Nicht die Musikindustrie will hingehen und Kohle abkassieren, sondern die Urheber (Komponisten, Textdichter, Verleger) wollen verhindern, dass Dritte unter Veröffentlichung ihrer Werke Geld verdienen, ohne dass sie selbst daran beteiligt werden. Meine Meinung: Ein nachvollziehbarer Anspruch. Eine angemessene Beteiligung sollte deshalb vereinbart werden.
2. "Ich meine bekommen die nich genug Gel von gema und Co ???"
Die Gema zahlt gar nicht an die "Musikindustrie". Die Gema verteilt vereinnahmte Gelder an die berechtigen Urheber: Komponisten, Textdichter, Verleger. "Und Co" ist z.B. die GVL, die vereinnahmte Gelder an Labels, Produzenten und Künstler zahlt. Hat nichts zu tun mit veröffentlichten Texten im Internet.
Konnte ich Licht in die Zusammenhänge bringen? Würde mich in Hinblick auf zukünftig profunde Kritik freuen. ;)

p.s.: sind wir eigentlich noch bei der Titelsuche? Nö, nich? Ich bitte um Verzeihung.
 
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