Wanderdüne
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Herr "Dr." E geht auch weiterhin ordentlich durchs Leben. Bei der Spendenquittung mit einem blauen Auge davon gekommen, indem eine hohe Strafe gegen Einstellung des Verfahrens gezahlt wurde, den "Dr." darf er behalten, den er - sagen wir einmal - auf sonderbare Weise erworben hat, indem er seine Magisterarbeit recycelt hat, und die plumpe Absetzung des ungeliebten Direktors der LfM in Düsseldorf mit der Begründung, dieser sei als Nichtjurist nicht ausreichend qualifiziert, haben die Geschmacksgrenzen des guten Geschmacks deutlich überschritten. Und nun wird er - tätätärätätääää - wohl auch endlich Direktor in dem landschaftlich schönen aber medial wenig relevanten Rheinland-Filz seine vorläufige Endlagerungsstätte als Parteisoldat der SPD (zumindest für die nächsten fünf Jahre) mit wohlig temperierten 10.000,- Euro im Monat als LMK antreten. Gut, sicher nicht das, was der einstige SPD-Hoffnungsträger sich wohl vorgestellt hat, aber mit über 50 muss man halt auch an das Alter denken.
Das VG Neustadt hat gestern die vorläufigen Verfahren die beiden Eilanträge im einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. In der Abwägung, ob Art. 33 GG einschlägig ist oder Regelung des Landesmediengesetzes für die Besetzung des Direktors (was dieses faktisch nicht vorsieht und der Kommission völlig freie Hand lässt), hat die Regelung des Landesmediengesetzes für einschlägig erachtet. Damit entfällt die Bestenauslese und das damit verbundene Auschreibungsgebot. Vereinfacht gesagt, dass was in einer Behörde für jeden Hausmeister gilt, benötigt man für den Direktor der Landesmedienanstalt nicht. Herr "Dr." E hat nicht einmal eine Bewerbung abgegeben. Der Blog von RA Kompa hierzu ist durchaus lesenswert: http://www.kanzleikompa.de/aktuelles-2/. Zu dem Verfahren fällt einem nichts mehr ein. Unprofessionell, Intransparent, chaotisch und selten dämlich.
In diesem Sinne dürfen jetzt Herrn "Dr." E gratulieren! Vorausgesetzt, die beiden Antragsteller legen keine Beschwerde in den nächsten zwei Wochen ein. Eine anderslautende Entscheidung in der noch ausstehenden Hauptsache dürfte in Anbetracht der Deutlichkeit des Beschlusses pro Landesmediengesetz nicht zu erwarten sein.
Dankbar darf man dafür sein, dass die LMK mit Herrn "Dr." E eine ganz andere Diskussion über Landesmedienastalten und den Besetzungsverfahren ausgelöst hat. Da auch in Rheinland-Filz bei der nächsten Wahl die SPD wohl nicht mehr stärkste Partei sein dürfte, ist nicht auszuschließen, dass eine CDU regierte Nachfolgeregierung die Kriterien für die Besetzung des Direktorenpostens festsetzt. Z.B. mit der Erfordernis des Volljuristen, womit Herrn "Dr." dasselbe Schicksal ereilen dürfte, was er seinerzeit Dr. Jürgen Brautmeier zugefügt hat. Fände ich gerecht. Und witzig. Und sollte es bis dahin in fünf Jahren noch die ganzen Landesmärchenanstalten geben.
Das VG Neustadt hat gestern die vorläufigen Verfahren die beiden Eilanträge im einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. In der Abwägung, ob Art. 33 GG einschlägig ist oder Regelung des Landesmediengesetzes für die Besetzung des Direktors (was dieses faktisch nicht vorsieht und der Kommission völlig freie Hand lässt), hat die Regelung des Landesmediengesetzes für einschlägig erachtet. Damit entfällt die Bestenauslese und das damit verbundene Auschreibungsgebot. Vereinfacht gesagt, dass was in einer Behörde für jeden Hausmeister gilt, benötigt man für den Direktor der Landesmedienanstalt nicht. Herr "Dr." E hat nicht einmal eine Bewerbung abgegeben. Der Blog von RA Kompa hierzu ist durchaus lesenswert: http://www.kanzleikompa.de/aktuelles-2/. Zu dem Verfahren fällt einem nichts mehr ein. Unprofessionell, Intransparent, chaotisch und selten dämlich.
In diesem Sinne dürfen jetzt Herrn "Dr." E gratulieren! Vorausgesetzt, die beiden Antragsteller legen keine Beschwerde in den nächsten zwei Wochen ein. Eine anderslautende Entscheidung in der noch ausstehenden Hauptsache dürfte in Anbetracht der Deutlichkeit des Beschlusses pro Landesmediengesetz nicht zu erwarten sein.
Dankbar darf man dafür sein, dass die LMK mit Herrn "Dr." E eine ganz andere Diskussion über Landesmedienastalten und den Besetzungsverfahren ausgelöst hat. Da auch in Rheinland-Filz bei der nächsten Wahl die SPD wohl nicht mehr stärkste Partei sein dürfte, ist nicht auszuschließen, dass eine CDU regierte Nachfolgeregierung die Kriterien für die Besetzung des Direktorenpostens festsetzt. Z.B. mit der Erfordernis des Volljuristen, womit Herrn "Dr." dasselbe Schicksal ereilen dürfte, was er seinerzeit Dr. Jürgen Brautmeier zugefügt hat. Fände ich gerecht. Und witzig. Und sollte es bis dahin in fünf Jahren noch die ganzen Landesmärchenanstalten geben.