MEGA-frisch: vorläufige Insolvenz - ?

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tt

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Vielleicht kann mir einer helfen:
was heisst "voläufige Insolvenz"? -
so wird die Mega-Radio Pleite vom Sender selber bezeichnet.
Ist "vorläufige Insolvenz" etwas anderes es Insolvenz?

Ich verstehe das nicht so ganz. Für mich klingt das - entschuldigt wenn ich da vielleicht zu naiv bin (-halt leider kein Jurist-) wie eine etwas überspitze Form der PR um neue Gesellschafter auf sich aufmerksam zu machen.

hier die Pressemitteilung:
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Statement der Geschäftsführung der Megaradio GmbH

Die Megaradio GmbH, München, hat am Montag, dem 17. März 2003, beim Amtsgericht München einen Antrag auf vorläufige Insolvenz gestellt. Ziel wird es sein, eine Auffanggesellschaft zu gründen, die die Megaradio-Geschäfte weiterführen soll. Diesbezügliche Verhandlungen mit den Gesellschaftern der Megaradio GmbH laufen bereits. Zudem sind Gespräche mit weiteren Investoren aufgenommen worden, die an einem Engagement bei Megaradio interessiert sind. (Horst Bork, Geschäftsführer)

Megaradio _ München
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Außerdem frage ich mich:
- wenn so ein Mega-Projekt geplant wird, wie kann einem mitten auf dem Weg die Kohle ausgehen??
- immer wieder ist beteuert worden, dass der Sender erst über Jahre hin wirtschaftlich erfolgreich sein soll. Es gibt oder gab zumindest doch potente Gesellschafter. was ist mit denen?
- was ist mit dem Mega-Werbkunden McDonalds? die haben doch da richtig Geld gelassen. Jetzt weg! warum?
Und:
- McMusicAward - eben erst gelaufen. soetwas führt man doch nur dann durch wenn die Kasse gut gefüllt ist, oder??
 
Hier die Definition des vorläufigen Insolvenzverwalters, woraus auch deutlich wird warum es noch vorläufig ist.

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Die Abweichungen des Eigenverwaltungsverfahrens zur Regelabwicklung wirken sich noch nicht im Eröffnungsverfahren aus. Nach Antragstellung wird das Insolvenzgericht - auch wenn es einer Eigenverwaltungslösung zugeneigt ist - im Regelfall einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen8. Erst im Beschluss des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird über die Eigenverwaltung entschieden (vgl. § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).

mjc

<small>[ 21-03-2003, 16:30: Beitrag editiert von moirajanescafe ]</small>
 
Hinzuzufügen wäre noch:

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Betriebsfortführung verpflichtet (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 InsO). Dies soll dem Sicherungs- und Erhaltungszweck der angeordneten Sicherungsmaßnahmen Rechnung tragen.

Früher gabs Konkurs, da war alles aus.
Deshalb gibts seit 1999 das Insolvenzgesetz,
weil man gemerkt hat (z.B.Baubranche), dass a. durch eine Pleite eines Einzelnen meist auch noch viele andere Firmen, die z.B. noch unbezahlte Rechnungen von der "Pleitefirma" haben, mit über den Jordan gehen. (ist "über den Jordan gehen" eigentlich noch politisch korrekt?)
b. noch viele Firmen, mit einem neuen Management und mit einer Konzentration auf das Hauptgeschäft,
zu retten sind. s.o.
 
MC Donalds - Werbepartner. Guter Witz. Das ist sind doch alles nur alte Kompensationsgeschäfte gewesen. Irgendwelche Deals die Opplesch und Bork noch mit den Firmen hatten. Verdient haben die da keinen müden Euro. Und warum das Ganze auf halber Strecke eingestellt wurde bzw. in ein paar Wochen wird: Die führenden Riegen haben das Geld (und das waren Unmengen) schon auf ihre privaten Kontos geschafft. Denen kann egal sein, ob das Projekt weiter existiert oder nicht. Die fallen immer auf ihre Füße. Interessant wäre mal, wieviel Firmen Opplesch und Bork auf dem Gewissen haben und wie sie aus dem "Miet"-Vetrag mit Antenne Bayern rauskommen wollen ohne Vertragsstrafen zahlen zu müssen.
Es tun einem wie immer die Leute leid, die da Energie und Herzblut reingesteckt haben. Aber so was war nicht das erste Mal - und wir wissen alle: es war auch nicht das letzte Mal.
In diesem Sinne schönes WE.

<small>[ 21-03-2003, 17:31: Beitrag editiert von FM Einheit ]</small>
 
Habe es schon im anderen Thread geschrieben, das es auf FM Einheit passt hier noch einmal:

Dass dieser Sender pleite geht, war so sicher wie das Amen in der Kirche. Auch hier sind offenbar wieder kontrollierte Crash's verursacht worden, damit sich vermutlich die Inhaber an anderen Stellen die Taschen mit Kohle vollstopfen konnten. Zumal das Unternehmen alleine nur für die Mitarbeitersuche zwischen 20 und 40.000 D-Mark ausgegeben haben soll. "mad in brain" sage ich.
Ich kann es auch langsam nicht mehr hören, dieses...ja aber das ist doch super und bald geht's über dab, das ist doch innovativ etc... alles Müll liebe Kollegen.
Wie naiv seid Ihr eigentlich alle. UKW Radiosender müssen um Hörer kämpfen, Kabel sowieso, wer will sowas hören wie MEGARADIO ??? NOVA wird es auch nicht überleben. Begreift doch endlich mal, das solche Geschichten schlichtweg Abschreibungsobjekte von abgewich*ten Geschäftsleuten sind. Niederländische Antillen oder so ähnlich, boaaah mann, klickt es ???
Das ist eine Tatsache, es geht nur um's Geld. Und wenn mir einer erzählen will, dass es mit Radio auf dieser grottenschlechten Mittelwelle, wo zudem die Frequenz am Tag und in der Nacht wechselt, dass man hier Geld verdienen kann, der möge zum Patentamt gehen und das Perpetuum mobile anmelden.
mjc

<small>[ 23-03-2003, 03:46: Beitrag editiert von moirajanescafe ]</small>
 
danke, für die hilfreichen antworten - sowas hab ich selten hier erlebt - gerne mehr davon!

@ FM ich stimme dir total zu - dabei können einem aber nicht nur die mitarbeiter & deren herzblut leid tun. sondern auch die idee als solches geht (wieder einmal) baden.

ohne mich jetzt über die qualität von dem (bisherigen) mega-radio-programm zu äußern: deutschland hätte dringend ein innovatives, bundesweites jugendprogramm verdient...
wann wird es kommen?
kommt es jemals?
 
von <a href="http://www.dwdl.de" target="_blank">www.dwdl.de</a>

Nach DWDL vorliegenden Informationen hat Ex-Geschäftsführer Michael Oplesch vertraglich mehreren Firmen, u.a. der Deutschen Fernsehnachrichten Agentur (NBC GIGA), Mc Donalds und MME im Rahmen von Kooperations-Verträgen mehr Geld zugesichert, als er zur Verfügung hatte und darüber hinaus langfristig teure Mietobjekte angemietet. Michael Oplesch hat bereits vor vier Wochen die Megaradio GmbH verlassen.
 
Ich komme nochmal auf die Eingangsfrage zurück, seht mir das bitte nach.

Wenn es, wie im Posting von "tt" richtig zitiert und die Geschäftsführung offiziell ( laut Pressemitteilung ) einen Antrag auf

"VORLÄUFIGE INSOLVENZ"

gestellt haben sollte...

.....dann hätte das ( wenn es denn tatsächlich so sein sollte ) erhebliche Auswirkungen darauf, wie ich - ohne es zu kennen - das betreffende Management beurteile.

Eine "VORLÄUFIGE INSOLVENZ" gibt es nicht !!! Wer einen solchen Antrag bei einem entsprechenden Gericht stellen würde, der würde ausgelacht - und dies zu Recht.

Es gibt - moiranejanescafe hat das Procedere richtig angedeutet - den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Diesen Antrag kann man definitiv nicht nur "vorläufig" stellen. Insolvenzantrag bedeutet, beim zuständigen Gericht den Antrag zu stellen, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Punkt. Vorläufig ist da höchstens der Insolvenzverwalter. Wie das Insolvenzerfahren weiter verläuft, das entscheidet der zuständige Richter.

Ich schätze, hier hat ein Pressemensch gepennt. Ich kann mir keinen Gexchäftsführer vorstellen, der ernsthaft Antrag auf eine "vorläufige Insolvenz " stellt.
Diesen Begriff in eine offizielle Pressemitteilung zu setzen,könnte - rein theoretisch festgestellt - nur aus Unwissenheit oder aufgrund einer Verschleierungstaktik heraus geschehen.

Der Antrag löst ein juristisches Verfahren aus, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Antrag stellende Unternehmen auf immer und ewig von der Bildfläche verschwunden sein wird. Im Gegenteil hat das erneuerte Insolvenzrecht zum Ziel, Unternehmen, die in eine akute Schieflage geraten sind, weitmöglichst vor einem endgültigen Untergang zu bewaharen.
Das haben ja auch einige "Vorposter" hier völlig richtig erklärt.

Noch was: als Chef einer Firma ( genauer: Kapitalgesellschaft ) steht man ziemllich rasch mit einem Bein im Gefängnis, wenn man ZU SPÄT Insolvenzantrag stellt. In diesem Zusammenhang gilt tatsächlich das Motto " Lieber früh, als spät", wenn der betr. Geschäftsführer sich eine Anklage wegen Verschleppung vom Hals halten will.
Von daher könnte, nur rein theoretisch gesprochen, ein Insolvenzantrag auch dann fällig sein, wenn ein Unternehmen z.B. in absehbarer Zeit garantierte Zahlungen erwartet, aktuell jedoch mit Zahlungsausfällen und somit einem Liquiditätsengpass zu kämpfen hat.

Dies alles nur mal ganz allgemein festgestellt
Ich kenne die Situation bei Megaradio ja nicht, hab erst durch Euch hier im Forum von angeblichen Problemen erfahren.

<small>[ 25-03-2003, 00:03: Beitrag editiert von radiolebt ]</small>
 
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