Es war ein recht merkwürdiges Gespräch, welches ich mit der Hotline nach einem Monat ohne Rückmeldung geführt habe.
Deutlich zu merken war, wie sich der Ton mir gegenüber geändert hat. Die (im übrigen sehr freundliche) Dame hat äußerst überlegt geantwortet - sie hätte Politikerin sein können!
Der "Fall hat sich natürlich noch nicht erledigt", sei aber nicht mehr in der Zuständigkeit und Einsicht des Supportes. Es würden Gespräche geführt um herauszufinden wer für die Qualitätseinschränkungen verantwortlich sei und welche Abhilfe es geben könne. Die Existenz des audible Watermark wurde nicht angezweifelt.
Leider könne man mir nicht versprechen, dass ich eine Rückmeldung bekäme sobald es eine "Entscheidung" bzw. Änderungen gäbe - das hinge vom Ausgang des Falles ab.
Inhaltsschwerere Aussagen sind hierbei nicht rumgekommen. Man kümmere sich intensiv um die Angelegenheit und hat weiterhin den Anspruch bestmöglichste Audiodateien anzubieten.
Soweit sogut, die Dame darf anscheinend nichts Konkretes sagen.
Aber:
- Musicload kennt den Mangel nun
- sollten die Titel weiterhin mangelhaft angeboten werden, geschieht dies mit vollem Wissen
- Musicload ist "mein" Vertragspartner und somit für mangelfreie digitale Güter verantwortlich
Aus laienhafter rechtlicher Sicht darf Musicload die Universal Titel nicht mehr wie folgt anbieten:
Musicload High Quality
Für höchste Ansprüche
WAV ist unser Audioformat für höchste Ansprüche. Wir empfehlen WAV für Musikfans, die das außergewöhnliche Klangerlebnis suchen.
WAV ist z.B. ideal für Musikwiedergabe auf der Hifi-Anlage, funktioniert natürlich aber auch auf iPod, Handy und allen anderen Abspielgeräten. (Details: Ca. 35 MB Dateigröße pro Song, 44,1 kHz Stereo bei 16 Bit)
Ich erwarte, dass im Bestellprozess auf etwaige Beeinträchtigungen hingewiesen wird.
Da ich weiterhin eine einwandfreie hochwertige Kaufmöglichkeit für WAVE-Dateien in Deutschland möchte, habe ich persönlich ein Interesse dran, dass dieser Mangel behoben wird.
Für Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bin ich als Endverbraucher allerdings nicht anspruchsberechtigt (siehe § 8 Abs. 3 UWG.).
Die Verbraucherzentrale könnte allerdings - und müsste dies auch - selbst gegen den Anbieter vorgehen.
So werde ich ein paar wenige Monate ins Land streichen lassen, dann bei Musicload einige wenige Strichproben auswerten und bei Fund einen Termin mit der örtlichen Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Schöne Sommertage wünscht,
BB