Musicload und die Wave-Dateien...

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Hallo BB!


> 1. welchen Inhalt hat das Wasserzeichen?

Um ein File weltweit zweifelsfrei einer Person zuordnen zu können, braucht "Universal" nur eine Anbieter-ID vergeben (zb. "1234" für "Musicload") und halt eine beliebige ID, die von "Musikload" Server stammt. Sagen wir:

1234 000001

Die "000001" ist hier im Beispiel der erste Kunde, der diesen Titel bei Musikload gekauft hat. Damit läßt sich der Kunde identifizieren.


> 2. wird dieses benutzerbezogen generiert? -> Entscheidend
> für weiter Bearbeitung und Aussendung im Hörfunk.

Das kannst du mit Hilfe von Countie, der sich ja den Titel von OneRepublic auch als (kaputte) Wave gekauft hat, sogar ganz einfach hier im Forum überprüfen.


Was baucht ihr dafür?

1. die "alte" Wave-Datei
2. einen MD5-Hash-Generator

Ich schlage dieses kleine "Komandozeilen"- Tool vor
http://www.heise.de/download/md5.html

Die Zip-Datei entpacke ich jetzt als Beispiel nach "D:\md5". In dieses Verzeichnis bitte auch die Wavedatei reinkopieren und meinetwegen in "test.wav" umbenennen.


Dann unter Start -> Ausführen in das Eingabefeld

cmd

eingeben. Es öffnet sich (hoffentlich) das "DOS-Fenster". Dort

cd /d d:\md5

eingeben. Damit landen wir auf Laufwerk d im Verzeichnis md5.

Jetzt

md5 test.wave > hash.txt

eingeben. Fertig. Dann die Textdatei öffnen und den Inhalt hier posten.


Das sieht dann ungefähr so aus:

MD5 1.1.18 (c) 2002-09 by Matthias Withopf

1.txt = 571980c4edbd9f2c51ad288bfe07f34f
1 file checked (720 bytes, 720.0 Byte, 0.0 Byte/s).

Die Dateigröße muß(!) identisch sein, denn sonst bringt uns der Hash nicht weiter.


(Sorry für die Bedienungsanleitung! ;))


Grüßle
 
sorry keine zeit momentan.
das problem könnte auch an fehlerhaften laufwerkseinstellungen beim rippen liegen.
Insbesondere der offsetwert des laufwerks ist wichtig!!!

3. wie passt ein hörbares Wasserzeichen in das Konzept der höherpreisigen WAVE-Dateien, welche für "audiophile Musikgenießer" angeboten werden?

Audiophile Wasserzeichen gibt es schon seit der Steinzeit ;)
 
Es war ein recht merkwürdiges Gespräch, welches ich mit der Hotline nach einem Monat ohne Rückmeldung geführt habe.
Deutlich zu merken war, wie sich der Ton mir gegenüber geändert hat. Die (im übrigen sehr freundliche) Dame hat äußerst überlegt geantwortet - sie hätte Politikerin sein können!
Der "Fall hat sich natürlich noch nicht erledigt", sei aber nicht mehr in der Zuständigkeit und Einsicht des Supportes. Es würden Gespräche geführt um herauszufinden wer für die Qualitätseinschränkungen verantwortlich sei und welche Abhilfe es geben könne. Die Existenz des audible Watermark wurde nicht angezweifelt.
Leider könne man mir nicht versprechen, dass ich eine Rückmeldung bekäme sobald es eine "Entscheidung" bzw. Änderungen gäbe - das hinge vom Ausgang des Falles ab.
Inhaltsschwerere Aussagen sind hierbei nicht rumgekommen. Man kümmere sich intensiv um die Angelegenheit und hat weiterhin den Anspruch bestmöglichste Audiodateien anzubieten.
Soweit sogut, die Dame darf anscheinend nichts Konkretes sagen.
Aber:
- Musicload kennt den Mangel nun
- sollten die Titel weiterhin mangelhaft angeboten werden, geschieht dies mit vollem Wissen
- Musicload ist "mein" Vertragspartner und somit für mangelfreie digitale Güter verantwortlich

Aus laienhafter rechtlicher Sicht darf Musicload die Universal Titel nicht mehr wie folgt anbieten:

Musicload High Quality
Für höchste Ansprüche

WAV ist unser Audioformat für höchste Ansprüche. Wir empfehlen WAV für Musikfans, die das außergewöhnliche Klangerlebnis suchen.

WAV ist z.B. ideal für Musikwiedergabe auf der Hifi-Anlage, funktioniert natürlich aber auch auf iPod, Handy und allen anderen Abspielgeräten. (Details: Ca. 35 MB Dateigröße pro Song, 44,1 kHz Stereo bei 16 Bit)

Ich erwarte, dass im Bestellprozess auf etwaige Beeinträchtigungen hingewiesen wird.

Da ich weiterhin eine einwandfreie hochwertige Kaufmöglichkeit für WAVE-Dateien in Deutschland möchte, habe ich persönlich ein Interesse dran, dass dieser Mangel behoben wird.
Für Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bin ich als Endverbraucher allerdings nicht anspruchsberechtigt (siehe § 8 Abs. 3 UWG.).
Die Verbraucherzentrale könnte allerdings - und müsste dies auch - selbst gegen den Anbieter vorgehen.

So werde ich ein paar wenige Monate ins Land streichen lassen, dann bei Musicload einige wenige Strichproben auswerten und bei Fund einen Termin mit der örtlichen Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

Schöne Sommertage wünscht,
BB
 
Genau so, BB! (Ich wollte schon fragen, ob es etwas neues gibt.)


> Es würden Gespräche geführt um herauszufinden wer für die
> Qualitätseinschränkungen verantwortlich sei und welche Abhilfe
> es geben könne. Die Existenz des audible Watermark wurde
> nicht angezweifelt.

Diese Aussage bedeutet für mich erstmal, daß "Musikload" selbst nichts mit dem Taggen der Dateien zu tun hat. Das bedeutet dann weiterhin, daß die Dateien nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können.

Und genau das müssen wir endlich mal überprüfen. BB und Countie, ihr beide besitzt die "alte" Wavedatei. Einfach einen Hash "drüber" (siehe oben) und wir sind schlauer.


Was sagt eigentlich das Internet zum Thema? Ich habe noch nicht nachgeschaut, gehe aber davon aus, daß in einschlägigen Foren darüber diskutiert wird.
 
Laut Artikel sind sie die Nummer drei auf dem deutschen Markt, das passt wohl nicht zum Image der Telekom, der ewig Dritte zu sein? :D
 
Auch wenn Musicload (in der damaligen Form) Geschichte ist, beschäftigt mich das Thema Audible Watermarking auch weiterhin.

Mittlerweile bekommen wir immer mehr Promo-Titel für unseren Sender, in dem meine E-Mail-Adresse (!) reingestanzt ist. Hier hat sich insbesondere der Anbieter http://promojukebox.com auf dem "Promo"-Markt breit gemacht, welcher sich als technischer Dienstleister der Promo-Klitschen versteht. Das einfügen Wasserzeichen wird dort so offensiv hervorgehoben, dass es sogar im Logo mit integriert ist:

pjbox_logo_321x90_trans_en_ver3.png


Erstaunlicherweise werden die Songs sowohl in MP3, als auch in WAVE angeboten:

WAVEMP3.png


Was daran erstaunlich ist? Es hat keinen Wert, eine WAVE-Datei anzubieten, da der Qualitätsverlust durch das Watermarking eines linearen WAVEs höher ist, als durch das komprimieren der WAVE-Datei in MP3.

Hier möchte ich auf einen Blog verweisen, den ich bereits zum Start des Threads verlinkt habe. Der Blogger hat verschiedene Testaudios produziert und auf seiner Seite bereitgestellt. Die "Probanden" hatten die Aufgabe aus zwei "inhaltlich" identischen Musikausschnitten den rauszufinden, welcher das hörbare Wasserzeichen enthält.

Das Ergebis lässt sich hier nachlesen:

http://www.mattmontag.com/music/listening-test-results

Auch wenn die Erhebung nicht wissenschaftlichen Standards entspricht lässt sich sagen, dass das Wasserzeichen am stärksten bei natürlichen Klängen herauszuhören ist und am wenigsten bei elektronischen.

Mein Fazit: Ich werde diese Promos boykottieren, da diese das gesamte Archiv verschmutzen. Vielleicht redet ihr als technische Verantwortliche auch mal mit der Musikredaktion, um diese für diese Problematik zu sensibilisieren (auch wenn man hier nicht oft auf Verständnis stößt...).

CU BB
 
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