• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Musik der 20er, 30er und 40er Jahre

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

FlorianH

Benutzer
Hallo,

Ich möchte mir ein Musikarchiv mit Liedern zusammenstellen, bei denen schon das Copyright abgelaufen ist. Ich habe gehört, dass man Musik, die älter als 50 Jahre ist, benutzen darf. Ich möchte sie eines Tages für einen geplanten Radiosender benutzen. Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich Sammlungen solcher Musik herunterladen?

Würde mich über Antworten freuen.

Grüße, Florian
 
Ich möchte mir ein Musikarchiv mit Liedern zusammenstellen, bei denen schon das Copyright abgelaufen ist. Ich habe gehört, dass man Musik, die älter als 50 Jahre ist, benutzen darf. Ich möchte sie eines Tages für einen geplanten Radiosender benutzen. Stimmt das?
Daß Du sie benutzen willst? Dürfte stimmen, wenn Du's sagst.
Wenn Du damit allerdings die 50 Jahre meinst - das stimmt auch, die kannst Du auch benutzen, aber Du mußt halt trotzdem noch den Sender bei der GEMA anmelden oder Du betreibst den Sender nicht in Deutschland.
Wenn Du einen gemeinfreien Sender in Deutschland haben willst, die beiden Regeln:
a) Der/die Urheber muß/müssen über 70 Jahre tot sein (die Frist beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, der auf den Tod des letzten Urhebers folgt), dann ist das Urheberrecht abgelaufen.
b) Die Veröffentlichung der Aufnahme des betreffenden Stücks muß ebenfalls älter als 70 Jahre sein.

Ich weiß nicht, ob Du Dir ganze Sammlungen runterladen kannst, ungeprüft schon mal gar nicht, weil in dem Land, in dem die Knäcke hochgeladen wurde, ganz andere Voraussetzungen rechtlicher Art herrschen als hierzulande bzw. EU-weit (oder weil man den Hochladern oft auch nicht vertrauen kann); ich weiß von verschiedenen Archiven, in denen man sich einzelne Lieder runterladen kann, meistens halt Sachen aus den 00er, 10er und 20er Jahren (20. Jahrhundert, klar), meistens von privater Hand von irgendwelchen Schellacks oder Wachswalzen runterdigitalisiert und unbearbeitet ins Netz gestellt. Keine Ahnung, ob jemand daran größeres Interesse hat und so etwas im Radio über längere Zeit hören will. Aus historischem Interesse - ja, klar, kann ich mir vorstellen, aber dazu braucht's Hintergrundinformationen und Querverweise, möchte ich meinen ...

Gruß
Skywise
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja. Aber wie gesagt, ich möchte erst mal mit freier Musik anfangen...

Aber darf ich jetzt über 50 Jahre alte Musik für den Sender verwenden oder nicht? Und ich möchte am besten nicht bei der GEMA antanzen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
User Florian muss zwei Dinge unterscheiden:
1. Lizenz-(Master-)Rechte
Hier geht es um Vervielfältigung von Aufnahmen älter als 50 Jahre, vorbehaltlich von EU-Regelungen.
2. Tantiemen (Urheberrechte)
Hier sind Musiktitel urheberrechtlich frei 70 Jahre nach Ableben des letzten Urhebers.

Was will Florian?
1. Ausschließlich über 50 Jahre alte Musikaufnahmen spielen? Dann muss er GEMA zahlen.
2. Ausschließlich Musikaufnahmen spielen, deren Urheber allesamt über 70 Jahre tot sind? Frohes Recherchieren! ;)
 
Nein. Ich möchte Musik für einen kleinen Sender, der voraussichtlich nur Sonntags und zum Vorstellen läuft. Und ich habe gehört, dass man sie ab 50 Jahre benutzen darf. Es ist für mich völlig egal, ob sie aus den 20er oder 80ern ist. Aber so wie es aussieht, brauche ich so und so eine Lizenz, richtig gedacht? Wie viel wird das für so ein altes Lied kosten?
 
Nein. Ich möchte Musik für einen kleinen Sender, der voraussichtlich nur Sonntags und zum Vorstellen läuft. Und ich habe gehört, dass man sie ab 50 Jahre benutzen darf.
Ist eben verkehrt. Stimmt vielleicht für andere Länder dieser Erde, auch wenn ich nicht weiß, für welche, aber hierzulande (Deutschland/Österreich/Schweiz) gilt halt das Urheberrecht und nicht das Copyright.

Aber so wie es aussieht, brauche ich so und so eine Lizenz, richtig gedacht? Wie viel wird das für so ein altes Lied kosten?
Na ja, kommt drauf an, was Du damit machen willst. Für den Fall, daß Du wirklich einen Radiosender haben willst, wird Dir die GEMA allerdings eher einen Tarif aufs Auge drücken, gewissermaßen einen Rahmenvertrag, bei dem Du gewissermaßen eine Pauschal-Lizenz erwirbst und dann - unter gewissen Voraussetzungen - eine Sendung nach Deinem Geschmack gestalten kannst. Der Tarif ist aber davon abhängig, ob Du terristisches Radio oder Webradio betreiben oder ob Du einen Podcast führen willst ... kommt drauf an, wie groß Dein Publikum voraussichtlich sein wird ... da gibt's verschiedene Modelle.

Gruß
Skywise
 
Es ist für mich völlig egal, ob sie aus den 20er oder 80ern ist.
Das mit Vervielfältigung von Aufnahmen älter als 50 Jahre und GVL-relevant tut hier nichts zur Sache. Du willst Industrie-Titel senden, deren Leistungsschutzrechte vornehmlich für Labels, Künstler und Produzenten von der GVL wahrgenommen wird. das kostet.
Sendungen von urheberrechtlich freien Werken müssen und können Dich aber nicht interessieren, da die GEMA (die die Rechte der Urheber Komp, Text und Verlag) ohnenhin von Dir die tarifliche Kohle abverlangt, weil eben nicht nur GEMA-freie Musik spielst. Und an wen die GEMA Dein zu zahlendes Geld letztlich weiterreicht, kann Dir ja wurscht sein: Du kannst es halt nur nicht für Dich behalten, wenn die Werke aufführst. Selbst wenn deren letzter Urheber mehr als 70 Jahre tot ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben