Musik in freiem Radio spielen

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Hallo,

Ich weiß, Rechtsberatung ist hier nicht möglich, aber vielleicht habt ihr ja dennoch Erfahrung:
Angenommen man möchte bei einem freien Radio in der Sendung Musik spielen und der Sender zahlt an die GEMA, dann darf man ja GEMA-Musik spielen, oder? Woher weiß ich aber sicher, welche Musik von der GEMA vertreten wird? Und: Woher muss die Musik kommen? Muss ich wirklich immer CDs kaufen? Ich meine bei manchen Shops für MP3 gelesen zu haben, man dürfe die Dateien nur zu privaten Zwecken nutzen und nicht senden. Aber CDs sind ja nicht nur wegen den Materialkosten teurer, man kauft ja meist ein ganzes Album, weil ein bestimmtes Lied oft nicht als Single erschienen ist.

Vielen Dank schonmal! :)
 
Hallo,

such mal nach Gema Vertrag Campusradios, dann findest du ein Merkblatt dazu, das für alle NKLs, offenen Kanäle und Campusradios gilt.
 
Ob Campusradio oder anderes NKL kann einen Unterschied machen, und auch je nach Bundesland ist das unterschiedlich. Das erwähnte "Merkblatt" ist speziell für NRW-Campusradios zutreffend. An dem Rahmen-Vertrag mit GEMA und GVL orientieren sich die Landesmedienanstalten. Was aber tatsächlich gilt, ob und wie/für welche Angebote die LMA den Rahmenvertrag übernommen hat, das musst Du aber in jedem Fall bei der Sendelizenz-gebenden LMA in Erfahrung bringen. Aber vermutlich ist der Text im wesentlichen auf die meisten NKL bundesweit übertragbar.
Zur Eingangsfrage: Aus dem Text geht hervor: Ob Du die Tonträger als CD, Vinyl oder MP3 oder wie auch immer vorliegen hast, spielt keine Rolle, entscheidend ist, ob die jeweiligen Künstler bei der GEMA gemeldet sind. Wenn ja, kannst Du es vermutlich spielen mit den diversen technischen und zeitlichen Einschränkungen. Aber Orchester, Musikal, Oper geht leider gar nicht, kostet Extra wegen der vielen Beteiligten. Wenn Du eine lokale Band spielen möchtest, die nicht bei der GEMA gemeldet ist, musst Du das mit der Band ausmachen, ob Du sie spielen darfst. Wegen der GEMA-Generalvermutung, ist es aber empfehlenswert, sich das schriftlich von den Künstlern bestätigen zu lassen... Wenn Du nicht weißt oder nicht nachweisen kannst, ob GEMA oder nicht, geht die GEMA davon aus, es ist GEMMA-pflichtig...
 
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Zur Eingangsfrage: Aus dem Text geht hervor: Ob Du die Tonträger als CD, Vinyl oder MP3 oder wie auch immer vorliegen hast, spielt keine Rolle
Stimmt. Mit der Einschränkung: sie müssen legal erworben sein.

entscheidend ist, ob die jeweiligen Künstler bei der GEMA gemeldet sind.
Hm. Glatteis. Erstens sind die Künstler im Regelfall nicht bei der GEMA gemeldet, da Interpreten. Die GEMA ist für Urheber zuständig, nicht für die Interpreten. Wenn was weiß ich ... die Toten Hosen ihr "Ich würde nie zum FC Bayern München geh'n" schmettern, wird die GEMA sich ausschließlich ihren Mitgliedern Campino und Funny van Dannen widmen, die für Musik und Text verantwortlich zeichnen, nicht für die Toten Hosen. Zweitens müssen auch die Urheber nicht zwangsläufig bei der GEMA gemeldet sein, da vieles auch über Gegenseitigkeitsverträge mit den Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern abgewickelt wird.
Es ist aber auf jeden Fall ein gutes Zeichen, wenn auf dem Tonträger oder in den Nutzungsbedingungen des Online-Shops, von dem runtergeladen wird, das Urheberrecht und die rein private Nutzung der runtergeladenen Daten erwähnt werden - unabhängig von der zuständigen Verwertungsgesellschaft.

Aber Orchester, Musikal, Oper geht leider gar nicht, kostet Extra wegen der vielen Beteiligten.
Ich weiß nicht, wie das bei Radios im allgemeinen gehandhabt wird, bei den Webradios existiert diese Einschränkung meines Wissens nicht ... und ich wüßte auch gar nicht, wie man das als Unbeteiligter in Erfahrung bringen sollte, wie viele Musiker dort überhaupt beteiligt sind ...

Wenn Du eine lokale Band spielen möchtest, die nicht bei der GEMA gemeldet ist, musst Du das mit der Band ausmachen, ob Du sie spielen darfst. Wegen der GEMA-Generalvermutung, ist es aber empfehlenswert, sich das schriftlich von den Künstlern bestätigen zu lassen... Wenn Du nicht weißt oder nicht nachweisen kannst, ob GEMA oder nicht, geht die GEMA davon aus, es ist GEMMA-pflichtig...
Also sagen wir mal so: schriftlich was vom Rechteinhaber vorliegen zu haben, wenn der einen mit Mustern versorgt, ist nie verkehrt, meint: wenn man nachweisen muß, daß man rechtmäßig in den Besitz der Aufnahme gekommen ist, obwohl man keinen Tonträger vorliegen oder einen Download nachweisen kann. Da dürfte der Mailverkehr abervermutlich ausreichend sein.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob die GEMA-Vermutung wirklich einschlägig ist, denn wenn man einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen hat, ob bei Veranstaltungen oder bei Webradios (da kenn' ich bestimmte Rahmenbedingungen), isses relativ wurscht, ob sich noch GEMA-freies Material in die Liste drängelt, das hat auf die Abrechnung keine Auswirkung mehr. Umgekehrt ist es meistens interessanter - wenn man angibt, kein GEMA-Material parat zu haben, dann sollte man das auch nachweisen können zwecks der GEMA-Vermutung.

Gruß
Skywise
 
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Vielen Dank für die vielen Hinweise! :)
Gibt es denn legale Shops für MP3s, bei denen nicht in den AGB verboten wird, dass man sie spielen darf?
 
@Ganztagshörerin:
Mal salopp: mit einem Kauf im mp3 Shop holst Du Dir das Recht, diesen Titel privat zu nutzen.
Mit der Unterschrift unter den GEMA-Vertrag holst Du Dir das Recht, die Titel, die Du privat nutzen darfst, auch öffentlich zu nutzen.

Die Shops weisen nur darauf hin, daß ihre Lizenz allein nicht ausreicht, um den Titel für Radio oder öffentliche Veranstaltung nutzen zu dürfen. Sie sagen nicht, daß Du die Lizenz nicht aufsatteln darfst ;)

Gruß
Skywise
 
@Ganztagshörerin: Ehe Du bei der Gema irgendwas unterschreibst, sprich auf jeden Fall mit den Verantwortlichen deines / eures Senders oder der Stelle, die das Campusradio verantwortet. Meist existieren da schon Grundvereinbarungen mit der Gema, gegebenenfalls wurden diese auch von der LMA schon als Rahmenvertrag abgeschlossen. Ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, dass Dich die Gema über einen schon bestehenden Vertrag informiert.
 
In der Regel ist es so, daß ein (legaler) Sender wie NKL, Campusradio usw. mit Gema und GVL (weil erstere das Inkasso für die GVL vornimmt) einen Vertrag über die Abgeltung der Tantiemen geschlossen hat. Das besondere an solchen Verträgen ist, daß dabei keine Einzelmeldungen („Fahrpläne“) eingereicht werden müssen, im Gegensatz zu einem großen, kommerziellen Sender. Die von der Gema erzielten Einnahmen werden dann gleichmäßig an alle Mitglieder ausgeschüttet.

Damit das funktioniert, sind die Titel, die Du spielen darfst, auf das GVL-Repertoire beschränkt. Du erkennst es daran, daß der betreffende Tonträger einen Labelcode aufgedruckt hat, ein „LC“ im Kreis, gefolgt von einer vier- oder fünfstelligen Nummer.

Für Tonträger, die nicht diesem Repertoire zuzuordnen sind, gilt – wie bei jedem anderen Sender auch –, daß Du Dich mit allen (!) Rechteinhabern wegen einer Ausstrahlung verständigen mußt.

Für Oper, Operette, Musical oder sinfonische Werke gilt das sogenannte „Große Recht“, welches durch obige Regelungen nicht abgedeckt ist – zumindest, wenn Du die Werke in Gänze spielen willst. Ausschnitte daraus sind nicht betroffen.
 
Dankeschön wieder für die vielen Hinweise!

@Südfunk 3 Das heißt also, dass ich MP3 nicht spielen darf, weil da ja logischerweise kein LC aufgedruckt sein kann?
 
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Die Diskussion hatten wir hier irgendwo schon ausführlich. Bis heute hat die GVL meines Wissen noch niemals gesagt: "Ja, du darfst von den bekannten Downloadportalen legal erworbene Musik in deinem Radio spielen". Sie hat aber auch noch nie gesagt "Nein, das darfst du nicht". Ich würde mir in jedem Fall die Rechnungen der von den Downloadanbietern erworbenen Titel gut aufheben. Von jedem.

@Verehrtes Raumschiff: es geht um Senderechte. Verwerten ist was anderes... ;)
 
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