Neuer Medienstaatsvertrag

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Mannis Fan

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Aus dem Rundfunkstaatsvertrag soll ein "Medienstaatsvertrag" werden. Da steckt im Begriff schon drin, dass die ÖR Radiosender in Zukunft mehr sein wollen, als "nur" Radio.
Wenn die Rundfunkkommission sich nun an eine Novelle des Rundfunkstaatsvertrages macht, sollen Bürger (Hörer) mitdiskutieren und Vorschläge einbringen können. Dazu ist sogar extra eine Website eingerichtet worden:
https://www.rlp.de/index.php?id=27687

Der Textentwurf kann hier nachgelesen werden:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-st...tik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf

Weitere Info:
http://www.ln-online.de/Nachrichten...Beteiligung-zum-Medienstaatsvertrag-gestartet
oder:
https://www.heise.de/newsticker/mel...n-Medienstaatsvertrag-beteiligen-4118231.html
 
 
Mit der Aufsichtspflicht der Landesmedienanstalten und deren reflexhaftem Ruf nach mehr Geld und Personal für diese Aufgabe wäre mal ernsthaft zu klären, ob dafür die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag herangezogen werden kann. Der ist ausdrücklich für Radio- und Fernsehangebote der Öffentlich Rechtlichen gedacht, aber doch nicht für Blogs, Streamingsdienste und sonstige digitale Kanäle. Im Übrigen wäre zu fragen, ob diese Landesmedienanstalten, von denen die meisten es nicht einmal schaffen, einem Fake-Lokalradio die Lizenz zu entziehen, dieser Kontroll- und Aufsichtsaufgabe überhaupt gewachsen wären.
 
Meine Frage wäre, ob es eine staatliche Aufsicht über Texte im Internet überhaupt braucht? Ich dachte immer, es gilt als Errungenschaft, dass es eine staatliche Aufsicht über auf Papier verbreitete Texte nicht mehr gibt.
 
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Deutscher Presserat schrieb:
Anlässlich des Inkrafttretens des Medienstaatsvertrags macht der Deutsche Presserat auf die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Pressekodex aufmerksam. „Sowohl für das reichweitenstarke Nachrichtenportal als auch für den lokalen Blog bieten wir eine verlässliche und unkomplizierte Form der Selbstregulierung“, so der Sprecher des Presserats Sascha Borowski.
Der Medienstaatsvertrag schreibt vor, dass journalistische Online-Medien den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen müssen. Bei Verstößen kann die zuständige Landesmedienanstalt Maßnahmen verhängen. Medien, die sich der Selbstregulierung durch den Deutschen Presserat angeschlossen haben, unterliegen nicht mehr der Regulierung durch die Landesmedienanstalten.
„Beim Presserat erfolgt die Prüfung von Beschwerden durch Angehörige der Branche, nämlich durch Mitglieder von Journalisten- und Verlegerverbänden“, so Borowski. Die Selbstverpflichtung verschafft journalistischen Online-Medien zudem die Vorteile des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs und entbindet sie von der Regulierung durch die Landesdatenschutzbehörden.
Die allermeisten Verlage in Deutschland bekennen sich bereits zur Einhaltung des Pressekodex und zum Abdruck der öffentlichen Rüge, der schärfsten Sanktion des Presserats.
LFK: https://www.lfk.de/service/presse/neue-spielregeln-für-digitale-medien
 
Schon putzig, wer Propaganda machen will, solche Buben & Mädels soll es ja geben, registriert seine Seite im Ausland und hostet sie auch dort. Dann gibt es de facto keine ladungsfähige Adresse und man kann mehr oder weniger so ziemlich alles schreiben was möchte. Soll doch mal jemand den Nachweis führen, wem die Seite tatsächlich gehört, bzw. welcher Mensch dort seine Meinung verbreitet.

Ich bin schon sehr für journalistische Sorgfalt, doch da kommen wir sehr schnell in den Bereich Zensur oder sehr enge Auslegung der Meinungsfreiheit. Naja, Medienanstalten sind staatsfern? Es gibt auch Menschen die halten ihren VW Käfer für nen Porsche...
 
(...) Rundfunkbeitrag herangezogen werden kann. Der ist ausdrücklich für Radio- und Fernsehangebote der Öffentlich Rechtlichen gedacht, (...)
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
III. Abschnitt
Anteil der Landesmedienanstalten
§ 10
Höhe des Anteils
(1) Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 vom Hundert des Rundfunkbeitragsaufkommens. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290 Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag in ihren Ländern zu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vom Grundsatz her ist der neue Medienstaatsvertrag durchaus richtig. Das er nun endlich in Kraft ist, war überfällig. Er gibt vor allem auch Netzakteuren unterm Strich mehr Rechtssicherheit. Trotzdem gibts ein großes Aber: Wer will das eigentlich wie kontrollieren und im Zweifel auch durchsetzen? Ab welchem Punkt ist etwas im Netz relevant und wann nicht? Letztlich wird es wie bei vielen anderen Gesetzen und Verordnungen auch sein, Papier ist geduldig und digitales erst recht. Am Ende wird Medienanstalt XY hier und da mit bösem Blick "du du" schimpfen und das wars dann. Für mehr fehlt vor allem Personal und davon abgesehen sind ein paar Sachen dann doch recht schwammig formuliert, was wiederum viel Platz für Auslegungen aller Art läßt. Im Zweifel bekommen im Fall der Fälle auch noch die eine gehobene Aufmerksamkeit, die sie eigentlich überhaupt nicht verdient hätten, worüber sich die "Angepißten" dann in der Regel am meisten freuen, denn auch Negativwerbung ist letztlich Werbung. Kurzum, vieles ist durchaus richrig im neuen Medienstaatsvertag, manches aber einfach nicht zuende gedacht.
 
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