BE Neues aus Ostbelgien

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Nach 2 Jahren ist genau diese Übung beendet worden, aber wahrscheilich auch nur, weil ein nationales Gesetz dieser ostbelgischen Lösung entgegenstand.
 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer dann auch das gelesene noch versteht hat fast schon gewonnen.
Die Rolle des Anwalts wird mir ein Rätsel bleiben.

Beschluss der Beschlusskammer des Medienrates der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Nr. 2012/5
DIE BESCHLUSSKAMMER DES MEDIENRATES DER DEUTSCHSPRACHIGEN
GEMEINSCHAFT,
Auf Grund des Dekretes vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und
die Kinovorstellungen, Artikel 2 Ziffer 35, Artikel 27.2, 28 § 1, 30, 30.1, 31, 34 und 35;
Auf Grund des Antrags auf Anerkennung als privater Hörfunkveranstalter eines
Regionalsenders, für den eine Funkfrequenznutzung beabsichtigt ist, vom 28. April 2011,
den die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung „Sunshine Sounds“ gestellt hat;
Auf Grund des Gutachtens Nr. 02/2012 der Gutachtenkammer des Medienrates vom 7.
März 2012, abgegeben gemäß Artikel 114 § 1 Ziffer 1.1 Buchstabe b des Dekretes vom
27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen;
Auf Grund des Beschlusses der Beschlusskammer des Medienrates der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. 2012/2 zum Antrag auf Anerkennung als privater
Hörfunkveranstalter eines Regionalsenders, für den eine Funkfrequenznutzung
beabsichtigt ist, gestellt durch die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung
„Sunshine Sounds“, vom 27. August 2012;
In Erwägung, dass die Gutachtenkammer des Medienrates in ihrem Gutachten Nr.
02/2012 empfahl, den Antrag auf Anerkennung abzulehnen; dass diese Empfehlung
dadurch begründet war, dass die Professionalität des Antragstellers nicht gegeben war;
dass eine Reihe von Problemen bestand, wie die Legalität der Veranstaltung von
Reiseversteigerungen ohne entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde der
Wallonischen Region, die der Beschlusskammer nicht mitgeteilte Vergabe von
Sendezeiten an Drittpersonen, die Übernahme von Nachrichten des BRF ohne
Quellenangaben, das Nichtvorhandensein von Arbeits- oder Honorarverträgen mit den
Mitarbeitern des Senders usw.;
In Erwägung, dass die Beschlusskammer des Medienrates Vertreter des Antragstellers
am 24. Mai 2012 angehört hat;
In Erwägung, dass die Beschlusskammer mit Beschluss Nr. 2012/2 erstens die Vorlage
von Unterlagen und Auskünften bis zum 30. September 2012 verlangte, und zweitens
entschied, sich bei dem zuständigen Dienst der Wallonischen Region zu erkundigen, ob
und wann der Antragsteller einen Antrag auf Genehmigung als Reiseagentur gestellt
hatte, ob diesem stattgegeben wurde und wie die Entscheidung begründet wurde;
In Erwägung, dass der Antragsteller sich bis zum Ablauf der Frist bei der
Beschlusskammer nicht mehr zurückgemeldet hat;
In Erwägung, dass erst am Nachmittag des 1. Oktober 2012, nachdem sich das Büro der
Beschlusskammer beim Antragsteller erkundigt hatte, ob Post vor Ablauf der Frist bei der
Post aufgegeben worden war und deshalb noch zu erwarten wäre, eine E-Mail des
Rechtsbeistands des Antragstellers, Herrn RA Denis Barth, bei der Beschlusskammer
einging;
dass diese E-Mail eine Stellungnahme enthielt, die sich auf die im Beschluss vom 27.
August 2012 aufgeworfenen Fragen (Verträge mit Mitarbeitern einerseits, mit dem BRF
andererseits) bezog; dass somit Herrn Barths E-Mail als die Antwort auf den Beschluss
der Beschlusskammer gewertet werden kann;
dass diese E-Mail eine Reihe von mit den Mitarbeitern des Senders abgeschlossenen so
genannten „Nutzungsverträgen“ umfasste, nach denen Personen unentgeltlich das Studio
des Senders nutzen dürfen; dass diese Personen das Recht hätten, „die
Produktionsanlagen zu nutzen, um Sendungen auszustrahlen“, und zwar „nur im Rahmen
der Ausführung einer Hobbytätigkeit“; dass folglich aus Sicht des Antragstellers die
gesamte redaktionelle Verantwortung nicht bei ihm liege; dass nach eigenen Angaben
Mitarbeiter des Senders

unentgeltlich Sendungen produzierten; dass somit auch der im
Antrag für die Nachrichtensendung angegebene verantwortliche Redakteur nicht
redaktionell verantwortlich sein kann; dass durch die angebliche Hobbytätigkeit „Der
Vertragspartner (Ausleiher) […] keine Nutzungsverpflichtung [hat] und […] auch keine
Verpflichtung zur Ausstrahlung der Sendungen [hat]“ auch kein regelmäßiges
Wochenprogramm gewährleistet werden kann;
dass in dieser E-Mail behauptet wird, dass „der BRF […] bis zum heutigen Zeitpunkt
leider keine schriftliche Bestätigung übermittelt [hat], […] jedoch weiterhin mündlich
mit[teilt], dass es kein Problem sei, wenn Radio Sunshine die Nachrichten des BRF
nutzen würde, wenn die Quelle zitiert würde“; dass aber seitens der BRF-Direktion zu
erfahren ist, dass die vorher getroffenen mündlichen Abmachungen, nach denen Radio
Sunshine die Nachrichten des BRF nutzen durfte, inzwischen aufgekündigt worden sind;
dass, wenn der Antragsteller nur noch hauptsächlich die Nachrichten von Flandern Info
und dem deutschen Nachrichtendienst „Jingle-Store.de“ übernimmt, berechtigte Zweifel
am Regionalbezug des Senders entstehen;
In Erwägung, dass das Commissariat général au Tourisme (CGT) der Beschlusskammer
auf Nachfrage eindeutig bestätigte, dass Reisevermittlungen genehmigungspflichtig sind
und dem Antragsteller eine solche Genehmigung nicht erteilt worden ist;
dass dadurch der Mangel an Professionalität des Antragstellers bestätigt wird;
Nach Beratung,
Beschließt:
Einziger Artikel.
Die Beschlusskammer stellt fest, dass die in ihrem Beschluss Nr.
2012/2 auferlegten Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Eupen, den
Für die Beschlusskammer des Medienrates
Der Präsident der Beschlusskammer des Medienrates,
Yves Derwahl
Der Vizepräsident der Beschlusskammer des Medienrates,
Dr. Jürgen Brautmeier
Das Mitglied der Beschlusskammer,
Peter Thomas
Das Mitglied des Büros des Medienrates
für Angelegenheiten der Beschlusskammer
Dr. Olivier Hermanns
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Zumal wenn einem die meisten "Persönlichkeiten" aus dem Radiokindergarten bekannt sind. Die Medienbehörden, die BNetzA und auch andere beteiligte Behörden gehen mit sowas ebenso wie mit IRF entsprechend um...........und sie merken nicht, wenn man sich über sie kaputt lacht und im Hintergrund die passenden Fäden zieht.
 
Ja, Leute, wenn schon so, dann NENNT die Dinge doch beim NAMEN! Aber immer dieser Sandkastenkrieg mit vagen Andeutungen, das nervt einfach nur und wirkt nebenbei hochgradig unprofessionell. So, und dieser Schuss geht jetzt mal gegen alle, die sich daran beteiligen. Sowas trage ich unter vier Augen aus oder in einem Chat, aber nicht in öffentlichen Foren. Wenn dort, dann so, dass es die ÖFFENTLICHKEIT, also ALLE Leser, nachvollziehen können.
So, mit dieser Extraportion Katzenpisse an die Forianerbeine wünsche ich einen schönen Wochenstart.
 
Ohne einen guten Anwalt scheinst Du da nix zu erreichen. Und der von Herrn Gauder scheint nicht zu den besonders fähigen Exemplaren seiner Zunft zu gehören, sonst hätte er das GEWUSST! In der Haut von Herrn Gauder würde ich dem jetzt die Leviten lesen, dass die Antenne brennt!!
 
Also, wenn es beim Antragssteller und beim Anwalt schon klemmt, sich darüber klar zu sein, wer welche Rechte hat, dann sollte man besser von beiden die Finger lassen....
 
Ohne einen guten Anwalt scheinst Du da nix zu erreichen. Und der von Herrn Gauder scheint nicht zu den besonders fähigen Exemplaren seiner Zunft zu gehören, sonst hätte er das GEWUSST! In der Haut von Herrn Gauder würde ich dem jetzt die Leviten lesen, dass die Antenne brennt!!

Doch Ganz bestimmt mit Katzenpisse...rein ins Hirn...

Mein Gott schütt Hirn vom Himmel und erspare uns solche Sauerstoffverbraucher.

Und auf den dritten Durchgang freue ich mich schon. Wo soll denn das Rechtsschutzinteress für eine einstweilige Anordnung herkommen? Es wurde ein Antrag gestellt...der wurde abgelehnt....und dann gibt es den normalen Rechtsweg. Eine Frequenz kann die PGmbH ja nicht für sich in Anspruch nehmen, da sie noch nie eine hatte. Schlimm wenn man mit Rechtsfiguren spielt, die man nicht im Griff hat. Aber das können ja auch andere mit ihrer Vehickelgesellschaft
 
Hab ich nicht gesagt, ihr sollt aufhören mit Eurer Sandförmchenschlacht?? Ich bin es nicht gewohnt, dass ich etwas zweimal sagen muss. Katzen können auch mal zu Furien werden...sehr unvermittelt. ;)
 
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