Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Auch die Programme?Alles wird gut
Offiziell ist Fr. Gesierich seit längerer Zeit nicht mehr in Bad Kreuznach, war aber Antenne KH-Gründungsmitglied.
Diese Einschätzung trifft es vermutlich ganz gut. Es war eine rein politische Entscheidung der dritten Privatfunkkette (Rockland) Frequenzen zu entziehen und an Kleinstsender zu vergeben. Schließlich braucht die LMK ja irgendeine Existenzberechtigung. Sat.1 (TV) hat sich aus RP verabschiedet, Big FM und Rockland produzieren nur noch lokale Fenster in RP. Ohne die RG gäbs nur noch RPR1 und eine Handvoll Offene Kanäle. Ziemlich mau.Geht’s hier um Politik? Will die SPD Regierung nach Nürburgring und Flughafen Hahn eine weitere Peinlichkeit verhindern?
Da Du uns (und damit auch mich) schon so fragst... Absolut schäbig, was RPR und Rhein-Zeitung da abziehen. Wirklich schlechter Stil. Die LMK hat offenbar nicht vor, sich zum Instrument dieser gezielten Vernichtungskampagne machen zu lassen (was mich zugegebenerweise überrascht, wenn ich mir die Verhältnisse hier in NRW anschaue). Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der LMK (oder sonst einer Medienbehörde) sicherzustellen, daß die MB ihr Geld pünktlich erhält.primatus schrieb:Wie seht ihr das?
Nicht alles, was Du in der Presse liest, sind auch Fakten.primatus schrieb:Wenn ich doch solche Fakten in der Presse lesen muss
Da wird nichts draus. "Insolvenzverschleppung"... lächerlich!primatus schrieb:Gerade wenn der Staatsanwalt noch ermittelt....
Du müßtest Dich mal selbst reden hören. Für Dresche gegen SPD-Klüngel bin ich immer zu haben, aber hier gehen Dir wohl die Gäule durch.primatus schrieb:Will die SPD Regierung nach Nürburgring und Flughafen Hahn eine weitere Peinlichkeit verhindern?
Es war eine rein politische Entscheidung der dritten Privatfunkkette (Rockland) Frequenzen zu entziehen und an Kleinstsender zu vergeben.
Da Du uns (und damit auch mich) schon so fragst... Absolut schäbig, was RPR und Rhein-Zeitung da abziehen. Wirklich schlechter Stil. Die LMK hat offenbar nicht vor, sich zum Instrument dieser gezielten Vernichtungskampagne machen zu lassen (was mich zugegebenerweise überrascht, wenn ich mir die Verhältnisse hier in NRW anschaue).
Da die Emails offenbar nicht gefaked waren, ist eine Gegendarstellung nicht möglich.Wenn die Darstellung wirklich so grob falsch wäre wie von dir angedeutet, hätte Schwenk mit Sicherheit gerichtlich eine Gegendarstellung erzwungen. Hat er entsprechendes getan? Nein? Dann ist wohl doch was dran.
Ich würde mal behaupten, dass du dich da ganz gewaltig irrst, denn zu den Aufgaben einer Landesmedienanstalt gehört es durchaus, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstalter zu überprüfen, insbesondere dann, wenn die sich die Ausstrahlung über die ausgeschriebenen Frequenzen augenscheinlich nicht mehr leisten können.Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der LMK (oder sonst einer Medienbehörde) sicherzustellen, daß die MB ihr Geld pünktlich erhält.
- »Schwenk hat keine Gegendarstellung erwirkt, also wird schon alles stimmen.«
Erstens sind die Landesmedienanstalten daran interessiert, dass die Frequenzen dauerhaft genutzt bzw. überhaupt in Betrieb genommen werden. Zweitens sind an die Frequenzen in den meisten Fällen Lizenzvorgaben geknüpft. Wenn der Veranstalter verspricht, diese Vorgaben einzuhalten, dann sollte er auch nachweisen können, dass er über die dafür nötigen Finanzierungsmittel verfügt.@TS2010: Wieso? - Wer pleite geht, geht pleite!
Warum kümmert das die Landesmedienanstalten?
Wenn ein Anbieter pleite geht, wird eine Einzelfrequenz oder eine Kette eben nochmal ausgeschrieben und jemand anderes bekommt den Zuschlag.Erstens sind die Landesmedienanstalten daran interessiert, dass die Frequenzen dauerhaft genutzt bzw. überhaupt in Betrieb genommen werden.
Jedes mittelständische Unternehmen kann pleite gehen.Zweitens sind an die Frequenzen in den meisten Fällen Lizenzvorgaben geknüpft. Wenn der Veranstalter verspricht, diese Vorgaben einzuhalten, dann sollte er auch nachweisen können, dass er über die dafür nötigen Finanzierungsmittel verfügt.