Neues Urheberrecht

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Ergänzend zu meinem obigen Posting noch eine andere, etwas überraschende Auseinandersetzung mit dem neuen UrhG: HRR-Strafrecht ist der Meinung, dass das Anbringen der marktüblichen Kopierschutzmechanismen möglicher Weise einen Straftatbestand darstellt:

(....)den marktüblichen Kopierschutzmechanismen ist gemein, dass sie die Nutzung von Audio-CDs zumindest in handelsüblichen Computerlaufwerken vereiteln, ohne hierbei in der Lage zu sein, zwischen dem Interesse am Abspielen der CD, der Herstellung einer Sicherungskopie oder Übertragung der Musikstücke auf portable Geräte etc. einerseits und dem sanktionswürdigem Interesse an der illegalen, massenhaften Kopienanfertigung zu gewerblichen Zwecken andererseits zu differenzieren.
(...)
Worin liegt aber nun die eingangs angedeutete strafrechtliche Relevanz von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs? Die diesbezüglichen Überlegungen finden ihren Ausgangspunkt in einer auf den ersten Blick recht unscheinbaren Norm des Strafgesetzbuchs, der sogenannten Datenveränderung gemäß § 303a StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer "...rechtswidrig Daten (...) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert." In Kenntnis dieser im Strafgesetzbuch fixierten Vorschrift und den Auswirkungen kopiergeschützter Audio-CDs auf herkömmliche Computer lässt sich die Eingangsüberlegung dahingehend konkretisieren, dass der vereitelte Zugriff auf die Musikstücke einer CD möglicherweise ein rechtswidriges Unterdrücken von Daten im Sinne des § 303a StGB darstellt.
(...)
...ist von einer Verletzung des Nutzungsrechts eines Dritten spätestens dann auszugehen, wenn diesem ein gesetzlicher Anspruch auf den ungehinderten Zugang zu den Daten zusteht. Übertragen auf die vorliegende Problematik bedeutet dies, dass der Tatbestand des § 303a StGB zumindest dann erfüllt ist, wenn dem Erwerber einer Musik-CD ein Anspruch auf ungehinderte Nutzung der CD bzw. ein Recht auf Anfertigung einer oder mehrerer Kopien zusteht.
 
@Floh: Das ist dieselbe Fragestellung wie mit den analogen Kopien. Analog und digital werden vom Gesetz nun mal nicht unterschieden. Wenn Dein Rom-Laufwerk die kopiergeschützten CDs ohne zu mucken abspielt und Du dann per Software oder auch per Digi-Out kopierst, dann hast Du den Kopierschutz zumindest nicht aktiv umgangen, d.h. Du hast nicht getrickst, denn Virtual Audio Cable leitet ja nur den Datenstrom, der sozusagen "hinter dem Kopierschutz" fließt, um. Aber wie weiter oben gepostet, gibt es diese "Mindermeinung", dass es eben dennoch rechtswidrig sein könnte.
 
Die Rechtsexperten der Zeitschrift Computerbild sagen aber, das es legal ist, analoge Kopien anzufertigen. Bei Virtual Audio Cable sind sie sich nicht ganz so sicher.
 
Deren Rechtsexperten sind aber eben auch keine Richter - und endgültige Klarheit wird es wohl erst nach einem entsprechenden Richterspruch geben. Das Gesetz selbst lässt eben - wie so oft - Interpretationsspielraum.
 
Danke für den Link, Floh. Die Phonoindustrie fordert also die Möglichkeit, für Ausstrahlungsrechte Geld zu kassieren ähnlich wie beim Film. Na dann, liebe Privatfunker, fordert schon mal die Unterlagen vom Arbeitsamt an.
 
Dein letzter Satz ist Bullshit, Berlinreporter. Aber die Vision exklusiver Austrahlungsrechte bzw. Vermarktungsketten ist interessant. Ergebnis wäre beispielsweise, dass alle Bertelsmann-Programme möglichweise nur noch Musik von der hauseigenen BMG spielen würden. Mit so einer Vermarktungskette:
1.) Stars im hauseigenen TV machen
2.) mit dem hauseigenem Musik-Label Tonträger herstellen
3.) Tonträger exklusiv bei hauseigenen RAdiosendern abspielen
hat man klare Strukturvorteile gegen stand-alone-Radiosender. Sie müssen Sendelizenzen kaufen oder auf bestimmte Musik verzichten, die dann womöglich die Konkurrenz im Markt alleine spielt (da hätten wir dann die Renaissance des Wort "exklusiv" in Claims, hoho).

Aber keine Sorge. Das kommt sowieso nicht. Die gängige Praxis ist 80 Jahre alt und die weltweite Anwendung dieser Praxis macht juristische Sonderwege zum alleinigen Wohl von Medienglobalisten und Musikindustrie doch recht schwierig, denkt sich die Jasemine. Abgesehen davon weiß die Musikindustrie doch gar nicht was sie will. An einer Stelle fordert sie Quoten, damit mehr von ihrer Musik gespielt wird. An anderer Stelle wollen sie Geld dafür, dass man das Zeug spielt. Hochinteressant findet das die Jasemine.
 
Original geschrieben von Jasemine
Dein letzter Satz ist Bullshit, Berlinreporter. (...) Mit so einer Vermarktungskette(...)hat man klare Strukturvorteile gegen stand-alone-Radiosender. Sie müssen Sendelizenzen kaufen oder auf bestimmte Musik verzichten, die dann womöglich die Konkurrenz im Markt alleine spielt.
Und genau deshalb würde ich für einen solchen Fall das Sterben der "Kleinen" befürchten - so meinte ich meinen letzten Satz oben. Ich hätte vielleicht einen Smiley dazumachen sollen, denn natürlich glaube ich auch nicht, dass es so weit kommt.
 
@ Floh:

Jetzt drehen sie anscheinend völlig durch...

@ berlinreporter:

Analog und digital werden vom Gesetz schon deshalb nicht unterschieden, weil es bei der "Verschärfung" gar nicht um die Anfertigung von Kopien geht. Weder sind analoge, noch sind digitale Kopien jetzt verboten; das Recht des Käufers einer CD zur Anfertigung von sogenannten "Privatkopien" ist nach wie vor uneingeschränkt (von den schon bisher bestehenden zahlenmäßigen Beschränkungen abgesehen).

Verboten ist lediglich das Umgehen wirksamer technischer Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Daher nochmals: Wo keine technische Maßnahme existiert, kann man auch keine umgehen. Es gibt keine technischen Maßnahmen zum Schutz vor analogen CD-Kopien (bei Videos sieht das anders aus), also sind analoge Kopien erlaubt, auch wenn man sie auf einen digitalen Datenträger spielt. Das gleiche gilt für digitale Kopien, solange nicht ein technischer Schutz zu deren Verhinderung angebracht ist. Wiederholend das Beispiel mit dem HiFi-CD-Recorder: Die meisten Kopierschutzmechanismen verhindern diese digitalen Kopien nicht, also muß man nichts umgehen, um eine Kopie anzufertigen, also macht man sich nicht strafbar. Wer's nachlesen will: Urheberrechtsgesetz. Der einschlägige Paragraph ist § 95a.

Genau so eine Spinnerei, wie die weiter oben von mir bereits kritisierte Mindermeinung, ist die vom berlinreporter ausgegrabene Frage der Strafbarkeit eines Kopierschutzes. Der von den Herren Doctores ausgegrabene § 303a StGB ist ein Unterparagraph zur Sachbeschädigung; diese greift aber logischerweise nicht, wenn jemand seine eigene Sache beschädigt. Das gleiche gilt natürlich auch für die "Unterdrückung von Daten", ansonsten würde jeder, der eine Datei von seinem Computer löscht, sich strafbar machen. Im Fall des Kopierschutzes ist die Sachlage ganz klar: Die Phonoindustrie hat die Urheberrechte an der Musik, diese "gehört" ihr gewissermaßen, zumindest, was den Vertrieb anbetrifft, ergo kann sie Daten auf den CDs verändern oder unterdrücken, soviel sie will - vorausgesetzt, der eigentliche Rechteinhaber, nämlich der Musiker, hat keine Einwände.

So gesehen könnten die Industrie auch CDs verkaufen, auf denen die Musik nur in Mittelwellen-Qualität zu hören ist, was allerdings die Käufer vermutlich nicht mitmachen würden. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt: Solange die Käufer es sich gefallen lassen, minderwertige, weil klangreduzierte oder nicht im Computer oder Autoradio abspielbare Datenträger zum selben Preis aufgedrückt zu bekommen, wie CDs, kann und wird die Industrie machen, was sie will.

Ich habe mir angewöhnt, alle Audio-Datenträger mit Kopierschutz, die ich normalerweise haben wollen würde, zum Infotresen meines Plattenhändlers zu tragen und mitzuteilen, "Die würde ich alle kaufen, wenn sie keinen Kopierschutz hätten - oder zumindest nur halb so viel kosteten, wie echte CDs". Erstens dient das dem Frustabbau und zweitens werden die Händler, vorausgesetzt, so etwas machen Viele, irgendwann die Faxen dicke haben und Druck auf die Industrie ausüben. Letztlich haben die Kunden es in der Hand - das ist ja das Schöne am Kapitalismus! :cool:

Ein Freund von mir hat sich noch etwas anderes einfallen lassen, das ich mangels Legalität allerdings nicht empfehle, sondern hier nur zur Kenntnis gebe: Er hat sich einen HiFi-CD-Recorder gekauft, fertigt mit diesem digitale Kopien der "geschützten" Datenträger an, bringt die Originale dann zurück in den Laden, moniert, diese liefen nicht auf seinem DVD-Player, den er als CD-Spieler nutzt und läßt sich das Geld zurückgeben. Übrigens: Die Laserkopien der Cover sind vom Original kaum zu unterscheiden... :D

Der Nachteil: Diese digitalen Kopien kopieren auch den Kopierschutz mit, sind also wiederum nur beschränkt einsetzbar. Dafür kosten sie auch nur den Preis eines Rohlings und der Farbkopie.
 
Kann mir mal jemand erklären wie so ein ominöser HIFI-CD-Rekorder die "Kopie" erstellt??? Wandelt der nach Analog oder zeiht der die Daten über ein "Digitalkabel".

Danke!

Grüße Radiotime

p.s. ist ein DAT äquivalent zu so einm HIFI-CD-Rekorder (der ja offentsichtlich legal zu sein scheint) ???
 
@ radiotime:

Wenn der HiFi-Recorder die Daten ins Analoge wandeln würde, wäre es ja keine Digitalkopie. ;)

Die Übertragung erfolgt durch ein Kabel zwischen dem Digitalausgang des CD-Players und dem Digitaleingang des CD-Recorders (oder, um Deine zweite Frage gleich einzubeziehen, des DAT-Recorders oder MD-Recorders). Dieses Kabel ist entweder ein ganz normales Cinch-Kabel oder ein optisches, in dem die Signale durch Lichtimpulse übertragen werden.

Zur Frage der Legalität: Selbstverständlich sind all diese Geräte legal; siehe dazu meine obigen Ausführungen. Illegal ist lediglich das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen sowie Besitz, Verkauf und Einfuhr von Soft- oder Hardware, die zu diesem Zweck dient.

Und "ominös" sind diese Geräte nicht im geringsten, Philips zum Beispiel hat sechs verschiedene Modelle im Angebot. Guckst Du hier!
 
@ radiotime

Wie Makeitso schon geschrieben hat, nimmt der CD-Recorder genau wie ein DAT digitale Daten per S/PDIF (optisch / koax) oder auch AES/EBU (bei Profigeräten) entgegen. Zuspielen kann man dann mit jedem CD-Player, die die Scheibe als Audio-CD abspielt und einen Digitalausgang hat. Funktioniert natürlich nur solange, wie das 2nd generation Flag (SCMS) nicht schon beim Original gesetzt ist - inzwischen häufiger praktizierte Unsitte, um zusätzlich zur Computer-Sperre auch das digitale Kopieren mit reiner Audiohardware zu erschweren. Dann müßte ein "Hucht" (Kopierschutzdecoder, setzt das SCMS-Flag im Datenstrom auf "free" und generiert die entsprechenden Prüfsummen) dazwischengeschaltet werden, und das wäre nach neuem Urheberrecht eine Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme. Profirecorder kennen solche Schikanen von Haus aus nicht, insofern... Auslegungsfrage, ob dann legal oder nicht.
Eine bitgenaue Kopie bekommt man aber nicht zwangsläufig mit jedem CD-Recorder. Der Grund ist im Abtastratenwandler zu suchen, den jeder moderne CD-Recorder besitzt, um digitale Quellen aller gängigen Abtastraten (32, 44.1 48 kHz) aufzeichnen zu können. Es gibt Geräte, deren Abtastratenwandler immer im Signalweg liegt, so daß auch beim Anliegen eines 44.1 kHz Signals am Digitaleingang (z.B. eine CD im CD-Player) "konvertiert" wird, und zwar eben die 44.1 kHz der externen Quelle auf den internen Takt, und beide sind ja stets irgendwie gegeneinander verstimmt. Kein hörbarer Verlust, aber eben nicht bitgenau. Aufgefallen ist das wohl erstmals beim Kopieren von HDCD-codierten Audio-CDs, bei denen zusätzliche Informationen durch Rauschmodulation in den niedrigsten Bits "versteckt" werden. Eine HDCD, kopiert durch einen Abtastratenwandler, wird üblicherweise von HDCD-Playern nicht mehr als solche, sondern nur noch als reine Audio-CD erkannt. Deshalb gingen die Hersteller von CD-Recordern (mehrheitlich?) dazu über, eine 44.1 kHz - Erkennung einzubauen, die dann den Abtastratenwandler aus dem Signalweg nimmt und den Recorder von der externen Quelle takten läßt (der interne Takt wird dann mittels PLL auf den angelieferten Takt gelockt, Slave-Modus). So entstehen immerhin bitgenaue Kopien, als nicht-Besitzer eines solchen Gerätes kann ich jedoch nichts über die Übernahme der Subcodes sagen. Da es DATs gibt, die CD-Startmarken erkennen, sollte das auch bei CD-Recordern funktionieren. Ob auch Subindizes mitgenommen werden, entzieht sich meiner Kenntnis. CD-Text bleibt vermutlich gleich außen vor, oder?
 
Danke @Radiowaves & Makeisto

Also solange da 2nd Generation Flag nicht gesetzt ist, darf ich über den CD-Player-Digitalausgang ganz legal den Datenstrom empfangen - also zum Beispiel auch ins Digitalsystem einspielen! Cool! (jedenfalls noch)!

Grüße Radiotime
 
Wie schon ausgeführt: Professionelle Technik kümmert sich ohnehin nicht um SCMS.

Noch etwas ist vielleicht erwähnenswert: Zumindest in einem Un-CD-Format sind die Audiodaten derart verfälscht, daß die Fehlerkorrektur des wiedergebenden CD-Spielers von vornherein interpolieren muß. Damit erübrigt sich die Frage nach "Bitgenauigkeit", weil das Original erst garnicht vorhanden ist und eine akkurate Kopie des Datenstroms der CD lediglich ein fehlerhaftes Tonsignal ergeben würde.

Im übrigen halte ich das für eine typisch deutsche Untertanendiskussion. Wer weiß, wie flexibel mit Rechtslagen in der Wirtschaft umgegangen wird, kann darüber nur den Kopf schütteln.
 
Könnte man kein Bürgerbegehren oder so was starten, um das Uhrheberrecht so zu ändern, dass jede private und nicht kommerzielle Nutzung von Urheberrechtlich geschützen Inhalten auch künftig legal bliebt?

Zumindest sollte Druck auf die Politik (in erster Linie unsere Volksvertreter im Bundestag) augeübt werden, damit klar wird dass eine ausschließlich auf die Interessen der Phonoindustrie abgestimmte Politik in diesem Land nicht zu machen ist.
 
Könnte man kein Bürgerbegehren oder so was starten...

Könnte man: indem die Bevölkerung keine nicht normgerechten Tonträger mehr kauft und sich strikt an den Boykott hält. Aber ich weiß zu berichten, daß ich mich z.B. selbst nicht daran halte...
 
@Radiowaves:

Wir lassen uns einfach zu leicht ruhigstellen. Wie kommt die Politik eigentlich dazu, so einen Quark in Gesetzesform zu gießen?

Doch wohl nur, weil sie vom Bürger nichts zu befürchten hat.

Also: Das Maul aufmachen! Mails an die Abgeordneten, damit die merken dass sie in diesem Punkt nicht unbeobachtet sind, auch wenn das Thema gerade nicht im medialen Rampenlicht steht.
 
Das Problem ist nicht die Politik, das Problem ist die Phonobranche. Diese sieht ihre Umsätze rapide dahinschwinden und ist natürlich der Ansicht, daß ausschließlich die bösen Kopierer Schuld daran sind und nicht etwa uninteressante Acts oder überhöhte CD-Preise.

Daß mit den albernen "Kopierschutzmaßnahmen" letztlich, wie üblich, nur die Ehrlichen, nämlich die Privatkopierer, getroffen werden und nicht die Hacker, weiß doch jeder, auch die Musikbosse. Deswegen wollen sie ja auch noch weitere Einschränkungen der Nutzungsrechte - siehe oben.

Ich hab's weiter oben schon gesagt, sage es aber gern nochmal: Das Tolle an der Marktwirtschft ist, daß die Konsumenten es in der Hand haben. Wenn sie sich weigern, kopiergeschützte, CD-ähnliche Musik-Datenträger zu kaufen, wird die Industrie gar nicht anders können, als umzusteuern. Der Boykott wird den Kunden übrigens insofern erleichtert, als das geänderte Gesetz die Industrie verpflichtet, geschützte Datenträger zu kennzeichnen, so daß böse Überraschungen nach dem Auspacken künftig ausgeschlossen sind.
 
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