Neues vom Höchstgericht

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"Privatradios droht nach Höchstgericht-Entscheid Lizenzentzug - Nach Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Kronehit Graz und Welle Salzburg betroffen - Warnung vor "Flächenbrand"

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sorgt in der heimischen Privatradio-Branche für Unruhe. Das Höchstgericht spricht in zwei Erkenntnissen Kronehit Graz und der Welle Salzburg die Rechtskraft ihrer Privatradio-Lizenzen ab, berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Freitag-Ausgabe. Demnach gab der VwGH den Beschwerdeführern - unter anderem "Radio Energy" - Recht und hob damit einen Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) auf. Dieser muss nun die Lizenzen neu vergeben.

Bei einer neuerlichen Ausschreibung der Lokalradiolizenzen seien nach Meinung von Juristen die derzeitigen Inhaber von der Vergabe ausgeschlossen, heißt es in der "Presse" weiter. Die Lizenz könne lediglich an jene Radioveranstalter vergeben werden, die berufen haben. Radio Energy hatte in der Beschwerde argumentiert, dass Kronehit Graz und Welle Salzburg die dem Antrag auf Vergabe der Lizenz beigelegten Gesellschaftsverträge zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Senats unzulässig verändert hätte. Konkret gehe es darum, dass in den Verträgen zunächst ein vorgeschriebener Passus fehlte, wonach Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter verkauft werden dürfen.

"Zehn Jahre Behördenpraxis" ausgehebelt

Der BKS hat nun sechs Monate Zeit, die Lizenzen neu zu vergeben. Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda zeigte sich in einer ersten Reaktion gelassen. Man werde gegen eine Neuvergabe der Lizenz beim Verfassungsgerichtshof vorgehen. "Wir gehen davon aus, dass spätestens der Verfassungsgerichtshof dem Spuk ein Ende macht", so Swoboda zur "Presse". Das Urteil bedeute auch, dass "zehn Jahre Behördenpraxis ausgehebelt werden". Swoboda warnt vor einem "Flächenbrand", der auch für andere Privatradios zum Lizenzverlust führen könnte. "Da muss auch medienpolitisch etwas passieren." (APA)
 
AW: Neues vom Höchstgericht

grundlage für freies unternehmertum und für ein positives investitionsklima ist rechtssicherheit. in der geschichte des heimischen privatradios hat es diese rechtssicherheit de facto nie gegeben. rundfunkpolitik machten und machen in österreich nicht die politiker, sondern die höchstgerichte (entscheidungen: 1995, 1998, 2000.........).

mittlerweile ist es fast sinnvoller und sicherer geld in usbekische start up unternehmen zu investieren, als in österreichische radiosender
 
AW: Neues vom Höchstgericht

Gibt es da eigentlich noch jemanden, der behaupten kann, ORF und Private würden mit gleichen Mitteln einen fairen Wettbewerb kämpfen?
 
AW: Neues vom Höchstgericht

und wenns so kommt, wie ichs mir vorstelle, kriegt dann energy den zuschlag für sbg und österreich verliert einen weiteren feinen sender, der dann gegen die "die besten neuen hits für wien im 2h takt"-station getauscht wird.

gut - die grazer werdens nur anhand der geänderten jingles merken.

aber um die welle1 sbg wärs mehr als schade.
aber die rtr is ja geübt in solchen belangen...
 
AW: Neues vom Höchstgericht

Wäre wirklich schade um die Welle1 in Salzburg.
Sudelfunk à la Energy hält kein Mensch in Salzburg aus
 
AW: Neues vom Höchstgericht

Initiativantrag gegen Lizenzentzug von Kronehit und Welle
Regierung will verhindern, dass Sender in Graz und Salzburg Lizenz verlieren - Energy 104,2: "Glatte Anlassgesetzgebung"



Radio Energy dürfte wenig begeistern, was unter der Geschäftszahl 472/A seit wenigen Tagen im Parlament liegt. Kaum mehr als zwei Seiten umfasst der Initiativantrag der ÖVP-Abgeordneten Ulrike Baumgartner-Gabitzer und ihres FP-Kollegen Uwe Scheuch. Doch er soll verhindern, dass Lokalradiolizenzen in Graz und Salzburg an Energy fallen.

Der Jugendsender hat sich beim Verwaltungsgerichtshof beschwert. Als sich die Betreiber von Kronehit in Graz und Welle 1 in Salzburg um diese Radiolizenzen bewarben, fehlte eine Klausel in ihren Gesellschaftsverträgen, die das Radiogesetz vorschreibt: Werden Anteile verkauft, müssen alle Gesellschafter zustimmen. Die Klausel ergänzten beide erst im Zuge des Lizenzverfahrens.

Den Bundeskommunikationssenat störte das nicht weiter. Doch nun gab der Verwaltungsgerichtshof Energy (und Mitbewerber Radio Starlet) Recht. Die nachträgliche Änderung sei gesetzwidrig, der Bundeskommunikationssenat müsse noch einmal entscheiden. Kronehit und Welle kämen nicht mehr infrage (DER STANDARD berichtete).

Mit der Novelle ist die Rechtmäßigkeit des Gesellschaftsvertrages erst "spätestens innerhalb einer von der Behörde zu bestimmenden, angemessenen Frist nachzuweisen". Jedenfalls laut Antrag, an dem noch herumgebastelt wird. Damit wären die beiden Lizenzinhaber wieder im Rennen. Die Novelle soll am 3. Dezember den Verfassungsausschuss und am 9. Dezember den Nationalrat passieren.

Initiativantrag empört Energy 104,2


Entrüstung herrscht beim Wiener Radio Energy 104,2 über die Pläne für eine Novelle des Privatradiogesetzes. Mit einem Initiativantrag, der noch vor Weihnachten beschlossen werden könnte, soll auf einen aktuellen Spruch des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) reagiert werden. Der hatte den Lizenzen von Kronehit Graz und Welle Salzburg die Rechtskraft aberkannt . Als "glatte Anlassgesetzgebung", die "verfassungsrechtlich nicht haltbar" sei, geißelte Energy 104,2-Rechtsvertreter Georg Röhsner dies am Freitag im Gespräch mit Journalisten. Im Bundeskanzleramt strich man den Aspekt der Rechtssicherheit hervor. (Harald Fidler/DER STANDARD, Printausgabe, 26.11.2004/APA)


Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1871221
 
AW: Neues vom Höchstgericht

Jaja, so kurz kann das Gedächtnis sein. Im Jahr 2000/2001 sendete auch Radio Energy 104,2 mit einer "Anlaßgesetzgebung" - damals war ja angesichts der bevorstehenden Gesetzesaufhebung durch den VfGh Privatradiobetreibern (Anlaßgesetzgebung) die Möglichkeit eingeräumt worden, eine sechs Monatslizenz innerhalb von 10 Tagen nach dem Lizenzentzug zu beantragen - was Energy dann im November 2000 auch gemacht hat.

Also, entrüstend, wirklich, gell? :D
 
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