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Hoffentlich noch vor der Sommerpause.
Ich denke, dass der LfM-Direktor durchaus für "Wunder" gut ist. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass die ausgewerteten Ergebnisse noch vor der Winterpause an die Staatskanzlei gehen.Alles andere käme einem Wunder gleich.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass die ausgewerteten Ergebnisse noch vor der Winterpause an die Staatskanzlei gehen.
dass die ausgewerteten Ergebnisse noch vor der Winterpause an die Staatskanzlei gehen.
Ich habe diese Ankündigung der LfM bisher im Zusammenhang mit den Bedarfsmeldungen gesehen, die die LfM ja an die Staatskanzlei richten muss, wenn Frequenzen zugeordnet werden sollen. Aber jetzt, wo Du es sagst. Die Staatskanzlei bekommt nur den Bedarf angezeigt, die Auswertung des CFI ist hierzu nicht erforderlich.Kann mir mal jemand erklären was die da zu suchen haben?
Kann mir mal jemand erklären was die da zu suchen haben? Soll der Chef der NRW Staatskanzlei mithelfen die richtigen Programme auszusuchen??
Dazu würde passen, was im aktuellen Entwurf zur Novellierung des LMG steht. Unter Absatz 5 des § 14 soll eine eigene Vorrangregelung für Digitalradios eingeführt werden.Die Verlegerstrategie in NRW wird immer deutlicher: Man verabschiedet sich in Absprache mit der Politik von dem ungeliebten Modell, um künftig endlich richtiger Radiosender sein zu dürfen!
Dazu würde passen, was im aktuellen Entwurf zur Novellierung des LMG steht.