Haben die tatsächlich Gesetze, dass es nur dieses eine Lokal-Privatradio geben darf?
Na ja,
so steht es natürlich nicht im Gesetz. Aber es steht drin, dass der Lokalfunk immer den Vorrang hat, wenn mal eine freie Frequenz auftaucht. Da kann man als Medienbehörde natürlich ein bisschen nachhelfen, wenn man aus dem Vorrang eine Exklusivität für den Lokalfunk machen will.
Das musste z. B. eine Veranstaltergemeinschaft erfahren, die 2011 in Düsseldorf einen zweiten Lokalsender auf UKW starten wollte. Nacheinander wurden alle Frequenzen "gekillt" , die die BNetzA für das Projekt benannt hatte. Die erste wurde für die geplante landesweite UKW-Kette einkassiert, aus der bis heute nichts geworden ist. Die zweite wurde für das bestehende Düsseldorfer Lokalradio (eben der Monopolist in der Stadt) verbraten, um eine angebliche Versorgungsschwäche in einem Stadtteil zu beseitigen. Die dritte Fequenz (die ehemalige eines Lokalsenders im Kreis Heinsberg) wurde blockiert und reserviert, weil der Sender nach über zehn Jahren seit seiner Betriebsaufgabe eines Tages vielleicht ja wieder auf Sendung gehen könnte, was er ganz sicher nicht tun wird. Und beim vierten Mal hat sich die LfM nicht einmal mehr die Mühe gemacht, die Antragsteller über die weitere Frequenz zu informieren. Danach konnte die BNetzA keine weitere freie UKW-Frequenz mehr benennen.
Seit Aufkommen von DAB+ schnuppern die Radiomacher mit ihren blutigen Nasen, die sie sich bei der LfM geholt haben, wieder Morgenluft. Nun würde es der LfM - so denken sie - angesichts der Vielzahl der Kanalblöcke und möglichen Programmplätze wohl kaum gelingen, eine Übertragungskapazität nach der anderen für neue Anbieter mit konstruierten Begründungen verschwinden zu lassen. Tatsächlich geht die Medienbehörde diesen mühsamen und wenig Erfolg versprechenden Weg nicht. Aber sie hält immer noch eisern am Vorrang für den bestehenden Lokalfunk fest. Also spielt sie auf Zeit, sitzt aus. Und deswegen hat "MEHR Radio" der LfM jetzt auch Verzögerungstaktik vorgeworfen. Das Problem: Im Gesetz steht zwar, dass eine Übertragungskapazität ausgeschrieben werden muss, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt. Dummerweise haben es unsere fähigen Politiker vesäumt, festzulegen, bis wann dies geschehen muss. Also prüft die LfM, macht eine Bedarfsabfrage, lässt ein Gutachten erstellen, und noch ein Gutachten, führt Gespräche mit Betroffenen, prüft wieder, macht noch eine Bedarfsabfrage, lädt wieder zu einer Gesprächsrunde ein... so geht das schon seit Jahren.
Um Deine Frage anders zu beantworten: Medienpolitik und -regulierung in NRW sind so ausgerichtet, dass es nur dieses eine Lokal-Privatradio geben soll.