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Die Kommission für Jugendmedienschutz hat die 53 Klingeltonwerbespots, die an einem zufälligen Tag auf den Musikfernsehkanälen (Ihr wisst schon, dieses Radio mit Bildern) ausgestrahlt wurden, untersucht, und kam zu dem Urteil, dass alle 53 nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig seien.
Gründe:
1. Werbung, die sich an Kinder/Jugendliche richtet, und deren Unerfahrenheit auszunutzen versucht, ist unzulässig.
2. Die Klingeltonspots sind rechtlich keine Werbung, sondern Teleshopping, hier sind die Regeln nochmals schärfer.
Welche Auswirkungen hat diese Einschätzung einer offiziellen Kommission auf die Zukunft des Musikfernsehens? Werden die MTVivas künftig auch für Menschen mit zweistelligem Alter wieder halbwegs erträglich? Muss Jamba morgen Konkurs anmelden? Und was ist mit den 9-Live-Aktionen der Radios ("das gemeine Geräusch", "das geheimnisvolle Geräusch", die sonstigen Aktionen mancher Pickelsender) im Land?
Gründe:
1. Werbung, die sich an Kinder/Jugendliche richtet, und deren Unerfahrenheit auszunutzen versucht, ist unzulässig.
2. Die Klingeltonspots sind rechtlich keine Werbung, sondern Teleshopping, hier sind die Regeln nochmals schärfer.
Welche Auswirkungen hat diese Einschätzung einer offiziellen Kommission auf die Zukunft des Musikfernsehens? Werden die MTVivas künftig auch für Menschen mit zweistelligem Alter wieder halbwegs erträglich? Muss Jamba morgen Konkurs anmelden? Und was ist mit den 9-Live-Aktionen der Radios ("das gemeine Geräusch", "das geheimnisvolle Geräusch", die sonstigen Aktionen mancher Pickelsender) im Land?