Piratensender und RegTP. Eine sachliche Betrachtung

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Der Schwabe

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Zunächst einmal eine Definition:

Erlaubt: Besitz eines Senders
Erlaubt: Aufbau einer funktionsfähigen Sendeanlage, egal ob genehmigungsfähig
Erlaubt: Import und Export von Sendern.
Ordnungswidrig: Nutzen einer nicht genehmigten Frequenz

Was heißt Ordnungswidrig? Ein Verstoß ist keine Straftat, man kann also dadurch nicht vorbestraft werden. Die Verwaltungsbedörde, in diesem Falle de RegTP, kann (muß nicht!) ein Bußgeld festsetzen. Erst wenn dagegen Einspruch erhoben wird, geht die Sache vor Gericht. Die RegTP kann dem Funker ihre Kosten für den Verwaltungsakt, dazu gehören auch Peilung und Aushebung, in Rechnung stellen. Der Aufwand für den Verwaltungsakt muss im Verhältnis zur Ordnungswidrigkeit stehen.

Wann kommt die RegTP?

Die RegTP kommt immer dann, wenn Störungen von Betroffenen gemeldet werden. Wichtig dabei: "Eine Störung!" sowie "Ein Betroffener!" "Da sendet jemand schwarz auf einer freien Frequenz" ist noch kein Grund für die Herren tätig zu werden! Eine Ausnahme in Deutschland bildet die RegTP Krefeld, die aufgrund der Nähe zu den Niederlanden und der existierenden Amtshilfevereinbarung auch ohne Störmeldung aktiv werden kann. Krefeld ist zuständig für NRW. Störungen treten z. B. dann auf, wenn Oberwellen durch minderwertiges Equipment erzeugt werden oder belegte Frequenzen genutzt werden. Fazit: Keine Störung - kein Besuch

Wie geht das dann vor sich?

Die RegTP misst und ermittelt den Störer. Dies dauert je nach Senderstandort und Leistung zwischen 15 Minuten und mehreren Tagen.

Bei geringfügigen Verstößen klingelt die RegTP beim Störer und weist auf den Verstoß hin bzw. bittet um Aushändigung des Störers. Ohne Durchsuchungsbefehl darf die RegTP nicht in die Wohnung oder in ein Ladengeschäft.

Beim typischen Schwarzsenden mit höherer Reichweite (mehrere Kilometer) wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbefehl erwirkt. (Dauert ca. 3-7 Tage). Danach wird geklingelt, eingetreten und die Anlage beschlagnahmt. Die Anlage verbleibt jedoch im Eigentum des Besitzers und muß nach der Prüfung zurückgegeben werden.

Bei gravierenden Verstößen, es verwendet z. B. jemand die Frequenz eines örtlichen Senders, ist kein Durchsuchungsbefehl notwendig. Es gilt "Gefahr im Verzug".

Nach ca. vier Wochen kommt dann das Ticket mit der Strafe.

Wie hoch ist die Strafe?
Die RegTP kann Strafen zwischen 0 und 2 Mio. Euro verhängen zzgl. des Verwaltungsaufwandes. Real richtet sich die Strafe nach Alter, vermutetem Einkommen und Art des Verstoßes. Man kann bei Normalverdienern etwa mit folgendem Rahmen rechnen:

Illegaler Hausrundfunk: 0-500 Euro
Dorfsender; großflächige AM-Sender: 1000-3000 Euro.
SWR3 Ortssender großflächig überlagern: 10000-2 Mio. Euro.

Schüler und Studenten bekommen "Rabatt", Amateurfunker u. ä. zahlen mehr, da die RegTP automatisch von Vorsatz ausgeht. Ratenzahlung ist möglich. Mehrfaches Erwischtwerden kostet immer gleich. Gleiche Verstöße kosten bei einer Ordnungswidrigkeit immer gleiches Geld.

Bekomme ich meinen Haussender auch legal?

Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für "nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen, also auch den Keller! Gibt natürlich leichten Overspill, aber was solls. Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig rund 500 Euro zzgl. jährlich rund 25 Euro. Anträge sind an die örtliche RegTP zu richten.

Fragen gerne per PN an mich.
 
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Ergänzung: Dabei ist zu beachten, dass das eingesetze Haussendeequipment den EN Normen entspricht (EN 300 384, R&TTE sowie CE)
 
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Haussende-Anlage? Ist ein zum Beispiel ein Uni-Campus Haus-Sendefähig?
 
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Offiziell heisst das Grundstücksfunk. Es sind Übertragungen, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Dann bräuchtest Du nämlich noch eine rundfunkrechtliche Genehmigung. Wenn Du auf dem Uni-Campus Radio machst, dann ist das eher Campus-Radio oder Einrichtungsfunk, je nach Sichtweise.
Ergänzung zu der Schwabe:

Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für "nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen,
maximal aber 50mW,
also auch den Keller!
 
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hmm..
und wenn ich jetzt 2 grundstücke habe? sagen wir eins im westen des orts habe und eines im osten des ortes? darf ich dann dort rüber strahlen? und so "notgedrungen" den ort mitbestrahlen müste?
oder muss ich dann 2 sener anmelden und ne extra richtfunk strecke?

lg
michael
 
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@Hinztriller

Falsch! 50mW ist die Regelleistung. Es kann lt. TKG auch eine beliebig höhere Leistung genehmigt werden, wenn dies beantragt und auch begründet werden kann. Beispiele dafür z. B. Teutoradio im Einkaufszentrum. Faktisch ist die RegTP sehr kulant.

@WhyT
Es sind zwei Sender und zwei Genehmigungen erforderlich. Dieses gilt selbstverständlich auch extra für die Richtstrecken.

@Radiotime
Ja.

Faktisch interessiert das jedoch keinen Menschen. Ich kenne keinen einzigen Haussender der je ausgehoben wurde, jedoch mindestens 10 Dorfsender, die nie oder erst nach vielen Jahren ausgehoben wurden.
 
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@Der Schwabe:

Teutoradio hat eine rundfunkrechtliche Genehmigung für das Einkaufszentrum. Die senden für die Öffentlichkeit, es handelt sich hier um Einrichtungsfunk für einen geschlossenen Benutzerkreis. Leistung 5 Watt.

bei 50mW ist schluss bei ortsfesten Tonübertragungen auf Grundstücken, steht auch so im Frequenzzuweisungsplan der RegTP. Die Info habe ich auch von einem RegTP Mitarbeiter aus Mainz.
 
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hmm.. jetzt ist nur noch intressant ob das die kollegen bei uns in östereich auch so handhaben, den von unserer zuständigen behörde RTR (www.rtr.at) bekommt man da absolut NULL infos..

lg
michael
 
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In Österreich gibt es für solche Sender KEINE Genehmigungsmöglichkeit. Bekannt ist mir diese nur für: D ; GB und USA.

Dafür heißt es.....angeblich sei die Post in Ö sehr liberal zum Thema Piraten eingestellt. Als Beispiele gelten dafür Radioator Innsbruck; radio österreich gehts blendend und Radio 101 Kitzbühel.
 
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Sehr interessantes Thema, das würde ja bedeuten daß man in Deutschland legal das gleiche machen darf was in GB als LPFM (UKW auf freier Frequenz, max. 50mW, geschlossener Benutzerkreis) erfolgreich an einigen Unis und Krankenhäusern läuft. Wäre doch was vor allem für kleinere Unis und FH's, die als Campus mit angeschlossenen Studentenwohnheimen gebaut wurden. Sehr amtliches (=genehmigungsfähig mit brauchbarer Reichweite) Equipment dafür gibts bei www.radica.com.
Oder hab ich das noch einen Stolperstein übersehen? Ist das wirklich bundesweit so oder haben da de facto die Landesregierungen nen Deckel drauf gemacht (=rechtlich möglich, wird aber in der Praxis aus irgendeinem obskuren Grund nicht genehmigt)?
 
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Wichtig ist, das kein öffentlicher Weg durch das "Versorgungsgebiet" gehen darf. Wenn die nicht-Studentin Lieschen Müller mit Ihrem Walkman auf das Uni-Gelände stellen kann und das Programm hören kann, ist das in der tat ein medienrechtliches Problem.
Ich denke mal, jede Landesmedienanstalt sieht das anders.
 
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@frozenfrog
Nein! Du hast nichts übersehen

@Hinztriller
LPFM ist KEINE Sache der Landesmedienanstalten, da kein Rundfunk! Es ist einzig eine Sache der RegTP und der ist egal, wer sich auf dem "Grundstück" rumtreibt.
 
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D.h. Campus-Unis hätten damit eine echte Grundlage ein kleine & feines Uniradio zu betreiben ...

Oder gibt es vielleicht noch das "Problem der freien Frequenz" ... wann ist eine Frequenz frei?
 
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Ich bleibe dabei, die LMAs werden sich einmischen, wenn auf die Tour versucht wird, Campus Radio zu machen
 
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Der Schwabe schrieb:
Danach wird geklingelt, eingetreten und die Anlage beschlagnahmt. Die Anlage verbleibt jedoch im Eigentum des Besitzers und muß nach der Prüfung zurückgegeben werden.
leider ist das nicht ganz wahr, es gibt so eine strahlenverordnung seit ungefähr 2000, oder 2001, demzufolge die regtp, wenn die dinger irgendwie
rumstrahlen, also nicht die tatsächliche fm leistung, sondern einfach die abstrahlung, (aehnlich wie bei handy) wenn das ding an die steckdose gehangen wird,
also wenn die überschritten wird, was bei fast allen sendeanlagen die noch in den 70er und 80er gebaut wurden, der fall ist,
und natürlich auch bei den meisten piratensendern,

kann die regtp das teil behalten, ich weiß es, ich hab einen rhode+schwarz steuersender , baujahr 197x und einen rtf an die regtp genau wegen dieser verordnung ablatzen muessen (das war im jahr 2001)
und selbst ein in der szene allseits bekannter ra konnte da nix machen.
details dazu auf der webseite der regtp.
fiese sache das...

außerdem kommt noch dazu, daß der großanteil der strafe bei illegalen betrieb gar nichtmal die eigentlich verhängte ordnungswidrigkeit sein muß,
sondern die aufspürung, die einem von der regtp auch gerne in rechnung gestellt wird.

nun vielleicht sind das extremfaelle, bei uns handelte es sich damals um wiederholungsfaelle und dann , als die regtp seit jahren ueberhaupt mal einen schuldigen vor die flinte bekommen hat, da war natuerlich zahltag angesagt.
:mad:

bekanntlich läuft das nicht unter einem team mit 3-5 mann, die ja alle bezahlt werden wollen...benzin, spürhund , cheesburger für das team etc..
:D
 
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Also den Thread hier lobe ich mir doch mal! Respekt! Viva la revolution!

Gruß

Much
 
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Der Schwabe schrieb:
Dafür heißt es.....angeblich sei die Post in Ö sehr liberal zum Thema Piraten eingestellt. Als Beispiele gelten dafür Radioator Innsbruck; radio österreich gehts blendend und Radio 101 Kitzbühel.

*lol* liberal?
das is ja lustig.. eher faul, und nich mal das, denn soeben war bei mir die Salzburger Funküberwachung (mit 2 herren ohne messwagen)

und die kamen weil ich meinen kleinsender bei ebay verkloppt habe. (PCI MAX ULTRA mit 5W booster). denn man darf bei uns nich mal sowas verkloppen (nich mal nach deutschland oder sonst ins ausland).
das denen jetzt schon soo fad ist, das sie ebay angeboten nachjagen find ich lustug.
doch waren die herren sehr freundlich, so hab ich mal nachgefragt.
laut dessen infos kommen sie nicht nur auf beschwerden oder so, sondern fahren oft just4fun mit ihrem messwagen durch unser alpenländle.dabei sind sie etwas strennger noch als die deutschen.

darf mn DE eigentlich sendeanlagen verkloppen oder auch nur besitzen?

bzw. zu den genannten sendern:
- Radio Österreich ist vom ORF (somit legal
- Radiator Innsbruck ist schon seit langem legalisiert und sendet als freies radio (ausbildungsradio) unter dem namen Freirad.
- Radio 101 Kitzbühl sendet meines wissens nicht mehr, bzw. nucht mehr mit standort österreich.

lg
michael
 
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- Radio ÖGB war alles, aber nicht legal. Such mal bei google, da finden sich noch jede Menge Zeitungsartikel. Der Funkmeßdienst kam denen jahrelang nicht auf die Spur.

- Die Aussagen der anderen beiden Sender beziehen sich auf eigene Erzählungen von Leuten dieser Sender.

Wenn nichts mehr sendet spricht das nicht für den Funküberwachungsdienst, sondern gegen die Piratenszene. Schönen Gruß aus Holland!

Letzter mir bekannter Ö-Pirat war Welle1/HIT FM Pitztal, aber die sind mittlerweile auch als legaler Ereignisfunk unterwegs.

Ich erinnere nur an den Piraten Radio Limone aus Ossiach vom Campingplatz. Der hat 14 Tage das ganze Seetal mit ca. 500 Watt versorgt und es hat kein Schwein interessiert.

Den Spruch "RegTP/FuMD sieht alles, weiß alles und hebt alles aus" kenne ich auch von denen, aber was sollen die einem auch erzählen?
"Haben wir zufällig beim ebay-Zocken gesehen und weil wir grad beim Schnapsbrenner um die Ecke waren, dachten wir schaun mer mal auf einen Sprung vorbei?"

Das würde ja sicher nicht abschreckend genug wirken... :)

Wie oben steht, darfst Du in D Sender kaufen, besitzen und auch vertickern. Brauchst einen?
 
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Hallo!

Ich habe da auch eine nette Geschichte beizutragen:

Wir hatten vor vielen Jahren mal ein klein kleines Tonstudio eingerichtet und nannten dieses "Radio4 Hobby-Hörfunk-Zentrum". Wir haben kein Radio gesendet sondern nur so zum Spass auf Kassette aufgenommen für den privaten Gebrauch. Draußen über der Tür hatten wir latürnich auch ein schönes großes Schild auf dem unser Name zu lesen war...
Eines Tages bekamen wir von einem Freund der bei der damaligen LMS saß, die Info das der Saarländische Rundfunk sich Kopfzerbrechen um einen ominösen kleine Piratensender macht, dessen Frequenz sie aber nicht herausbekämen.
Tatsächlich hatte der SR einen Peilwagen bestellt der 1 Woche(!) vergeblich versuchte uns zu Peilen :)!!!

Also gehen die auch ohne explizite Störungsmeldung auf Suche wenn Verdacht besteht.

Grüße

DJ Cytrix
 
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[IRONIE]Also hängen wir uns jetzt alle ein Schild vor die Tür, dass die Peiler völlig überlastet werden und alle echten Piraten ungestört senden können[/IRONIE]
 
AW: Piratensender und RegTP. Eine sachliche Betrachtung

@cytrix
Genau das ist der Punkt: Vor vielen Jahren..... Die Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren geändert.

Nur zur Info:
Die RegTP fahndet auch nicht mehr nach unangemeldet installierten Satschüsseln und Funktelefonen.

Fürs Piratenfunken gilt aber noch genau das, was auch fürs legale Senden gilt:

Wer es tut soll es mit ganzem Einsatz; ganzer Seele und voller Überzeugung tun. Der das nicht aufbringen kann soll es besser bleiben lassen.

Was ich hier so lese....lasst es besser.

Wer sich hingegen noch etwas einlesen will, dem sei die Seite http://www.driland.net empfohlen.

Damit ziehe ich mich aus der Diskussion zurück.
 
AW: Piratensender und RegTP. Eine sachliche Betrachtung

Hi,

aber auf jeden Fall ist es doch verboten in Deutschland schwarz zu senden. Oder hat sich das mittlerweile auch geändert bzw. wird das nicht mehr so streng gesehen?

DANIEL.
 
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