Der Schwabe
Benutzer
Zunächst einmal eine Definition:
Erlaubt: Besitz eines Senders
Erlaubt: Aufbau einer funktionsfähigen Sendeanlage, egal ob genehmigungsfähig
Erlaubt: Import und Export von Sendern.
Ordnungswidrig: Nutzen einer nicht genehmigten Frequenz
Was heißt Ordnungswidrig? Ein Verstoß ist keine Straftat, man kann also dadurch nicht vorbestraft werden. Die Verwaltungsbedörde, in diesem Falle de RegTP, kann (muß nicht!) ein Bußgeld festsetzen. Erst wenn dagegen Einspruch erhoben wird, geht die Sache vor Gericht. Die RegTP kann dem Funker ihre Kosten für den Verwaltungsakt, dazu gehören auch Peilung und Aushebung, in Rechnung stellen. Der Aufwand für den Verwaltungsakt muss im Verhältnis zur Ordnungswidrigkeit stehen.
Wann kommt die RegTP?
Die RegTP kommt immer dann, wenn Störungen von Betroffenen gemeldet werden. Wichtig dabei: "Eine Störung!" sowie "Ein Betroffener!" "Da sendet jemand schwarz auf einer freien Frequenz" ist noch kein Grund für die Herren tätig zu werden! Eine Ausnahme in Deutschland bildet die RegTP Krefeld, die aufgrund der Nähe zu den Niederlanden und der existierenden Amtshilfevereinbarung auch ohne Störmeldung aktiv werden kann. Krefeld ist zuständig für NRW. Störungen treten z. B. dann auf, wenn Oberwellen durch minderwertiges Equipment erzeugt werden oder belegte Frequenzen genutzt werden. Fazit: Keine Störung - kein Besuch
Wie geht das dann vor sich?
Die RegTP misst und ermittelt den Störer. Dies dauert je nach Senderstandort und Leistung zwischen 15 Minuten und mehreren Tagen.
Bei geringfügigen Verstößen klingelt die RegTP beim Störer und weist auf den Verstoß hin bzw. bittet um Aushändigung des Störers. Ohne Durchsuchungsbefehl darf die RegTP nicht in die Wohnung oder in ein Ladengeschäft.
Beim typischen Schwarzsenden mit höherer Reichweite (mehrere Kilometer) wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbefehl erwirkt. (Dauert ca. 3-7 Tage). Danach wird geklingelt, eingetreten und die Anlage beschlagnahmt. Die Anlage verbleibt jedoch im Eigentum des Besitzers und muß nach der Prüfung zurückgegeben werden.
Bei gravierenden Verstößen, es verwendet z. B. jemand die Frequenz eines örtlichen Senders, ist kein Durchsuchungsbefehl notwendig. Es gilt "Gefahr im Verzug".
Nach ca. vier Wochen kommt dann das Ticket mit der Strafe.
Wie hoch ist die Strafe?
Die RegTP kann Strafen zwischen 0 und 2 Mio. Euro verhängen zzgl. des Verwaltungsaufwandes. Real richtet sich die Strafe nach Alter, vermutetem Einkommen und Art des Verstoßes. Man kann bei Normalverdienern etwa mit folgendem Rahmen rechnen:
Illegaler Hausrundfunk: 0-500 Euro
Dorfsender; großflächige AM-Sender: 1000-3000 Euro.
SWR3 Ortssender großflächig überlagern: 10000-2 Mio. Euro.
Schüler und Studenten bekommen "Rabatt", Amateurfunker u. ä. zahlen mehr, da die RegTP automatisch von Vorsatz ausgeht. Ratenzahlung ist möglich. Mehrfaches Erwischtwerden kostet immer gleich. Gleiche Verstöße kosten bei einer Ordnungswidrigkeit immer gleiches Geld.
Bekomme ich meinen Haussender auch legal?
Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für "nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen, also auch den Keller! Gibt natürlich leichten Overspill, aber was solls. Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig rund 500 Euro zzgl. jährlich rund 25 Euro. Anträge sind an die örtliche RegTP zu richten.
Fragen gerne per PN an mich.
Erlaubt: Besitz eines Senders
Erlaubt: Aufbau einer funktionsfähigen Sendeanlage, egal ob genehmigungsfähig
Erlaubt: Import und Export von Sendern.
Ordnungswidrig: Nutzen einer nicht genehmigten Frequenz
Was heißt Ordnungswidrig? Ein Verstoß ist keine Straftat, man kann also dadurch nicht vorbestraft werden. Die Verwaltungsbedörde, in diesem Falle de RegTP, kann (muß nicht!) ein Bußgeld festsetzen. Erst wenn dagegen Einspruch erhoben wird, geht die Sache vor Gericht. Die RegTP kann dem Funker ihre Kosten für den Verwaltungsakt, dazu gehören auch Peilung und Aushebung, in Rechnung stellen. Der Aufwand für den Verwaltungsakt muss im Verhältnis zur Ordnungswidrigkeit stehen.
Wann kommt die RegTP?
Die RegTP kommt immer dann, wenn Störungen von Betroffenen gemeldet werden. Wichtig dabei: "Eine Störung!" sowie "Ein Betroffener!" "Da sendet jemand schwarz auf einer freien Frequenz" ist noch kein Grund für die Herren tätig zu werden! Eine Ausnahme in Deutschland bildet die RegTP Krefeld, die aufgrund der Nähe zu den Niederlanden und der existierenden Amtshilfevereinbarung auch ohne Störmeldung aktiv werden kann. Krefeld ist zuständig für NRW. Störungen treten z. B. dann auf, wenn Oberwellen durch minderwertiges Equipment erzeugt werden oder belegte Frequenzen genutzt werden. Fazit: Keine Störung - kein Besuch
Wie geht das dann vor sich?
Die RegTP misst und ermittelt den Störer. Dies dauert je nach Senderstandort und Leistung zwischen 15 Minuten und mehreren Tagen.
Bei geringfügigen Verstößen klingelt die RegTP beim Störer und weist auf den Verstoß hin bzw. bittet um Aushändigung des Störers. Ohne Durchsuchungsbefehl darf die RegTP nicht in die Wohnung oder in ein Ladengeschäft.
Beim typischen Schwarzsenden mit höherer Reichweite (mehrere Kilometer) wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbefehl erwirkt. (Dauert ca. 3-7 Tage). Danach wird geklingelt, eingetreten und die Anlage beschlagnahmt. Die Anlage verbleibt jedoch im Eigentum des Besitzers und muß nach der Prüfung zurückgegeben werden.
Bei gravierenden Verstößen, es verwendet z. B. jemand die Frequenz eines örtlichen Senders, ist kein Durchsuchungsbefehl notwendig. Es gilt "Gefahr im Verzug".
Nach ca. vier Wochen kommt dann das Ticket mit der Strafe.
Wie hoch ist die Strafe?
Die RegTP kann Strafen zwischen 0 und 2 Mio. Euro verhängen zzgl. des Verwaltungsaufwandes. Real richtet sich die Strafe nach Alter, vermutetem Einkommen und Art des Verstoßes. Man kann bei Normalverdienern etwa mit folgendem Rahmen rechnen:
Illegaler Hausrundfunk: 0-500 Euro
Dorfsender; großflächige AM-Sender: 1000-3000 Euro.
SWR3 Ortssender großflächig überlagern: 10000-2 Mio. Euro.
Schüler und Studenten bekommen "Rabatt", Amateurfunker u. ä. zahlen mehr, da die RegTP automatisch von Vorsatz ausgeht. Ratenzahlung ist möglich. Mehrfaches Erwischtwerden kostet immer gleich. Gleiche Verstöße kosten bei einer Ordnungswidrigkeit immer gleiches Geld.
Bekomme ich meinen Haussender auch legal?
Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für "nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen, also auch den Keller! Gibt natürlich leichten Overspill, aber was solls. Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig rund 500 Euro zzgl. jährlich rund 25 Euro. Anträge sind an die örtliche RegTP zu richten.
Fragen gerne per PN an mich.