Playlist anzeigen erlaubt?

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seekwhencer

Gesperrter Benutzer
Hi,

weiß jemand, in welcher Form und wann man eine Playlist anzeigen darf? Ich gehe davon aus, dass es nicht geht die Playlist chronologisch anzuzeigen. Im schlimmsten Fall sogar mit einer genaueren Zeitangabe. Doch kann ich eine Liste anzeigen, sortiert nach Interpret oder Track? Sodass der Hörer weiß, was in der Sendung ist, nur weiß er nicht, wann welcher Song gespielt wird.

seek
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Wenn du Ärger mit der GVL haben möchtest, dann kennt da bestimmt hier jemand ein Script. Denn der Strimripper denkt sich bei so einer Liste "Ach herlich irgendwann in der Sendung kommt mein Lieblingslied" Dann rippt erhalt bis dahin mit und schneidet sich das zusammen.

<edit>Vielleicht hat er auch gleich mehrer in einem Sack "gekauft".</edit>
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Ja.

Ok.

Also ich war heute mit meiner Oma spazieren, und da sagt die mir, dass bei ihr in der Küche der Wasserhahn tropf und ob ich mir das mal angucken kann. Darauf hin musste ich ihr sagen, dass ich mich mit tropfenen Wasserhähnen nicht so auskenne und blätterte mit ihr zusammmen bei einer Tasse Kaffe am Küchtisch im Brachenverzeichnis. Bei Witzbold habe ich dann so ein Keksgesicht gesehen, dass sich mit nässelnden Dingen auskennt.

seek

p.s. deine Antwort ist so trocken wie mein Fußabtreter vor der Tür
p.p.s die dummen Fragen stelle ich hier, nicht bei der GVL
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Was soll daran trocken sein, dass ist nur die Wahrheit! Und du wolltest eine Antwort oder etwa nicht?
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Du darfst grundsätzlich die Songhistory anzeigen, also den aktuellen Song und das, was bereits gelaufen ist.
Ansonsten ist es ziemlich eindeutig bei der GEMA/GVL nachzulesen, das es untersagt ist, anzukündigen, wann welcher Song gespielt wird.
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Bei Radio Hamburg kann man aber in der Vorschau beim Livestream sehen, welcher Song als nächstes kommt.
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Radio Hamburg ist in erster Linie auch ein UKW Sender und kein Internetsender. In den GVL Klauseln steht ganz klar drin, das dies bei einem Internetradiosender verboten ist. Das bedeutet, bei einem Internetsender ist es nur erlaubt eine History anzuzeigen und den aktuellen Song, aber nicht eine Vorrausschau.
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Ich denke mal, daß bereits mit Punkt 1 der Nutzungsbedingungen der GVL alles gesagt wird:

1. Keine Programmvorschau
Der Webcaster darf keine Programmvorschau oder anderweitige Bekanntmachung veröffentlichen
oder deren Veröffentlichung veranlassen, in der die Titel der einzelnen Musikaufnahmen
oder der Titel eines Albums, in dem die Musikaufnahmen enthalten sind, bekannt gegeben werden,
die Inhalt des Programms sind. Außer zu Illustrationszwecken dürfen die Namen der ausübenden
Künstler, die im Programm gespielt werden, nicht im voraus genannt werden. Dies
schließt die Ankündigung nicht aus, dass ein bestimmter Künstler innerhalb eines nicht näher
spezifizierten Zeitrahmens im Programm enthalten ist.

Und dennoch ist es stark auslegungsfähig. Du darfst also sicher sagen, daß Du zum beispiel die nächste Stunde noch den und den Interpreten spielen wirst, aber wie es aussieht, wenn der Name des Titels auch noch dazu kommt... und das Ganze dann noch in schriftlicher Form auf der Homepage o.ä.?

Hm. Ich würde mal sagen: Vergiss es.

Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, rufste halt einfach mal bei der GVL an. Bei so mancher Frage, deren Antwort aus den NUBs nicht wirklich hervor ging, hab ich eben schnell zum Hörer gegriffen, und war kurze Zeit später durch mit dem Thema. :)
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

hi, ja danke. habe mittlerweile die sache gelöst.

ja ich weiß@telefonieren. das mache ich schon, nur muss ich nicht wegen jeder sache anrufen. ich rufe also bewusst nicht an.

demnach geht nur eines von beiden: topXX als sendung ODER als Webseite. man kann natürlich die interpreten pro sendung zeigen. kein problem. nur wenn eben der besagte titelname dasteht, ist ritze.



seek
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt?

Ich würde das ohnehin niemals per Telefon machen, sondern immer nur schriftlich/e-mail. Ein Telefonat kann nach 3 Tagen vergessen werden, ne E-mail oder noch besser ein Schreiben kann man archivieren und im Zweifelsfalle belegen!

Gerade wenn es um unklare Regelungen etc. geht, sollte man diesbezüglich auf "Nummer Sicher" gehen... gab schon oft auch den Fall, wo man sich an telefonische Aussagen dann im Streitfalle gar nicht mehr erinnern konnte....

Gruß,
Croydon
 
AW: Playlist anzeigen erlaubt? + neue Frage

@croydon_de

richtig! Mails werden auch regelmäßig geschrieben... Ich frage mich, warum die kein vernünftiges FAQ aufsetzen, nunja... Die haben anscheinend nix zu tun...

Aber an euch die nächste Frage:

Nehmen wir an, es existiert ein Ranking. "Hit or Shit" für die Tracks. Nehmen wir weiter an, es existiert eine Seite der Top50: dürfen zu den topX jeweils die sendungen genannt werden, in denen der track läuft? Technisch kein Problem, nur rechtlich bedenklich. Denn so ließe sich so grob eingrenzen, wann der Track gespielt wird - und somit (halb) gezielt den track aufzeichnen.

Erlaubt? Verboten?

Seek.
 
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