priv. rente für feste !?

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t-punkt

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hallo liebe radiogemeinde,

nachdem ich vor ein paar tagen mal wieder ein bisschen zeit mit meinem lohnzettel verbracht habe, haben mich zwei dinge extrem gestört:
1. warum überweist mir mein sender immer nur so wenig geld...
2. warum muß ich dazu auch noch so viel kohle für die rentenversicherung zahlen?

deshalb meine frage:
- gibt es für mich als "festangestellten redakteur" die möglichkeit, aus der gesetzl. rentenversicherung in eine private zu wechseln?
- lohnt sich das überhaupt? (wenn ja, bitte zahlen und beispiele)
- wie siehts beispielsweise auch mit der krankenversicherung aus?
- welche erfahrungen habt ihr gemacht? wie sorgt ihr vor?

...oder mache ich mir umsonst sorgen und der nobbi b. hatte doch recht: "die renten sind sischer" !?

...vielen dank und bitte jetzt posten!
 
Auszug aus dem Merkheft "Künstlersozialversicherung" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung:

Nur selbstständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert. Für Arbeitnehmer besteht die allgemeine Sozialversicherungspflicht mit hälftiger Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ich verstehe das so: Als Festangestellter ist die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung für Dich Pflicht, die BfA die entsprechende Behörde, die von Dir und Deinem Arbeitgeber jeden Monat Geld bekommt. Eine Wahlfreiheit wäre mir neu, bekundet die Jasemine.
 
Hallo G- äh T-Punkt,

also, vor der ersten Frage stehe ich auch jeden Monat. Das geht wohl jedem von uns so.
Bei Frage Nummer zwei muss ich Dich leider enttäuschen: Nein, als Festangestellter musst Du bluten. Alle fünf Sozialversicherungen sind gesetzliche Pflichtversicherungen, in die der Arbeitnehmer einzahlen muss - ob er nun will oder nicht. Sie sind immerhin der Grundpfeiler für unser hübsches Sozialsystem, von dem mir schon zu meiner Schulzeit erzählt wurde, dass das alles wohl bald nicht mehr so nett funktioniert. Aber es ändert sich halt nichts, solange Weicheier Politik machen und es dem Wählervolk immer noch gut genug geht, dass die Notwendigkeit schlicht abgeleugnet wird.
Als Selbstständiger oder Freiberufler fällt die Versicherungspflicht weg, weil das Ganze dann als Kleinstunternehmen gilt. Damit fallen z.B. einige Leistungen weg. So wäre es ziemlich sinnlos, in die Arb.-los.-Vers. einzuzahlen, da ein Unternehmer nicht arbeitslos werden kann und folglich nie einen Anspruch auf Zahlungen hätte. Du bist dann eben komplett auf Dich selbst gestellt.
Zahlen und Beispiele bei Privaten sind schwierig. Es ist mitunter auch gekoppelt an Fonds, etc. und sehr individuell. Vermutlich sind die Aussichten auf Rente damit aber sicherer, weshalb ich diesen Weg beschreiten werde, wenn ich mich alt genug fühle, an die Rente zu denken.
Es ist höchst ärgerlich, Geld für etwas zu zahlen, von dem Du nicht genau weißt, ob Du auch mal was davon wieder siehst. Aber falls Du noch Bock und Kohle übrig hast, dann schließe doch eine zusätzliche Versicherung ab.
Viele Grüße
Die Hexe
 
Was die Rentenversicherung betrifft, so gilt es, sich in guten Zeiten privat so gut wie möglich abzusichern. Den gesetzlichen Anteil, der einem vom Lohn abgezogen wird, ändert es nicht.

Den Betrag, den wir prozentual von unserem Lohn & Brot in die Rentenkassen einzahlen, ist abhängig von den Renten, welche die BfA & Co. HEUTE ausbezahlt.

Sprich: Steigen die Renten für die heutigen Rentner, müssen auch die Beiträge steigen. Sinken sie, werden auch die Beiträge senken.

Ich weiß nicht, wie viel an Netto ihr auf Euren Lohnzetteln vorfindet, aber ich kann Euch folgendes Berichten: Bei meinr Oma, die maximal 20 Jahre ihres Lebens berufstätig war, und zwar als Büroaushilfe, beträgt die monatliche Überweisung auf das Konto knapp über 1200 €.

Da fragt man sich, ob solch schwindelnden Höhen noch tragbar sind. Aber jetzt wird es wirklich OT.
 
Aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung kommst Du nicht raus. Aber Du hast nach der Krankenversicherung gefragt.

Da kannst Du ab einem monatlichen Brutto von ca. 3.800 Euro in die Private Krankenversicherung wechseln. Dort zahlst Du einen festbetrag, z.b. 220 Euro im Monat und bekommst wie bei der gesetzlichen Kasse die Hälfte vom Arbeitgeber erstattet.

Es kommt Dir vielleicht schön billig vor, allerdings kannst Du in der Regel nicht aus der privaten zurück! Solltest Du plötzlich mal sehr wenig verdienen, ist die Private wieder teurer: Du musst immer noch den monatlichen Beitrag stemmen, während in der gesetzlichen bei kleinem Verdienst auch Dein Krankenkassenbeitrag klein bleibt (weil er sich prozentual vom Brutto errechnet).
 
der Ausweg

Die Rettung:
Du gründest eine AG, wählst Dich selbst in den Vorstand und..
schwupps, bist Du raus aus der Sozialversicherung. Das gilt nicht nur für die Einkünfte aus Deiner AG sondern für alles was Du verdienst. Dazu brauchst Du natürlich ein Paar Kollegen, die an der AG beteiligt sind (die können aber auch im Vorstand sein)

p.s. Dieses Verfahren passt auch sehr hübsch zu Deinem Nick
 
Zu spät!

Der Trick mit der AG funktioniert nicht mehr. Ein paar Wochen nach dem FocusMoney-Bericht darüber wurde die Gesetzeslücke in einer Eil-Aktion geschlossen.

Hat eigentlich einer Angst vorm Schwarzen Mann?
 
Krankenversicherungspflicht besteht in jedem Falle nach SGB 5, dort lautet der Text wie folgt" § 5 -> Versicherungspflichtig sind Arbeiter, Angestellte und zu Ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgeld beschäftigt sind. "

Weiter im SGB 5 §5 Absatz 4: "Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes."

In der von t-punkt benannten Situation kann er die Krankenkasse erst wechseln, wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes vollzogen wird oder ihm im Rahmen einer Änderungskündigung ein neuer Vertrag gemacht wird.

Aus der Nummer der gesetzlichen kommst Du als Angestellter leider nicht raus. Jedoch kann ich nur dringend Empfehlen den Arbeitgeber darauf anzusprechen welche betriebliche Angebote der Altersversorgung angeboten wird. Es gibt insgesamt 5 Modelle die genutzt werden können, wobei nicht alle unter die Riester Förderung fallen.

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage sind diese Möglichkeiten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet mindestens eine dieser Varianten anzubieten, ob diese jedoch mit Zuschuss, Übernahme der Gesamtkosten oder gar nicht vom Unternehmen gefördert werden, obliegt dem Unternehmen.

Da gerade in Bezug auf zusätzliche Altersvorsorge eine gute Beratung im Einzelfall gegeben sein sollte, würde ich den Spezialisten der Personalabteilung ansprechen.

Ich hoffe lieber t-punkt Dir ein paar nützliche Informationen und den Kolleginnen und Kollegen einen Denkanstoss gegeben zu haben um sich intern einmal nach den Möglichkeiten und Angeboten ihres Senders zur Erkundigen.

Gruß

Steve Wilson
 
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