Privatsender aus Rundfunkgebühren mitfinanziert

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berlinreporter

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Privatsender aus Rundfunkgebühren mitfinanziert

Potsdam (AFP)

Private Radiosender sind in Berlin und Brandenburg nach Feststellungen des Brandenburger Landesrechnungshofes gesetzwidrig mit Rundfunkgebühren finanziert worden. Die gemeinsame Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) habe die Ausstrahlungsentgelte im neuen digitalen Hörfunk DAB für Privatsender um durchschnittlich 35 Prozent gesenkt und dabei auf die Rundfunkgebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgegriffen, sagte Landesrechnungshofpräsidentin
Gisela von der Aue in Potsdam. Diese gebührenfinanzierte Subventionierung verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Im Januar 2002 sei zwischen der MABB, der Deutschen Telekom und dem damaligen Sender Freies Berlin (SFB) als Sendernetzbetreiber die Förderung der DAB-Ausstrahlung privater Hörfunkprogramme vertraglich festgeschrieben worden. Demnach müssen die Privatsender nunmehr um 35 Prozent geringere Ausstrahlungsentgelte an den heutigen Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) zahlen. Die Kostenlücke wird aus Mitteln der durch Rundfunkgebühren finanzierten Medienanstalt ausgeglichen. Dem Rundfunkstaatsvertrag zufolge darf der Privatfunk aus öffentlichen Rundfunkgebühren jedoch nicht mitfinanziert werden.

Der Rechnungshof kritisierte zudem, bislang sei es ungeachtet öffentlicher Förderung nicht gelungen, für DAB als UKW-Nachfolgesystem die notwendige Akzeptanz bei den Hörern zu erreichen. Digital Audio Broadcasting (DAB) soll in einigen Jahren europaweit den UKW-Hörfunk ablösen. Als Vorteile werden unter anderem eine störungsfreie Qualität und deutlich geringere Ausstrahlungskosten der Digitaltechnik genannt.
 
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