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154. Sitzung des Landesrundfunkausschusses
Einen förmlichen Programmverstoß bei Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern stellte der Landesrundfunkausschuss in seiner 154. Sitzung am 31. August 2005 fest. Der Anlass lieferte eine Geschichte, die Morgenmoderator, Marcus Japke, in einer Morningshow am 3. März 2005 zum Besten gab. In flapsiger aber sehr anschaulicher Weise schilderte er, wie sich eine junge Frau von einem Hund befriedigen ließ. Der Landesrundfunkausschuss sah in diesem Beitrag nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, sondern einen klaren Rechtsverstoß gegen das Rundfunkgesetz Mecklenburg-Vorpommern und den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz. Er stützte seine Entscheidung auf ein Gutachten der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt, das zu dem Ergebnis kam, dass Beiträge dieser Art, wie es im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag heißt: „...die Entwicklung von Kindern (...) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (...) beinträchtigen...“. Da Programminhalte von Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern nicht zum Ersten Mal den Landesrundfunkausschuss beschäftigten, forderte der Direktor der Landesrundfunkzentrale, Dr. Uwe Hornauer, Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern auf, diesen jüngsten Vorfall zum Anlass zu nehmen, seine Programmgrundsätze zu überdenken, vergleichbare Sendebeiträge zu unterlassen und künftig seiner journalistischen Verantwortung gerecht zu werden.
Quelle: LRZ_MV
Einen förmlichen Programmverstoß bei Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern stellte der Landesrundfunkausschuss in seiner 154. Sitzung am 31. August 2005 fest. Der Anlass lieferte eine Geschichte, die Morgenmoderator, Marcus Japke, in einer Morningshow am 3. März 2005 zum Besten gab. In flapsiger aber sehr anschaulicher Weise schilderte er, wie sich eine junge Frau von einem Hund befriedigen ließ. Der Landesrundfunkausschuss sah in diesem Beitrag nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, sondern einen klaren Rechtsverstoß gegen das Rundfunkgesetz Mecklenburg-Vorpommern und den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz. Er stützte seine Entscheidung auf ein Gutachten der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt, das zu dem Ergebnis kam, dass Beiträge dieser Art, wie es im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag heißt: „...die Entwicklung von Kindern (...) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (...) beinträchtigen...“. Da Programminhalte von Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern nicht zum Ersten Mal den Landesrundfunkausschuss beschäftigten, forderte der Direktor der Landesrundfunkzentrale, Dr. Uwe Hornauer, Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern auf, diesen jüngsten Vorfall zum Anlass zu nehmen, seine Programmgrundsätze zu überdenken, vergleichbare Sendebeiträge zu unterlassen und künftig seiner journalistischen Verantwortung gerecht zu werden.
Quelle: LRZ_MV