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PSR und die "Atemlos"-Parodie

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Radiokult

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Medienwirksam geistert derzeit durch die Medienlandschaft, dass der Verlag die "Atemlos"-Parodie von Radio PSR bei Youtube gesperrt hat. Meinem Verständnis nach hat das aber nur geklappt,weil sich Youtube noch immer nicht mit der GEMA geeinigt hat.
Die §§ 23 und 24 des Urheberrechtsgesetzes sagen nach meinem Verständnis aus, dass bei entsprechender Abführung der GEMA-Gebühren eine Melodie relativ frei verwendet werden darf. Der Text der PSR-Version hat mit dem Original an sich nichts mehr zu tun und ist daher aus meiner Sicht eine Neuschöpfung. Der Song wurde daher nur gesperrt, weil der Verlag aufgrund des GEMA-Youtube-Streits kein Geld an der Parodie verdient? Oder liege ich da falsch?

Oder hat man einfach nur Schiss, dass das Liedchen ohnehin ein teurer Spaß wird, weil bekanntlich die Tochter von Johnny Cash vor ein paar Wochen ihrerseits Anspruch auf die Urheberrechte an der Atemlos-Melodie angemeldet hat?
 
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Die ist auf jeden Fall besser. Das war aber nicht die Frage. Mir ging es eher um grundsätzliche Dinge bezüglich derartiger Cover/Parodien.
 
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...Die §§ 23 und 24 des Urheberrechtsgesetzes sagen nach meinem Verständnis aus, dass bei entsprechender Abführung der GEMA-Gebühren eine Melodie relativ frei verwendet werden darf.

Deine Interpretation ist so nicht richtig. Es ist nicht ausschlaggebend, ob nach einer ungenehmigten Spezialtextierung GEMA-Gelder zu den Urhebern fließen. Ausschlaggebend ist die Genehmigung für Spezialtexte durch den Musikverlag in Absprache mit Komponist und Textdichter.

Vermutlich lag bei der PSR-Version diese Genehmigung nicht vor. Ob sie bei dem von chapri eingestellten Video vorliegt, wage ich auch zu bezweifeln.

Am Ende müssen sich GEMA und Youtube einig sein, wie viel Geld an die Urheber fließen soll. Alle Genehmigungen für die Spezialtextierung vorausgesetzt.
 
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