PTY 31 für Katastrophenalarme?

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AW: PTY 31 für Katastrophenalarme?

Das einzige, was ich auf die Schnelle dafür zur Hand habe, ist Wikipedia:

Wikipedia schrieb:
PTY-31

PTY-31 bietet theoretisch eine automatische Ein-/Umschaltlösung für Notfall- und Katastrophenmeldungen, wird in neueren Empfängern jedoch teilweise schon gar nicht mehr implementiert, da es zumindest in Europa nie oder nur missbräuchlich genutzt wurde. RAI, die öffentliche Sendeanstalt Italiens, sprach diesbezüglich einige Verwarnungen gegen Privatstationen wegen „Station Kidnapping“ aus. Die verwarnten Radiosender hatten Radiogeräte zwangsweise mittels PTY-31-Signal auf ihr Programm umgeschaltet, da PTY-31 höchste Priorität besitzt und die Empfänger automatisch und vom Hörer ungewollt umschaltet.
 
AW: PTY 31 für Katastrophenalarme?

Das ganze PTY-Feature ist von fragwürdigem Nutzen. Zum einen, weil sich viele Sender gar nicht in die von PTY angebotenen Schubladen passen, zum anderen weil der 08/15-Hörer in der Regel nicht blickt, auf welche Knöpfchen am Radio er drücken muß, um dieses Feature nutzen zu können, und dann kennt man die Sender, die man empfangen kann, ja sowieso. Und wenn man sich in einem fremden Sendegebiet aufhält (Auto/LKW, Urlaub), gibt's ja immer noch den Sendersuchlauf, und man hört sofort, was einem gefällt und was nicht.

Sinnvoll wäre das höchstens bei DVB-S, bei dem je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Satelliten, die Zahl der empfangbaren Sender in eine unübersichtliche Höhe steigt. Wenn ich 300 und mehr Radiosender empfangen kann, dann wäre eine Vorauswahl nach den PTY-Kritieren sinnvoll, aber bei den 10, 15 Sendern, die ich terrestrisch über UKW kriege, schaffe ich die Auswahl auch alleine.

Was nun speziell das PTY-31 angeht, so ist diese Funktion eine Art Abfallprodukt aus TA und AF. Im Grunde läßt sich der Zweck von PTY-31 auch durch TP/TA/ARI lösen, was in Europa wohl auch den größten Nutzwert haben dürfte und meines Wissens sogar für den Katastrophenfall genehmigt ist. Es wäre also durchaus denkbar, daß der Hinz-Triller piepst (oder unhörbar das TA-Flag gesetzt wird), und dann die Meldung kommt: "Achtung, hier kommt eine wichtige Durchsage! Deutschland steht im Krieg mit XY-Land. Es ist mit Fliegerangriffen, Atombomben und Angriffen durch biochemische Waffen zu rechnen. Bitte suchen Sie schnellstmöglich den nächstgelegenen Luftschutzbunker auf und halten Sie Ihre Rundfunkempfänger empfangsbereit. Wir informieren Sie, sobald die Bomben alle eingeschlagen und die Flieger wieder weg sind. Und nun gibt's einen supertollen Superhit: hier sind R.E.M. mit 'It's the end of the world as we know it'...".
Also rein rechtlich wäre das zulässig. Wohl auch, wenn die Katastrophe etwas milder ausfällt und beispielsweise die Bundeskanzlerin tot ist oder sowas.

Davon abgesehen verbreiten sich Katastrophenmeldungen nach dem Buschtrommelprinzip eh von selber...
 
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