Radio 700 auf der 87,5 im Ruhrgebiet?

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derkumpel

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Hallo Radiomacher und -fans!

Bereits seit längerer Zeit empfange ich regelmäßig "Radio 700" auf der 87,5. Auf verschiedenen Frequenzlisten (u.a. fmscan.org) kein Eintrag, das Programm hört sich dennoch recht professionell an. Habe jetzt in diesem Forum schon einen Thread von 2013 gefunden, welcher sich mit einem Bußgeld der LfM NRW beschäftigt (in diesem Fall Radio 700/Funkhaus Euskirchen). Handelt es sich hierbei also um den besagten Sender? Der Standort wurde ja von Euskirchen nach Belgien verlegt - die Sendefrequenzen lauten nun eigentlich 90,1 - 101,2 - 101,7 MHz. Oder handelt es sich hierbei vielleicht um die Nutzung des Reportagefunks auf 87,45 MHz?

Edit: Falls es "gute Gründe" gibt, den Thread zu löschen, dann bitte ne PN an mich. Dann wird der selbstverständlich dicht gemacht.
 
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§ 89
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden. 2Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. 88 Abs. 4 gilt entsprechend. 4Das Abhören oder die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
 
Eher ist anzunehmen, dass unser Kumpel auf TMG § 149 (1) 10 hinweisen will, da es sich bei R 700 nicht um für diesen Frequenzbereich vorgesehenen mobilen Funk handelt.
 
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Solche Empfänger, die nicht zwischen 87,45 MHz und 87,5 MHz trennen können, sind höchstpolizeilich verboten, da sie das Abhören von Nicht-Rundfunkdiensten unterstützen. Darauf stehen in Deutschland langjährige Haftstrafen. Also, entweder Radio wegwerfen oder nicht mehr darüber reden, dass man einen Nicht-Rundfunkdienst im Rundfunkband gehört haben will. Dort sendet er nämlich nicht! ;) :D
 
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