Radio Blut / Ego FM – nähere Infos?

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Jetzt zitiert man unter http://www.satnews.de/mlesen.php?id=6a7cdef557967ab6f66ebb1bc1e93a46 die Aussage, es solle zu den - M - im Oktober losgehen.

Scheint so, als würde dann das Lob für diese besonders wertvolle medienpädagogische Einrichtung darniederprasseln, während dem BR nur bleibt, ein amplitudenmoduliertes Zähneknirschen hören zu lassen, nachdem sein on3radio anscheinend niemanden interessiert. Oder täuscht das?
 
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Ich habe gestern abend mit einem Ex-Kollegen telefoniert, der mir gesagt hat, dass sich die Mediengruppe Presse&Druck aus Augsburg, die u.a. hitradio.rt1 96.7 FM produziert, bei Radioblut einkaufen will. Weiss jemand näheres?
 
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Ich habe gestern abend mit einem Ex-Kollegen telefoniert, der mir gesagt hat, dass sich die Mediengruppe Presse&Druck aus Augsburg, die u.a. hitradio.rt1 96.7 FM produziert, bei Radioblut einkaufen will. Weiss jemand näheres?

Geht nicht so ohne weiteres. Vergleiche hierzu das Medienrecht. Aber alles was machbar ist kann man bekanntlich auch machen.
 
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Wenn meine Infos stimmen, startet der bayerische Jugendsender mit dem Arbeitstitel Radioblut als RNG (englische Aussprache: Ar en tschi), das ganze soll für "Radio Next Generation" stehen. Wenn das stimmt, sehe ich schon einen Sender, der wegen möglicher Namensverwechslung...
 
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Zumal NRJ in München und Nürnberg vertreten ist, genau wie RNG auch. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Franzosen gegen soetwas rechtlich vorgehen werden. Stellt sich auch die Frage, ob man es an RNGs Stelle mit einem Konzern aufnehmen möchte, bei dem alleine die Liste der eingesetzten Anwälte mehrere Seiten einnimmt.
 
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Also nach meinen Informationen hat die Zuweisung eine Radio Next Generation GmbH & Co. KG i.Gr für das Programm Radioblut bekommen. Es stellt sich hierbei nur die berechtigte Frage, wie eine Gesellschaft, die garnicht im Bewerberfeld war, diese Zuweisung hat bekommen können. Vergleiche auch die Pressemitteilung 49/2007 der BLM. Ich schätze das wird noch Knatsch geben. Zwar hat sich eine Radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG beworben gehabt, aber eben nicht die Radio Next Generation GmbH & Co. KG i.Gr. Auch das Handelsregister sagt nichts anderes.

Nachtrag:
PM der BLM auch unter folgender URL abrufbar:

http://www.blm.de/inter/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen.cfm?fuseaction_pre=detail&prid=1153
 

Anhänge

  • BLM__Pressmitteilungen__Bewerber_Melodie.pdf
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  • BY-Nürnberg_HRA_14714+Chronologischer_Ausdruck-20080820162548.pdf
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Na, so ein Vorgehen ist doch glatt dafür geeignet, die Mitbewerber auf den Plan zu rufen. Klagen gegen das Vergabeverfahren und neue Hoffnungen aus Ismaning und Co.
 
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Das meine ich auch. In Augsburg planen v.a. die MG P&D und der SUV gegen diese Entscheidung zu klagen. Auch in München wird heftigst debattiert über diese Entscheidung.
 
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Ich habe das jetzt nicht ganz verstanden. Radioblut GmbH hat sich beworben und die Zuteilung der Frequenzkette bekommen. Jetzt wollen sie sich umbenennen, was bei dem Namen- der ja nun wirklich etwas sehr schräg ist- nicht verkehrt ist.
Und wo liegt jetzt da das Problem?
 
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Radioblut ist der Sendername. Die Antragstellerin war die Radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG und nicht die Radio Next Generation GmbH & Co. KG. Hier liegt der Schwachpunkt, denn man kann nicht einfach nur Radioblut lizenzieren und dann sagen Radioblut betreibt jetzt Radio Next Generation GmbH. Die Antragstellerin Radioblut GmbH & Co. Studioetriebs KG ist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG eine juristische Person und diese war auch Antragstellerin. Es ist fast schon ein Hohn, daß man glaubt, so ginge das. Die Lizenz bzw. Zuweisungsantrag kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person beantragen. Die Radio Next GmbH & Co. KG war nicht im Bewerberfeld und deshalb kann dieser auch nicht die Frequenzen zugewiesen werden.

Der Springende Punkt ist der, daß nicht die Radioblut GmbH & Co. KG die Zuweisung bekommen hat, sondern die Radio Next Generation GmbH & Co. KG und deshalb ist die Zuweisung rechtswidrig erfolgt. Ganz einfach!
 
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Ok ist einleuchtend, danke. Dann kann man davon ausgehen, dass im Falle einer Klage entweder Radioblut bei Radioblut bleibt oder die Lizenz entzogen wird oder wie läuft das dann ab?
 
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Aber können die sich nicht nennen, wie sie letztendlich wollen? Das hat ja mit der Betreibergesellschaft nichts tun tun.
 
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Ok ist einleuchtend, danke. Dann kann man davon ausgehen, dass im Falle einer Klage entweder Radioblut bei Radioblut bleibt oder die Lizenz entzogen wird oder wie läuft das dann ab?

Zunächst falls geklagt wird, der Vollzug des Bescheides gehemmt. Je nachdem wie man das macht. Zum Beispiel durch Klageeinreichung in Verbindung mit einer einstweiligen Verfügung. Radioblut kann hier dann vorerst nicht auf Sendung gehen und der Sofortvollzug im öffentlichen Interesse kann hier dann auch nicht angeordnet werden, denn die Klagen hätten voraussichtlich Erfolg. Zwar wird das im Ergebnis nichts ändern, aber Schwierigkeiten kann man machen, um Zeichen zu setzen. Denn ganz so blöd braucht man das auch nicht machen und hier verschaukelt man mal alle Mitbewerber.

Nachtrag:
Gegenwärtiger Stand ist, das die Zuweisung noch garnicht bestandskräftig ist und deshalb geht man auch noch nicht auf Sendung.
 
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Aber können die sich nicht nennen, wie sie letztendlich wollen? Das hat ja mit der Betreibergesellschaft nichts tun tun.

Zur Aufklärung:
Es hat was mit der Betreibergesellschaft zu tun und nur mit dieser. Ob der Laden Radioblut oder Radio Schniddelwutz heißt ist völig wurscht. Die Frequenzen wurden einer Betreibergesellschaft zugewiesen, die zur Ausschlußfrist keinen Antrag fristgerecht eingereicht hat. Nur das zählt. Bitte informiere dich entsprechend, bevor Du darauf nun antwortest. Vergleiche hier auch das BayMG, das Du dir über die Homepage der BLM downloaden kannst.
 
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Ich blicke da ehrlich gesagt nicht so ganz durch. Ich dachte die Frequenzen wurden an Radioblut vergeben? Warum denn nun doch nicht?
 
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Ich blicke da ehrlich gesagt nicht so ganz durch. Ich dachte die Frequenzen wurden an Radioblut vergeben? Warum denn nun doch nicht?
Nein die Frequenzen wurden an die Radio Next Generation GmbH & Co. Studiobetriebs KG vergeben, die am Verfahren nicht beteiligt war.

Eine Lizenz kann nur einer natürlichen Person oder einer juristischen Person erteilt werden. Das was hier stattfindet ist schlichtweg Mauschelkram, sonst nix.
 
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Werden sie auch die Abkürzung "RNG" nutzen? Wenn sie bei "Radio Next Generation" bleiben ist es noch okay.
 
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Werden sie auch die Abkürzung "RNG" nutzen? Wenn sie bei "Radio Next Generation" bleiben ist es noch okay.

Man merkt genau, daß Du keine Ahnung hast. Es geht nicht darum, daß das Ding Radioblut, Radio RNG oder Radio Schniddelwutz heißt, sondern um die Zuweisungsnehmerin. Die Zuweisung ist nicht Radioblut erteilt worden, sondern eben Radio Next Generation GmbH & Co. Studiobetriebs KG, die am Zuweisungsverfahren nicht beteiligt war. Herrschaft, ist das so schwer zu verstehen? Ich könnte mich jetzt auch Radioblut nennen, aber deswegen habe ich doch die Frequenzen nicht.

Anscheinend hast Du echt Null Ahnung von der Materie. Deine Aussage tut echt schon fast weh.
 
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Leute, vergesst nicht: Die Frequenzen der ehemaligen bayerischen Radio-Melodie-Ketten sind etwas bescheidener als die vergleichbaren lokalen Frequenzen in den jeweiligen Städten.

Es würde also keinen Sinn machen, dort ein Format daraufzugeben, welches auf einer anderen Frequenz bereits besser läuft (zumal aus dem den eigenen Haus) und womöglich die andere Frequenz mit einem anderen Format zu belegen.

"Next Generation Radio" hat soch schon einen wabernden "Radio 2.0"-Beiklang und steht damit als Konter für das multimeldiale Projekt des BR, on3radio, fest.

Wenn die Bayern und Franken also ein bisschen Glück haben, bekommen sie also als Ergebnis des bayerischen Geklüngels (Bayern ist eben doch so eine Art Rheinland, nur mit mehr Bergen) sogar noch etwas Alternatives auf die Antennen.

Trotzdem würde ich in München den FM4-Speicherplatz nicht neu belegen.
 
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