Radio Melange: Finanzierung - einmal anders

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Nachdem alle Ex-Melangler sich anscheinend gestern getroffen haben würd mich interessieren - sind alle wieder gut untergekommen? Jemand vielleicht sogar Karriere gemacht, also für den die Auflösugn des Senders vielleicht sogar ein Glücksfall war?
 
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Aus edikte.gv.at

Text: Über Antrag des Masseverwalters ON 43 wird gemäß § 119/5 KO von der Veräußerung folgender - vermeintlicher - Aktiva abgesehen und werden diese der Gemeinschuldnerin zur freien Verfügung überlassen:
Forderungen gegen Fa. Pauritsch Immobilien KEG (Euro 3.780,--) und Steirisches Volksliedwerk (Euro 2.400,--)

Konkursmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Die allgemeinen Konkukrsgläubiger können mit rund 5,5 % ihrer Forderungen bedient werden.


Tagsatzung: Datum: 20.03.2006
um: 11.05 Uhr
Ort: Zi. 222/II Stock
Besondere Prüfungs- bzw. Schlussrechnungs- und
Verteilungstagsatzung

Beschluss vom 17. Februar 2006
 
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Nach einem Beschluss des LG für ZRS in Graz wurde der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters der Melange Medien GmbH genehmigt. D.h.: Die allgemeinen Konkursgläubiger werden mit rund 5,5 % (!) ihrer Forderungen "bedient" (die sind - was das Finanzielle betrifft - jetzt wirklich bedient) werden. Das wurde am 20. März auf der Edikte-Webseite bekannt gemacht.

Die Melange Medien GmbH (Radio Melange) ist also Geschichte, fragt sich nur, was jetzt mit der Frequenz 104,6 passiert bzw. warum die RTR sie eigentlich noch nicht neu ausgeschrieben hat.
 
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Es gibt was neues: er hat es wieder geschafft!!!
Gratulation - gute Leistung...

Quelle: www.edikte.justiz.gv.at:



LG für ZRS Graz (638), Aktenzeichen 26 Se 272/06d

Bekannt gemacht am 12. Dezember 2006
Schuldner: Grabenwarter Markus
Versicherungsagent
8042 Graz - St. Peter
Gebdat: 04.02.1974

Kostendeckung: Der Konkurs wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet.

Beschluss vom 7. Dezember 2006
Bekannt gemacht am 8. Jänner 2007
Rechtskraft: Der Beschluss, mit dem der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, ist rechtskräftig.

Beschluss vom 8. Jänner 2007
 
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