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Ich sehe es ähnlich wie @AgnesGerner - nur am Moderatorenplatz dürfte eine Ausnahme bestehen. Sobald der/die Moderator/in diesen verlässt hat auch sie/er einen Nasen-/Mundschutz zu tragen.chaut man sich diverse Webcams an, sieht man davon nichts? Also alles wieder nur "WischiWaschi", und jeder bekommt eine Sondergenehmigung?
Und das im Zeitalter der minimalinvasiven Eingriffe?! Skandalös!!!wenn der Zahnarzt bei dir rumbohren muss, darfst du auch deine Maske abnehmen!!!
Das kann gut sein, und obliegt dem jeweiligen Gastgeber der Räumlichkeit bzw. noch viel mehr der aktuellen (Landes)Verordnung, inwiefern Maske getragen werden muss. Bei Hallensportarten ist das "Risiko", mit Maske reportieren zu müssen, noch größer - je nachdem ob die räumlichen Gegebenheiten ausreichend Abstand zulassen oder nicht.Der Reporter vom Pokalspiel in Kiel klang auch ziemlich eindeutig "maskiert"
Wenn die einzige (mögliche) Folge des nichttragens einer Maske ein Bußgeld ist, well...Ein loyaler Arbeitgeber zahlt seinem Reporter im Zweifelsfall das Bußgeld.
Das tun die? Okay. Nicht ausgeschlossen, aber mMn fragwürdig.Genauso wie ein Kurierdienst die Strafe für zu schnelles Fahren zahlt.
Das ist nicht richtig. Paragraph 3.2.3 der Corona Verordnung in BW ist weiterhin gültig. Er besagt, dass Maske am Arbeitsplatz nicht getragen werden muss, wenn Abstand sicher eingehalten werden kann und kein Publikumsverkehr herrscht.Naja, wie gesagt, das Thema "Abstand" spielt in der neuen Verordnung keine Rolle mehr...es muss grundsätzlich an der Arbeitsstätte eine Maske getragen werden....