Recht und Unrecht bei Radiosendern

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DjBenny

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Laut Ifpi darf man einen Titel der mit Kopierschutz versehen ist nicht digital speichern. Zählt dies auch für Radiosender? Dann würde sich die Musikindustrie doch selbst ein Ei legen?

Wie sieht es mit vorproduizierten Sendungen aus. Da diese ja auch z.B. durch Mix oder Blenden den Titel "verändern" ist es laut Ifpi nicht zulässig solche Werke zu veröffentlichen!

Ist das mit dem Gema/GVL Vertrag wieder nichtig?

Oder wo stehen die Gesetzesauszüge für Radiosender?
 
UrhG

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Ich halte die zitierte Auslegung des einschlägigen § 95a (der mit der vieldiskutierten Novelle des UrhG neu aufgenommen wurde) für abenteuerlich.

Und m.E. erfüllt das PC-gestützte Auslesen einer korrupten ("kopiergeschützten") CD von vornherein nicht den Tatbestand gemäß Absatz 1, da man ein digitales Tonsignal ohne weiteres aus dem entsprechenden Ausgang eines CD-Spielers gewinnen kann, ohne irgendetwas zu umgehen. ("Ein digitales Tonsignal", da m.W. bei bestimmten Spielarten von Un-CD das Abspielgerät ohnehin nur noch interpolieren kann.)
 
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