Laut Ifpi darf man einen Titel der mit Kopierschutz versehen ist nicht digital speichern. Zählt dies auch für Radiosender? Dann würde sich die Musikindustrie doch selbst ein Ei legen?
Wie sieht es mit vorproduizierten Sendungen aus. Da diese ja auch z.B. durch Mix oder Blenden den Titel "verändern" ist es laut Ifpi nicht zulässig solche Werke zu veröffentlichen!
Ist das mit dem Gema/GVL Vertrag wieder nichtig?
Oder wo stehen die Gesetzesauszüge für Radiosender?
Wie sieht es mit vorproduizierten Sendungen aus. Da diese ja auch z.B. durch Mix oder Blenden den Titel "verändern" ist es laut Ifpi nicht zulässig solche Werke zu veröffentlichen!
Ist das mit dem Gema/GVL Vertrag wieder nichtig?
Oder wo stehen die Gesetzesauszüge für Radiosender?