Gabelstapler
Benutzer
Welche rechtlichen Voraussetzungen außer der Anmeldung bei GEMA und GvL gibt es eigentlich zu beachten, wenn man ein Internetradio aufbauen will. Gibt es dazu irgendwelche Links?
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Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Clausel schrieb:dass man sich von jeglichen Inhalten aller gelinkten Seiten distanziert
6. Einnahmen nach Ziff. I. 2 sind insbesondere die aus Audio-Werbung, Bannerwerbung,
Abonnements, Sponsoring oder Bartering erzielten Einnahmen. Diesen Einnahmen stehen
ähnliche wirtschaftliche Vorteile in Höhe des ihnen entsprechenden Wertes gleich.
3. Stellt das Webcasting-Angebot lediglich einen
Teil eines Gesamtangebots dar, sind die Einnahmen
bzw. Kosten entsprechend anteilig
zu berücksichtigen.
Pegasus schrieb:Kannst du total vergessen. Für eine ggf. Haftung spielt es keinerlei Rolle, ob sich jemand von irgendwas ditanziert. Der Webmaster (Admin-C) ist grundsätzlich(!) für alle Links auf seiner Webseite verantwortlich.
Er ist lediglich nicht verpflichtet, ständig die Inhalte der gelinkten Seite zu überprüfen. So lautet sinngemäs ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes.
Pegasus schrieb:Das darfst du so werten, das es "Das Urteil beschränkt sich dem Wortlaut nach auf Presseorgane und deren Online-Magazine." im letzen Satz heisst.
Und da es hier um Internetradios geht und nicht um Presseorgane, ist dieses Urteil in diesem Fall nicht relevant.