Rechtssicherheit für Privatradios? Nicht in Österreich!

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radio_watch

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Soeben auf etat.at gelesen: Krone Hit verliert Lizenz in Unterkärnten. Der BKS hat damit schon zum zweiten Mal zugeschlagen (vgl. Welle 1 Ibk). KHR will aber weiter on air bleiben.

Wann kann man endlich dem ORF eine Lizenz wegnehmen?!!
 
Auch in Graz und Salzburg wird's noch spannend. Verlieren Welle 1 und Krone Hit auch dort ihre Lizenzen. Großer Gewinner am grünen Tisch könnte Energy werden.
 
Ich begrüße die Wolfsberger Entscheidung. Denn das ist ein glatter Gesetzesbruch, was die Krone da fabriziert.

Schön wärs ja, wenn man auch in Villach dieser Meinung wäre, denn der Vorgänger Schlagerradio war 100% aus der Draustadt und kulturell eindeutig lokal ausgerichtet.
 
Da liegst du falsch, andimik. Einen etwaigen Gesetzesbruch wegen §17 PrRG (Übernahme) hat die Komm Austria erst vor einer Woche negativ beschieden.

Es geht also keinesfalls um einen "glatten Rechtsbruch" - sondern nur um die zweite Instanz des Lizenzvergabeverfahrens, in der der BKS zu einer anderen Ansicht bezüglich der Auswahlkriterien kam als die Komm Austria. Das ganze wird wohl vor dem VwGH enden.

Zudem hat der VfGH bereits einer Beschwerde der Welle 1 IBK (RA Krüger) Anhörung gewährt, da Krüger die Zusammensetzung des BKS als nicht gesetzteskonform wähnt. (Fehler bei der Bestellung der Mitglieder).

Frage an dich nach Kärnten: Macht Wörthersee wieder Programm? Oder läuft da noch immer der Antenne K Selektor von vor einem Jahr?
 
Die schönste Aufstellung des rechtlichen Debakels bei den Ösi-Dösis findet man übrigens auf der Homepage der rtr (www.rtr.at)

Ist zwar lang, sagt aber alles.

Zitat:

Die Entwicklung des Hörfunks bis zum Privatradiogesetz 2001

Privater terrestrischer Hörfunk wurde in Österreich erstmals im Jahr 1993 durch die Schaffung des Regionalradiogesetzes vom 9.7.1993 (RRG), BGBl. 506/1993, ermöglicht. Das Regionalradiogesetz, das in weiten Teilen am 1.1.1994 in Kraft getreten ist, regelte im wesentlichen die Zuordnung terrestrischer Frequenzen (sowohl für private Hörfunkveranstalter als auch für den ORF), das Zulassungsverfahren mit einigen Bestimmungen über den Schutz vor Medienkonzentration, die Zulassungsbehörde (Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde) und die Rechtsaufsicht. Die Vergabe von Zulassungen nach dem Regionalradiogesetz fußte auf dem Prinzip der Abgrenzung zwischen regionalem und lokalem Hörfunk.

Anfang 1995 erteilte die Regionalradiobehörde 10 Antragstellern die Zulassung für die Veranstaltung von privatem Hörfunk. Es konnten jedoch nur 2 der 8 Lizenzinhaber ihren Sendebetrieb aufnehmen, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Erkenntnis vom 27.9.1995 wesentliche Teile des RRG, vor allem soweit sie die Frequenzplanung betrafen, als zu unbestimmt beurteilte und als verfassungswidrig aufhob. Lediglich in der Steiermark (Antenne Steiermark startete als erstes Privatradio am 22.9.1995) und in Salzburg (Radio Melody - heute Antenne Salzburg - folgte am 17.10.1995) konnten die Lizenzinhaber ihren Sendebetrieb aufnehmen, nachdem die sie betreffenden Beschwerden zurückgezogen wurden.

Durch sein Erkenntnis entzog der VfGH dem Privathörfunk bzw. der Erteilung von weiteren Zulassungen die gerade erst ein Jahr in Geltung stehende gesetzliche Grundlage. 1997 wurde eine Novelle zum RRG, BGBl. Nr. 41/1997 (in Kraft getreten am 1.5.1997), beschlossen, wodurch im Dezember 1997 neuerlich Zulassungen erteilt wurden und im Frühjahr 1998 die übrigen Privatradios auf Sendung gehen konnten.

Am 29.6.2000 entschied der VfGH, dass § 13 RRG, der die Einrichtung der für die Erteilung von Zulassungen zuständigen Privatrundfunkbehörde als weisungsfreie Kollegialbehörde vorsah, verfassungswidrig sei. Um der voraussehbaren Aufhebung von Lizenzbescheiden der Privatrundfunkbehörde vorzubeugen, ergänzte der Gesetzgeber die die Zulassung regelnde Bestimmung des § 17 RRG dahingehend, dass Zulassungsinhaber einstweilige Bewilligungen beantragen könnten. Diese waren allerdings auf 6 Monate beschränkt, sodass bis zum Ablauf dieser Frist eine neue gesetzliche Grundlage für die Erteilung von neuen Zulassungen geschaffen werden musste.

Am 31.1.2001 wurde daher im Nationalrat das neue Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001, verabschiedet, welches am 1.4.2001 in Kraft getreten ist. Mit dem Privatradiogesetz trat zeitgleich das KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001, in Kraft, mit dem eine einheitliche Regulierungsbehörde (die Kommunikationsbehörde Austria, kurz: KommAustria) geschaffen wurde, die sowohl die Aufgaben der bisherigen Privatrundfunkbehörde und der zur Rechtsaufsicht berufenen Kommission zur Wahrung des RRG, als auch die bisher von den Fernmeldebehörden wahrgenommene Frequenzverwaltung und die Überprüfung der Frequenzzuordnung für terrestrischen Rundfunk übernommen hat.
 
RWS ist - obwohl Selector - trotzdem lokal, weil nur die News übernommen werden, und VF und Wetter lokal aus der Antenne kommt. Rest ist Musik. So wie bei Gute Laune in Spittal.

Immer noch 100x besser, als einem Wiener über Kronehit zuzuhören und das ganze als Lokalradio zu verkaufen ...

Der Gesetzesbruch ist nicht die Übernahme, sondern die angemessene lokale Berichterstattung. In WO, Schladming und I gab es wenigstens einen Kläger, aber in VI scheint leider keiner den Mut zu haben, oder?
 
andimik!

Sind 1 Jahr alte Selektordaten von der Antenne Kärnten eine lokale Bereicherung. RWS macht absolut NULL lokale Berichterstattung eigenständig. Wenn sie wenigstens Schlager spielen würden und das Kärntner Schlagerradio auferstehen ließen - das wär doch was.

Zum Thema Kläger ein Auszug aus rtr.at (Interessant was man da alles findet, eine gute Site)

KommAustria weist Beschwerden wegen Mantelprogrammübernahme ab zurück


Die KommAustria hat am 19.4.2002 über mehrere Beschwerden gegen Hörfunkveranstalter des Krone Hitr@dio-Verbunds entschieden. Die Beschwerdeführer hatten jeweils eine zu weitgehende Übernahme des Krone-Hitradio-Mantelprogramms durch die lokalen "Krone-Radios" behauptet. Im Verfahren wurde jedoch festgestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht verletzt wurden:

Die betroffenen Krone-Radios (Welle 1 Linz Radio GmbH, Grazer Stadtradio GmbH, Privatradio Unterkärnten GmbH und Radio Villach Privatradio GmbH) übernehmen zwar deutlich mehr als 60% ihrer Sendezeit vom "Muttersender" (der Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH, besser bekannt als "Krone Hitr@dio Wien/Niederösterreich), allerdings handelt es sich dabei teilweise - konkret zwischen 0 Uhr und 5 Uhr früh - um unmoderiertes Musikprogramm, dessen Übernahme der Gesetzgeber gemäß § 17 PrR-G unbeschränkt zugelassen hat.

(Zitat Ende)

Der BKS hat jetzt festgestellt, dass der Bewerber Lokalradio Wolfsberg (dem Vernehmen nach Naheverhältnis zu Hanno Hornbanger/Styria) mehr Meinungsvielfalt bietet. Bleibt abzuwarten, wie der östrerreichische Verfassungsgerichtshof die Lage einschätzt. Klagen kann man übrigen nur dann, wenn man ursprünglich um eine Lizenz angesucht hat. (für das jeweilige Lizenzgebiet)

liebe Grüße

radio_watch - mehr Schlager für Ösis!
 
> radio_watch - mehr Schlager für Ösis! <

Ist hoffentlich nicht als Beleidigung gedacht gewesen! Der Schlager ist und bleibt die beliebteste Musikrichtung in den Bundesländern. Mich wundert's, dass es nur wenige Schlagersender (Arabella und in der Stmk. einige Stationen) gibt und alle die Kinder ansprechen und dementsprechend radiotestmäßig hintenliegen.

Also RWS stirbt für den Zeitraum des GTI-Treffens und die Antenne macht aus 95,2 einen eigenen richtigen Sender (mit Mods!).
Damit hat sich das erledigt. (siehe antenne.net)

Ich hör aber trotzdem lieber einem Kärntner zu als einem großgoscherten Wiener (wie man sie auf Krone hört).
 
Mehr Schlager für Ösis ist absolut ernst gemeint. Wäre in vielen Märkten eine Marktbereicherung. (Warum RWS nicht Schlager spielt, ist mir bis heute ein Rätsel - da würden Sie sich ja auch von der Antenne Kärnten besser differenzieren, was die Styria freut).

Die meisten Kärntner hören ganz gerne "großgoscherten Wienern" zu - als Trost: auch alle anderen - siehe Ö3 Quoten.

Bei der Antenne hört man nun Steirer (vorerst nur in den Nachrichten, more to come sag´ich mal) - ist das besser???

Eine Frage an dich als Szenekenner in Kärnten: Warum spielt RWS keinen Schlager??? Wie lange bleibt die Frequenz (ausgenommen GTI Treffen) im Tiefschlaf?? Ist doch schade drum!
 
Vor der Antenne Übernahme waren bei RWS ja noch Evergreens zu hören (Tom Jones etc.), also im Prinzip eine Art österreichisches Radio Uno.

Ich muss gestehen, als Laie kann ich momentan KEINEN Unterschied zwischen der Antenne und RWS hören.

Warum die die Antenne quasi kopieren, kann ich dir sagen: Die scheinen (bis auf Hrn. Wurmitzer, der bei Radio Uno mal eine volkstümliche Sendung hatte) keine Ahnung zu haben.

Von den Mods finde sogar ich Ö3 einfach perfekt (Reithofer ist rhetorikmäßig Spitze), Krone ist und bleibt aber eine Katastrophe: 1. wissen die wenig über Ö (siehe Radionetz und Mariazell ...) und 2. diese Aussprache!!! Dieser neue wienerische Dialekt, pfui!

Und außerdem sind sie noch immer "neu" ...

Auf Antenne Stmk. ist übrigens auch kärntnerisches zu hören, Christine Gutzelnig zB.
 
Auch in Salzburg dürfte es das KHR schwer haben, da zum einen der fehlende lokale Anteil beim KHR Pinzgau/Pongau/Lungau und Hallein mehrmals eingeklagt wurde und dort noch dazu zum anderen der Vater des Geschäftsführers der Welle 1 Salzburg als Geschäfsführer eingetragen ist (was der RTR ja auch sauer aufstoßen dürfte, da ja schon mehrmals der bestehende "zu nahme" Kontakt zwischen Welle und KHR bemängelt wurde - warum ja die Welle beinahe schon einmal ihre Frequenz verloren hätte)
 
Es mehren sich Anzeichen dafür, dass in Salzburg Welle 1 oder KHR ihre Lizenz durch den Kadi verlieren. Ich glaube am Ende des Monats fällt die Entscheidung.
 
@Stewi:

Ob´s der RTR aufstößt - entscheiden wird der BKS und nicht die RTR (oder exakt gesagt die Komm Austria)

Uns was heißt - es mehren sich die Anzeichen?!

zum zweiten (aus www.etat.at):

Krone Hit R@dio darf in Unterkärnten vorerst weitersenden
Verfassungsgerichtshof räumt Beschwerde von Krone Hit R@dio aufschiebende Wirkung ein

Krone Hit R@dio bleibt in Unterkärnten weiter on air: Der Verfassungsgerichtshof hat am 8.5.2002 entschieden, dass Krone Hit R@dio auf der Frequenz 100,2 MHz in Unterkärnten weiter auf Sendung bleiben darf.
In seiner Stellungnahme geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass "die Betriebseinstellung für die Zeit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens mit einem erheblichen Schaden verbunden wäre."

Krone Hit R@dio kann damit bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts weitersenden, bis wann diese erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar. (red)


diese Ösis.... das geht wohl ewig weiter
 
nur eine kleine, unwesentliche, aber doch eine korrektur:
ö3moderatoren sind zum geringsten teil wiener :) a bissale nachdenken bevorst an schmarrn redest! danke
 
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