Redaktionsstatut für Zulieferer?

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der beobachter

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Situation:
Eine Redaktion arbeitet mit freien Mitarbeiten zusammen. Diese recherchieren und produzieren zwar thematisch in Abstimmung mit der Redaktion, ansonsten aber völlig frei in der Aufbereitung der Themen, der Auswahl der Interviewpartner etc. Folglich ist es der Redaktion/dem Sender nicht möglich, alles Angelieferte auf journalistische Belastbarkeit nachzurechechieren. Die Redaktion muss sich - bei aller grundsätzlichen Fähigkeit zum kritischen Betrachten - darauf verlassen können, dass der Beitragszulieferer seriös arbeitet und keine PR-Nummern abliefert, die kritische Distanz wahrt.

Frage 1:
Welche Grundlagenvereinbarungen habt Ihr, damit diese freien Mitarbeiter wissen, woran sie sich zu halten haben, und damit die Redaktionen/Sender eine Basis haben, auf die sie bauen und in Zweifelsfällen verweisen können.

Frage 2:
Was tut Ihr, wenn gegen diese Vereinbarungen verstoßen wird?
 
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