Regeln zum Auswechseln von Programmchefs?

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Hallo,

diese Frage bezieht sich jetzt auf die öffentlich rechtlichen Sender. Die Intendanten einer solchen Anstalt werden ja alle paar Jahre neu gewählt. Programmchefs und Hörfunkdirektoren dürfen aber soweit ich informiert bin theoretisch bis zum Lebensende (oder bis zur Rente) im Amt bleiben. Warum gibt es dort nicht die Regelung, dass der Programmchef alle paar Jahre ausgetauscht werden muss? Das würde vielleicht bei einigen Sendern (besonders einem Programm beim NDR, was seit 13 Jahren den gleichen hat) mal frischen Wind in den Laden bringen.

Wie würdet ihr diese Idee finden?
 
Intendanten werden für 5 Jahre ernannt (bzw. „gewählt“), meist gibt es ja nur einen Kandidaten. Die meisten bleiben doch dann dort bis zum Ruhestand, oder gibt es tatsächlich Fälle, wo der amtierende Intendant nicht aus Altersgründen nicht mehr angetreten ist oder gar ein Gegenkandidat gewählt wurde?

Bei den Abteilungsleitern und Wellenchefs ist das im Prinzip das Gleiche: deren Führungsposition ist auf 5 Jahre befristet, im Regelfall wird dann aber verlängert bis sie in den Ruhestand gehen.

Ach ja: der Fall Nikolaus Brender (Ex-ZDF-Chefredakteur) zeigt, wann es zur Ablösung kommt: wenn ein Intendant/Chefredakteur den einflußreichen Parteien zu unbequem geworden ist und sie sich eine weniger kritische Berichterstattung von einem Wechsel versprechen. In Folge muß nun auch der ZDF-Staatsvertrag geändert werden, weil er eben durch den großen Einfluß der Politik verfassungswidrig ist. Roland Koch war hier der zu nennende „Rädelsführer“. Ex-SWR-Intendant Peter Voß ist daraufhin sogar nach 35 Jahren aus der CDU ausgetreten.
 
Ich halte den Einfluß der Parteien auf den Rundfunk für ein Unding: Es soll Vielfalt garantieren, sorgt aber nur dafür, daß der Berichterstattungsproporz immer weiter festgeschrieben wird.
 
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