Relay/Recoder für ausländisches Internetradio

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lgarou

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Hallo allerseits!
Das Thema stammt aus der Kategorie, bei der mir mit Beschäftigung mit der Sache die Dinge momentan nicht klarer, sondern tendentiell unklarer werden. (Insbesondere, weil technische und rechliche Begriffe in meinem Kopf aktuell noch nicht recht zusammenfinden ;) )

Ich spiele mit dem Gedanken, einem ausländischen Internetradio, welches ich selbst gerne höre, Bandbreite bereitzustellen. In technischen Begriffen: Einen meiner Rechner als Relay zu konfigurieren. (keine Webseite, ggf. noch nicht einmal eine icecast-Installation, sondern im Zweifelsfalls sogar schlichtweg VLC nutzend)
Da die Station nur MP3 mit hoher Datenrate anbietet, überlege ich das Relay zudem nach 48kbps OGG/Vorbis rekodieren zu lassen.

Nun finde ich mir widersprüchlich erscheinende Informationen über die Frage, ob ein solches Relay eine GEMA/GVL-Pflicht für einen deutschen Relaybetreiber mit sich bringt. (Die Zuhörer, die darüber zuhörten wären beliebig... deutsche nicht ausgeschlossen).
In https://www.radioforen.de/index.php...n-fuer-auslaendisches-relay.19387/post-323021 lese ich ein relativ klares 'Nein'. Die Lizenzverantwortung liege beim eigentlichen Webradio.
https://www.radioforen.de/index.php...-einbinden-gema-gvl-faellig.21132/post-356699 liest sich für mich als 'Ja' - ein Relay sei als eigenständiger Sender zu werten.

Ich nehme also an, daß die Sache entweder umstritten ist, oder der Teufel im Detail liegt. Ist jemand rechtlich soweit sattelfest, das aufklären zu können?
Wenn es einen Unterschied machen sollte, ob man das Relay mit einer Webseite verbindet... macht dann ein recoding in ein anderes Audioformat einen ähnlichen Unterschied?

Danke und LG!
 
Verstehe... das wäre auf Nummer 'sicher' gegangen.

Schade... allerdings in der Form etwas irritierend. Das hieße dann, daß (für die Pauschlizenzen kleiner Stationen implizit mit Sicherheit) für das gleiche Stück in der gleichen Darbietungsinstanz vor dem gleichen Zuhörer mehrfach Gebühren anfielen (Der Radiobetreiber, der Relaybetreiber, sowie ggf. ein über das Relay angebundener Gastronomiebetreiber zahlten für das gleiche Lied und den gleichen Kunden).

Mehr Sinn ergäbe es für mich (als Laien), wenn man als Grundansatz das Relay als _einen_ Hörer der Radiostation, die Gastronomie als _einen_ Hörer des Relays, die Kunden als Einzelhörer der Gastronomie abrechnete (auch wenn damit immer noch 2 überzählige Hörer - das Relay und die Gastronomie - hinzugedichtet würden).

Aber mit diesem als einzigen Ansatz könnte sich doch der Radiobetreiber nirgens verteilte Infrastruktur anmieten, ohne daß sich der Infrastrukturbetreiber plötzlich mit den Verwertungsgesellschaften aller Herren Länder einigen müßte (obwohl er selbst vielleicht überhaupt nichts über die Nutzung der angemieteten Ressourcen weiß).

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, daß es eine Frage des Vertragskonstruktes zwischen Radio und Relay sein müßte. Die beiden müßten sich vertraglich über die Verantwortung der Lizenzen einigen. Wenn die Radiostation die zusätzlichen Hörerplätze in ihr Kontingent mit einberechnete und zahlte müßte dem Recht doch Genüge getan sein... oder liege ich da falsch?

Zugegebenermaßen ist natürlich für den Relaybetreiber die Zahlungen der Radiostation an Verwertungsgesellschaften nicht nachvollziehbar... aber solange die Verantwortung der Radiostation diesbezüglich schriftlich festgehalten wurde... müßte doch die Radiostation der Ansprechpartner der GEMA/GVL sein, oder?
 
Nein. Nochmal: DU streamst. DU verbreitest. DU zahlst. Ist doch eigentlich ganz einfach.
Und genau diese Information ist unwahr!
Wenn jemand lediglich weiterverbreitet, also nicht selbst streamt sondern lediglich hostet, auch die Verlinkung auf den Stream nicht auf der eigenen Website hat, bezahlt er dafür keinen Cent. Hat derjenige, der einen eigenen Streamserver (Shoutcast/Icecast/etc.) aufsetzt auch eine Verlinkung auf der eigenen Webseite auf den eigenen Streamserver (Shoutcast/Icecast/etc.), so werden Kosten für die Gema fällig.
Wobei wir hier noch immer von einem Relay sprechen, nicht zu vergessen!

Eben diese Informationen habe ich vor rund fünf Minuten von der Gema selbst (+49 (30) 588 58 999) erhalten.

Allerdings halte ich es für sinnvoll den Betreiber des Webradios über das Relay zu informieren, besonders in dem Fall, dass Werbung geschaltet wird, weil ihm ansonsten Einnahmen (pro Hörer) entgehen und das wird er sich wohl nicht sonderlich lange gefallen lassen.

Übrigens: Irgendwie sollte das Relay ja auch sichtbar gemacht werden. Und das wäre dann wohl die Website des Betreibers.
 
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