RPR 1: Moderatoren sollen 20% weniger Honorar bekommen!!

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Nach neuesten Informationen aus dem Hause RPR
sollen die Hauptmoderatoren 20% weniger Honaorar im
Monat bekommen. So der GF Herr Barth in einer Sitzung mit
den betreffenden Leuten.
Die Abend und Nachtmoderatoren wurden erst garnicht geladen,
dort läuft das ganze wohl auf Voicetracking hinaus, was bei RPR 2
ja schon "erfolgreich" praktiziert wurde.
Bart soll gesagt haben ...besser 20% weniger als gar kein Job"


Mal sehen werd da mitspielt??
 
Sehr merkwürdig. Ist es nicht sogar beim Privatfunk üblich, dass man die Leistung und deren Bezahlung schriftlich festlegt und sich dann beide Parteien daran halten müssen? Ich glaube das nennt man Vertrag. Wie kann also der Chef dann einfach verfügen, dass es weniger Geld gibt ? Oder können die bei RPR nicht schreiben? ;)
 
@ Schwarzer Mann

Die Lösung deiner berechten Frage ist ganz sehr simpel bei
RPR Eins:

Es gibt keine schriftlichen Verträge, mit ein oder zwei Ausnahmen. So einfach ist das.

Und jeder der sich darauf einläßt sieht nun zu was das
führen kann.
 
@special:

der Stundensatz für einen freien Moderator ( der keinen Vertrag mit Pauschale hat ) liegt bei rund 56 €, früher: 110 DM.
Dieser Satz galt übrigens unverändert seit Anfang der 90 er Jahre und wurde nie erhöht. Ich muß wohl nicht extra erwähnen, daß auch bei der Euro Einführung nicht aufgerundet wurde.
 
Honorare

in Währung (alt)/ DM:

Beitrag mit O-Tönen 110,-
Kollegengespräch 80,-
Nachrichtenaufsager 50,-
Informationshonorar 30,-
Tagespauschale 250,-

Moderationsstunde ab 110,-
 
Soll ich Mitleid haben oder sie einfach nur für naiv halten? Im Radio-Business ohne (Honorar-)Vertrag zu arbeiten kommt mir jedenfalls eher naiv vor, zumal wenn man von dem geld leben muss. Wer's als Student nebenher macht um Erfahrung zu sammeln, gut, aber der Profi? Zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er es mit einer mündlichen Abmachung festmacht, wenngleich auch dann eine vertragliche Vereinbarung vorliegt.
Insofern wiederholt sich trotz Arnos... Antwort die Frage: Wie kann das einfach durch PD-Wort geschehen?
Aber vermutlich bewegen wir uns da faktisch in einem rechtsfreien Raum, weil es keinen Kläger gibt.

Erweitern wir doch deshalb die Diskussion um die Frage:
Welcher Freie arbeitet zu schriftlich vereinbarten, also vertraglich festgelegten Honoraren?
 
Naja.....auch ein mündlicher Vertrag ist laut BGB ein Vertrag.
Und wenn man eine mündliche Vereinbarung über eine Anzahl an Einsätzen hat, dann gilt das als Vertrag. Wenn Sender und Mod. nach dieser Vereinbarung verfahren, dann gilt der Vertrag als angenommen. Lässt sich ja rückwirkend durch Dienstpläne und Abrechnungen beweisen.

Selbst ein schriftlicher Vertrag bringt da nix: den kann man auch kündigen.

Die im letzten Jahr gefeuerten Mods hatten ja aiuch spezielle Vereinbarungen, auch schriftlich.

Hat's ihnen was gebracht ? Nee.
Jeden Vertrag kann man kündigen.
Bei Freien isses arbeitsrechtlich sowieso auch wurscht, ob Vertrag oder nicht. Der Status "arbeitnehmerähnlich" ( das ist ja bei einer Klage der Knackpunkt ) hängt von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen ( regelmässige Einsätze, weisungsgebunden etc. ) ab, nicht davon, was irgendwer in welcher Form vereinbart hat.

Nachtrag: wenn Herr Barth die Mod. Honorare kürzen will, dann kündigt er einfach die evtl. vorliegenden Verträge und bietet gleich neue zu den neuen Konditionen an.
In beiden Fällen ( schriftliche und mündl. Vereinbarung ) gilt: wem's nicht passt, muss klagen.Und das heisst in der Konsequenz, daß man sich einen neuen Job suchen kann.
 
@anonymouse: Genau so sieht es schlicht und einfach aus. Der Jurist spricht u.a. von einer Änderungskündigung - die meisten anderen Menschen von "Pistole auf der Brust".
 
RPR 1 Honorar

Na also, das war doch klar!
Nachdem Herr Barth & Co KG RPR 2 platt machten, ist jetzt RPR 1 an der Reihe.
Ich denke, in spätestens 24 Monaten spricht keiner mehr von RPR 1.
Leider......
 
@berlinrepupser&anno nymos:
Schon klar, habe ich ja gesagt, dass auch die mündliche Vereinbarung ein Vertrag ist. Klar auch, dass man alles kündigen kann. Immerhin steht in schriftlichen Verträgen dennoch meist eine Kündigungsfrist. Klar auch, dass "Pistole auf die Brust" eine beliebte und erfolgreiche GF-Methode ist.
Dennoch gibt es immer wieder Kollegen, die eben gar nicht wissen, dass die mündliche Vereinbarung ein Vertrag ist - und sich deshalb hilflos ausgeliefert sehen, wenn die "Änderungskündigung" hereinflattert. Wer auf schriftliche Verträge pochen kann, hat einfach eine andere Ausgangsbasis, auch wenn der GF am längeren Hebel sitzt.
Und dann gibt es auch noch die ganz unjuristische Möglichkeit, dass sich die Betroffenen zusammentun und gemeinsam die Änderungskündigung, also die neuen Konditionen, ablehnen. Soll ja auch schon geholfen haben, wenngleich selten, weil dann doch irgend jemand Muffensausen kriegt und akzeptiert.

@mädchen1973
Soso, 2 Jahre gibst du dem Sender. Erstell doch mal einen detaillierteren Zeitplan, damit wir es genauer mitverfolgen können.
 
@berlinreporter:
Ja, das ist natürlich auch noch eine Möglichkeit, an die ich schon gar nicht mehr gedacht habe. Betriebsrat beim Privatfunk? Seltene Sache. Aber richtig, der Betriebsrat... ja, was sagt er dazu!?
Weißt du was, Kd.Nr.?
 
@beobachter:
Hatte in Deinem 1. Post überlesen, daß Du auch von mündlichen Verträgen sprichst - sorry !!

Der Betriebsrat hat bestimmt ne Menge Ideen, was er da sagen will...
Problem: die Geschlechtsleitung steht auf dem Standpunkt, daß der Betriebsrat für die Freien gar nicht zuständig ist. Somit wird er da auch nicht gefragt bzw. "gehört".
Aber es wär ja nicht das 1. Mal in den letzten Monaten, daß der Betriebsrat den Herrn Schnäuzer vor den Kadi zerrt. RPR ist beim Gericht in Ludwigshafen inziwschen Stammkunde.
 
Der Betriebsrat hat sich erst konstituiert. Die Arbeit erst aufgenommen.
Hasslinger hat keine andere Alternative als das Einklagen
zu empfehlen. Das würde aber zur Kündigung führen da
vor Gericht meistens die Klage mit einem Vergleich enden wird, da der Arbeitgeber von einem gestörten Arbeitsverhältnis sprechen wird. Wenn der Moderator Glück hat gibt`s eine kleine
Abfindung. Meistens aber nix. Siehe RPR 2 Moderatoren.
Dieses Risiko geht keiner ein, wenn er nicht einen neuen Job hat.

Also gilt der Satz von Barth: Entweder 20% weniger oder arbeitslos. Und da kann man ja ahnen was die Herren (Frau)
Moderatoren machen werden. Kuschen. Die GL sitzt an einem längerem Hebel und nutzt die derzeitige wirtschaftliche Situation schamlos aus.

Aber wer gut ist sollte sich überlegen sich trotz allem sich einen neuen Job zu suchen (wer gut ist bekommt immer was siehe Maike Schale), denn wer zu spät kommt straft das Leben.
 
Mehr als befremdlich ist in diesem Zusammenhang, daß es ein RPR-GF Herr B. fertig bringt,

- Mitarbeiter brotlos zu machen,

- Mitarbeiter derart zu überlasten, daß sie
definitiv nicht mehr können

- Mitarbeiter zu demotivieren, indem er nicht nur weniger Geld in Aussicht stellt

- das eigene Konto zu bersten bringt, indem er sich mit der RPR/BigFM Konstruktion zu den 2 Geschäftsführergehältern RPR, RPR-Promotion noch 2 weitere GF-Gehälter in den Verwaltungs- und Vermarktungstochterfirmen einzuverleiben

- das alles eiskalt lächelnd zu verkünden und als völlig normal und in Ordnung zu finden.

Dieser Mensch ist offenbar ohne jeden Skrupel.
 
RPR2-Ute Schulers Ab-Moderation

War es nicht eindeutig genug, als die Profi-Moderatorion Ute Schuler, an den verstorbenen Geschäftsführer Herrn Dr. Horst fangerau erinnert hat, der diesen Sender ins Leben gerufen hat und wo er alle RPR-Mitarbeiter als eine grosse RPR-Familie gern gesehen hat...
Das war ja wohl deutlich genug...
Danke RPR2-Team.Modis und Hörern...
 
Nur bedingtes Mitleid

Auch wenn die Geschichte oll ist: Der Laden hat den neuen Gf mehr als verdient. Endlich mal einer, der aus ner Frittenbude ein normales, durchschnittliches Restaurant macht. Apropos Frittenbude: Der derzeitige PD hat in einer selbigen Mitte der 80er Jahre in Neuwied randaliert, eine Polizeieskorte in Schach gehalten, nachdem er eine Taxifahrt nicht bezahlt hat. Die Sache wurde per Polizeibericht aktenkundig. Nicht zuletzt, weil er den Beamten auch gedroht hat sie würden noch sehen was sie davon hätten, schließlich sei er der Herr X Y.

Die LPR hat die Sache mitbekommen, gejuckt hat`s damals keinen, weil der alte Geschäftsführer den "Sohn" gedeckt hat. Wenn einer wie der neue Gf in so einem Laden aufräum, muß er einen schweren Stand haben. Leider erwischt er allerdings offenbar nur die unschuldigen Lämmer.
 
Hallo beobachter,

damit führst Du aber Deine (interessante) zweite Frage ad absurdum. Denn Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder schriftlich. Und eine Kündigungsfrist ist auch in schriftlichen Verträgen für Freie selten enthalten. Kann aber in einem mündlichen Vertrag Thema sein. Ich behaupte: ob mündlich oder schriftlich, das ist für Freie Pups.
 
Vertragsrecht

NachwG § 2 Nachweispflicht

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(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: usw....

wenn ich mal den berlinreporter zitieren darf: guckst du
hier ;)

soviel zum thema mündlicher arbeitsvertrag. is ja wohl verboten.
 
Du übersiehst, dass wohl Viele als "Freie" arbeiten - die haben keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Honorarvereinbarung - und die kann sehr wohl mündlich erfolgen und bleiben. Problem ist nur im Streitfall die Beweisführung, was aber bei "Festen Freien" normaler Weise kein Problem ist. (Das Thema der Scheinselbständigkeit will ich hier jetzt mal nicht anschneiden.)

Jetzt Du:D
 
Man kann eigentlich nur Jeden bedauern der solchen Methoden
ausgesetzt ist und die beglückwünschen, die bei einem ÖR Sender
arbeiten. Da gelten für die Freien ganz andere Gesetzte.
Da kann man nicht einfach mal die Gehälter um 20% kürzen.
Und wer dort länger als 5 jahre als Freier beschäftigt war ist sowie praktisch unkündbar.
 
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