RPR1.: Alle Zähne ziehen lassen für 100.000 Euro

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AW: RPR1.: Alle Zähne ziehen lassen für 100.000 Euro

Geht irgendjemand wirklich davon aus, dass die Dame gewinnt...Am Ende muss die Dame um ihre Zähne nicht fürchten, denn was hat die Mehrzahl der Hörer schon davon, dass irgendeiner Tante die Zähne gezogen werden?
Nein, strategisch gesehen lauten meine Favoriten: Der mit der Tankstelle oder der mit dem Versprechen, Geld aus dem Fenster zu werfen. Das ist so vorhersehbar wie der nächste Sommer

Es ist doch völlig irrelevant, ob die Hörer den Vorschlag um die Zähne mehrheitlich nicht wählen, oder für den Fall, dass sie es doch tun, RPR 1 insgeheim plant, das Resultat zu manipulieren.
Sowas überhaupt als denkbar und machbar in den Raum zu stellen, unterstützt von RPR 1, ist abartig.

Ist das Spiel nicht, auch im juristischen Sinne, sittenwidrig?
 
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So einen Irrsinn darf man doch bitte nur ignorieren.

Wenn jetzt auch noch jemand wegen Sittenwidrigkeit klagt, freut sich doch rpr1 nur wie Bolle: 1A Publicity!

Schon dieser Thread ist schädlich,
weil er eine abartige Schrottidee aufwertet.
 
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Manche Radioprogramme sind ja schon so, dass es einem die Zähne zieht - und die Zehnägel aufrollt. Das besagte gewinnspiel wäre also ein klassischer Fall von "das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden".:wow: :wow: :wow:
 
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Das wirklich widerliche ist ja, dass der Sender natürlich NICHT diese Frau gewinnen lassen wird. Trotzdem werden sie noch ne weile damit kokettieren und so tun, als ob man das machen würde. Natürlich haben sie aber nicht so nen Arsch in der Hose dass dann auch wirklich durch zu ZIEHEN! Aber ich wette, die nudeln die Alte schon noch nen paar Wochen durch ("uiuiui, bislang die meisten Stimmen für die Zähne, also wirklich sowas.., voten sie noch mit, oioioi, nächste Runde rückwärts") und kurz vorm Vollzug gibts dann nen aus dem Hut gezauberten Vorwand, weswegen man das Geld dann doch lieber für das Oggersheimer Kinderheim spenden sollte (wir von RPR haben uns entschieden, denn wir sind die Sitmme der Vernunft, wenn sie das auch finden, rufen sie jetzt an .... und wünschen sich nen Titel...)
Ich frage mich immer, ob solche Leute mit solchen Ideen wirklich Spass an ihrem Job haben...
Und noch schlimmer ist, dass sich mit Sicherheit die Luftpumpen von BigFM ärgern, dass sie die Zahnnummer nicht gemacht haben....
 
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Dass das ein Fake ist, erkennt man schon daran, dass jeder Zahnarzt, der so etwas machen würde, anschließend in den Knast wandern würde.

Oder aber die Frau muss sich aus medizinischen Gründen tatsächlich alle Zähne ziehen lassen und die Krankenkasse zahlt den Zahnersatz nicht komplett.

Entweder ist es also ein Ente oder lapidar.

Auf jeden Fall lohnt es nicht, darüber ein Wort zu verlieren. Demnach wäre also die Strategie von RPR;-*.+~1 also aufgegangen.
 
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Also die Idee des Lehrers, bis auf einen Euro alles für Kinder in Not zu spenden, ist mit Abstand die beste. Die Ideen der anderen 9 Finalisten sind entweder total dämlich oder einfach nur krank.

Fazit: Wieder eine bescheuerte Aktion - wieder bei RPR1....
 
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Schlimm, schlimm...
Ich wäre ja dafür, allen Hörern von RPR1 die Ohren abzuschneiden. ;)
 
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Darf man solche Gewinnspiele machen?
Man bietet 100.000 Euro und frägt, was die Hörer dafür tun wollen.
Eine Hörerin bei RPR1 bietet an, sich alle (!!!) Zähne ziehen zu lassen.

Meiner Meinung nach sollte man solche Leute direkt in die Psychiatrie einweisen. Aber darf man solche Sachen auch noch öffentlich promoten?

Da kannst du mal sehen zu was die Leute in der Lage sind, wenn´s um´s liebe Geld geht.
 
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:wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall:

Und ich dachte schlimmer als die 0137 Abzocke gehts nicht mehr ....
 
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Ich sehe das nicht als so wild an. Die "alte" macht es eh nicht das Rennen, von daher ist doch alles im grünen Bereich !
 
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bigFM hatte doch ma was aber nicht so extreme!!
Da bekam man nicht 100.000€ aber Ticket´s für ein Konzert in NewYork mit flug!
Das ganze hieß Fight for your flight
Das gemeine war das der höhrer erst voten konnte als sie die sachen gemacht wurden.
So hatt sich einer das bigFM Logo auf den Fuß Tätowieren lassen und hat dann noch nicht mal den Flug bekommen
 
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Zunächst Dank an Hexe für ihre juristische Aufdröselung. Aber:
...Tatsächlich kann aber keine natürliche oder juristische Privatperson unmittelbar wegen eines Verstoßes gegen die Grundrechte vor Gericht gezogen werden.
Müsste dann aber nicht der Staat als Wahrer des Grundgesetzes in dem Augenblick tätig werden, wo die Würde des Menschen ganz offensichtlich verletzt wird? Muss das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht auch sogar gegen den eigenen Willen geschützt werden? Da in unserem Falle eindeutig eine juristische Person (der Sender) Initiator einer Vereinbarung ist, die meiner Meinung nach die Würde des Menschen antastet, frage ich mich (als juristischer Laie) durchaus, ob eine solche Vereinbarung nicht tatsächlich einen Straftatbestand darstellt. Bitte herzlichst um Aufklärung.
 
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count down schrieb:
Muss das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht auch sogar gegen den eigenen Willen geschützt werden?
Nein. Wer sich im SM-Schuppen züchtigen und demütigen lassen will, kann das tun und der Staat wird nicht eingreifen. Warum auch?

Es gibt aber tatsächlich Fälle, in denen der Staat die Menschen vor sich selbst zu schützen versucht. Allerdings greift dann nicht Art. 1 GG, sondern zum Beispiel § 228 StGB:
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Allerdings ist das mit den "guten Sitten" so 'ne Sache. Die Juristen meinen damit das "Anstandtgefühl aller billig und gerecht Denkenden", was, wie man sich denken kann, eine durchaus auslegungsfähige Definition ist.

Körperverletzungen mit Einwilligung des Verletzten finden täglich zu tausenden statt; man nennt sie Heileingriffe, vulgo Operationen, und kaum jemand, von bestimmten Glaubensrichtungen mal abgesehen, wird diese für sittenwidrig halten. Beim Boxsport wird es schon schwieriger; es ist aber nach herrschender Lehre ebenfalls nicht sittenwidrig, sich im Ring auf die Glocke zu geben.

Bei entstellenden Körperverletzungen ohne schwerwiegenen Rechtfertigungsgrund hingegen handelt es sich trotz Einwilligung des Verletzten um sittenwidrige Handlungen. Das mag nach Ansicht Mancher auch auf Tattoos und Brandings zutreffen, die sind aber hier nicht gemeint. Ohne Schwierigkeit dürfte diese Definition aber auf den vorliegenden Fall zutreffen.

Ergo: Ein Arzt, der sich bereiterklärte, der Trulla die Zähne zu ziehen, machte sich strafbar wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB, möglicherweise sogar wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB, sofern man die Zange, die er zum Ziehen benutzt, als Waffe oder gefährliches Werkzeug ansieht. Das mögen aber andere erörtern... ;)
 
AW: RPR1.: Alle Zähne ziehen lassen für 100.000 Euro

...Bei entstellenden Körperverletzungen ohne schwerwiegenen Rechtfertigungsgrund hingegen handelt es sich trotz Einwilligung des Verletzten um sittenwidrige Handlungen. Das mag nach Ansicht Mancher auch auf Tattoos und Brandings zutreffen, die sind aber hier nicht gemeint. Ohne Schwierigkeit dürfte diese Definition aber auf den vorliegenden Fall zutreffen...
Ja, das leuchtet ein. Danke, Makeitso.
 
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ein sehr schönes Beispiel, wohin es führen kann, wenn Massenmedien so angelegt werden, daß sie aus kommerziellen Gründen immer eine Maximierung des Echos anstreben..... SUUUUPER..... :wow: - wäre es nicht so arm, könnte man sich toteiern vor Lachen....
 
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Ich stimme Hexe zu: Viel Lärm um nichts. Diese Aktionen laufen immer nach dem selben Muster: Aufmerksamkeit erregen mit einem besonders krassen Vorschlag, und am Ende gewinnt dann einer, der etwas wirklich publikumswirksames mit dem Geld anstellt und für Massenaufläufe sorgt (zum Beispiel vom Kirchturm werfen). Warum Sender wie RPR sowas machen, darüber hat sich Hexe schon in epischer Breite ausgelassen. Und es wird funktionieren, wie damals auch die Aktionen von PSR und anderen. Es war nur die Frage, wann es mal wieder so weit ist. Natürlich ist es ein Armutszeugnis, aber so lange die Mechanismen so funktionieren wie sie funktionieren, wird es immer wieder solche Aktiionen geben. Die Programmmacher optimieren das Programm auf die MA hin, und das ist (zumindest im kommerziellen Privatradio) ihr Job. Das Übel liegt - zu Ende gedacht - nicht bei RPR oder irgendeinem anderen Sender, sondern in der MA.
 
AW: RPR1.: Alle Zähne ziehen lassen für 100.000 Euro

Hallo Count Down,

ein Verstoß gegen die Grundrechte ist nie ein Straftatbestand und das hat einen einfachen Grund: Unser Rechtsystem ist nach dem so genannten Subsidiaritätsprinzip aufgebaut. Das heisst, dass möglichst viele Gegenstände juristischer Entscheidungen in der Gerichtsbarkeit möglichst weit unten angesiedelt sein müssen. Der Staat kommt seiner Schutzpflicht nach, indem er eben die Rechtsordnung schafft, die unter anderem Diebstahl (zurückzuführen auf Grundrecht auf Eigentum) oder Körperverletzung (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit) oder Mord (Grundrecht auf Leben) unter Strafe stellt - und damit überhaupt erst Straftatbestände schafft. Unmittelbar angewandt verbürgen die Grundrechte trotzdem nichts anderes als subjektive Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt, die ihre Macht bändigen sollen.
Zur Menschenwürde: Der juristische Streit darüber, was genau unter Menschenwürde zu verstehen sei, ist so alt wie das Grundgesetz selbst. Es gibt zwei Dogmatiken: Da wäre erstens die Mitgifttheorie, welche die Menschenwürde als Naturrecht definiert, das der Menschlichkeit qua Definition mitgegeben sei. Hier geht es eher um die Gattung Mensch als Träger dieser unverhandelbaren Menschenwürde. Der Staat hat sich daraus schon Rechte abzuleiten versucht, den Mensch quasi vor sich selbst zu schützen. Doch das ist ziemlich problematisch, da ja die Grundrechte eigentlich genau solche Eingriffe des Staates verhindern sollen.
Zum zweiten gibt es die Leistungstheorie, welche in eine viel individuellere Richtung argumentiert. Demnach kann der Mensch durch sein Handeln das Maß seiner eigenen Menschenwürde beeinflussen (natürlich ohne sie vollends aufzuheben). Was für den einen entwürdigend ist, muss für den anderen nicht auch so gelten. (Es gibt Frauen, die ekelt jeder Strip als Angriff auf die eigene Persönlichkeit an, andere verdienen damit ihr Geld.) Diese Interpretation schließt ein Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht klar und ausschließlich für die eine oder andere Theorie entschieden, sondern setzt auf Einzelfallentscheidungen. Das Selbstbestimmungsrecht tritt ab und an zurück, beispielsweise wenn ein Verhalten, und sei es von der Einzelperson noch so freiwillig und gern erbracht, geeignet ist, ein ganzes Geschlecht, eine ganze Berufsgruppe o.ä. zu entwürdigen. (Bei knallharten, unpersönlichen Peep-Shows mit Frauen auf einem drehbaren Teller und Kabinen mit Sichtfenstern drum herum etwa, die laut BVerwG im Gegensatz zum normalen Striptease gegen die Menschenwürde verstoßen, u.a. weil sie geeignet sind, das weibliche Geschlecht käuflich zu verdinglichen.)
Eingriffe in die Menschenwürde (sei es drum, was genau sie ist), werden über die so genannte Objektformel definiert. Auch davon gibt es eine weite und eine enge Auslegung. Die weite Auslegung besagt, dass es für einen Eingriff reicht, den Menschen zu irgendeiner Art von Objekt zu machen. Das ist sehr, sehr umstritten. Die enge (und geläufige) Auslegung besagt, dass noch ein willentliches Verächtlichmachen, Brandmarken, Herabsetzen hinzu kommen muss.
In "unserem" Fall liegt ja überhaupt erst einmal nur die freiwillige Aussage der Dame vor, sie sei bereit, sich für das Geld alle Zähne ziehen zu lassen. Vielleicht ist sie damit in der PR-fördernden Konsequenz dieser Aussage schon zum Objekt des Gewinnspiels gemacht. Aber geht das Risiko nicht jeder ein, der an einem Gewinnspiel teilnimmt, absahnt und dann zu Homestorys antanzen darf? RPR stellt sich ja nicht hin und sagt: Äh, guckt Euch mal die blöde, geldgeile Tussi an. Solange das nicht passiert, glaube ich nicht, dass irgendein Teil der Staatsgewalt mit Verboten gegen dieses Gewinnspiel durchkommen würde. Eher könnte sich RPR dann auf das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit berufen.
Anders wäre das beispielsweise, wenn die Dame im Verlaufe des Gewinnspiels feststellen würde, dass sie Spott und Hohn unterschätzt hat, aussteigen möchte, aber per Vertrag bis zum Ende der Major Promotion an RPR gebunden wäre (Ausdrücklich: Ich weiß nicht, ob das so ist!). Dann müsste zivilrechtlich geklärt werden, ob der Vertrag sittenwidrig wäre. Und das könnte ich mir gut vorstellen, unter anderem, weil unter der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte die Menschenwürde eine Rolle spielen könnte.
Na, und was wäre, käme die Dame tatsächlich in Verlegenheit, sich alle Zähne ziehen zu lassen? Darüber müssen wir nicht reden. Das wird nämlich nicht passieren. Bisher hat auch niemand dagegen wetten wollen.
Viele Grüße
Die Hexe

PS: Der Fall ist übrigens schon durchexerziert. Ein nicht näher benannter sächsischer Sender hatte das im Rahmen der Aufregung um die ersten Big-Brother-Staffel gespielt und gefragt: "Was würden Sie tun für 250 000 DM?" Es fand sich jemand, der wollte einer lebenden Maus den Kopf abbeißen, ein weiterer, der sich den kleinen Finger abhacken wollte und - soweit ich mich recht erinnere - ein Dritter, welcher nackt durch eine Einkaufszone laufen wollte. Die Aufregung war groß, namhafte Vertreter der Wissenschaft und Politik entrüsteten sich, der PD muss angesichts DIESER kostenlosen PR Orgasmen gehabt haben. Natürlich wurde das Spiel nicht unterbunden, dafür musste der Sender ein halbes Jahr später eine Podiumsdiskussion ausrichten. Na ja.

PSS: Ach so: Gewonnen hatte damals übrigens der, welcher eine gewisse Summe vom Dresdner Rathausturm schmeissen wollte. Durfte er nicht, Gefahr zu groß. Also ging es nach Plauen, wo der Gewinner das Geld ebenfalls vom Rathaus schmeissen wollte. Durfte er wieder nicht. Am Ende hat er es den Leuten in die Fenster geworfen, die dicht umlagert waren. Das ganze Trara um die Umsetzung gab eine zweite, nicht minder wertvolle PR. Wenn wir die Moral mal außen vorlassen, war das strategisch betrachtet eine Bombenaktion. Nötigt mir immer noch ein bisschen Respekt ab.
 
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Schade, daß ich erst jetzt von der Aktion erfahren habe. Ich hätte für die 100.000 Tacken gerne höchstpersönlich trotz Höhenangst alle Sendeantennen von RPR persönlich abgesägt!
 
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Schade, daß ich erst jetzt von der Aktion erfahren habe. Ich hätte für die 100.000 Tacken gerne höchstpersönlich trotz Höhenangst alle Sendeantennen von RPR persönlich abgesägt!

Neeeeeeeeeeeeee !

1) hätte ich Dir geholfen und
2) hätten wir die mit den ZÄHNEN abgebissen
:wow:
 
AW: RPR1.: Alle Zähne ziehen lassen für 100.000 Euro

@Radiohexe:

Dank über Dank! Vor solch juristischem Wissen zieht der count down ebenso den Hut wie vor der Ausführlichkeit der Erläuterung.
ok.gif
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Abgespeichert, ausgedruckt und unters Kopfkissen gelegt. Ich gestehe: bis ich das gerafft habe, dauert's noch a bissserl... ;)
 
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Körperverletzungen mit Einwilligung des Verletzten finden täglich zu tausenden statt; man nennt sie Heileingriffe, vulgo Operationen

Oder Blutbild. Auch das fällt schon darunter.

Im übrigen werde ich mal wieder das Gefühl nicht los, sowas habe es schonmal gegeben. Mit der dazugehörigen, vermutlich erwünschten Empörung natürlich.
 
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