Rundfunkbeteiligungen von Parteien

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Kein Rock mit Gabriel? (Die Welt, 14.11.2003)

Partei auf Sendung: Unionsländer wollen die SPD mit neuen Mediengesetzen aus den Privatradios drängen
von Guido Heinen

Die "dritte Enteignung der SPD" - nach Kaiserreich und Nationalsozialismus - steht kurz bevor. Glaubt man dem SPD-Fraktionsvorsitzenden in Niedersachsen, Sigmar Gabriel, greift diesmal nicht Bismarck oder Goebbels nach dem Vermögen der Partei, sondern Christian Wulff. Doch, solche Vergleiche zieht Gabriel, der zugleich auch "Beauftragter für Popkultur und Popdiskurs" seiner Partei ist, in diesen Wochen, wenn er das geplante Mediengesetz in Niedersachsen attackiert. Die Regierung Wulff will zukünftig verhindern, dass sich "eine politische Partei oder eine Wählergruppe still, durch ein Treuhandverhältnis oder mittelbar gleich jeder Form" an einer privaten Rundfunkanstalt beteiligt, sollte dies zehn Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile überschreiten.
Da kann Gabriel mitreden. Vielleicht weil er früher mal Rockkonzerte mitorganisiert hat und dabei auf den altlinken Barden Klaus Lage getroffen ist. Denn Lage ist das beste Beispiel dafür, wie verdeckte Rundfunkbeteiligungen von Parteien aussehen können. Über die Klaus Lage GbR war die SPD über ihre Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) bis Anfang 2001 an der Radio Tele FFH beteiligt. Diese veranstaltet das wahrscheinlich wichtigste Privatradio Hessens. Die Beteiligung der DDVG von umgerechnet 2,12 Prozent war nicht die einzige. Über zwei weitere Verlage und dahinter stehende Verschachtelungen war die größte und finanzstärkste deutsche Partei ebenfalls bei FFH im Geschäft. So klein diese wirtschaftlichen Beteiligungen auch waren, sie verstießen doch gegen das neue hessische Privatrundfunkgesetz der Regierung Koch. Folge: Die DDVG musste sich von ihren Anteilen an der Klaus Lage GbR trennen.
Die Hessen stehen damit an der Spitze einer Welle von Gesetzesinitiativen, mit denen unionsregierte Bundesländer derzeit versuchen, den Einfluss von Parteien in den Medien zurückzudrängen. Ihnen folgte Baden-Württemberg, Bayern arbeitet intensiv daran. Hingegen hatte Thüringen vor kurzem sein Rundfunkgesetz geändert und nur Unternehmen die Zulassung verweigert, die mehrheitlich von Parteien beherrscht werden.
Dabei richten sich die Mediengesetze zwar immer generell gegen alle Parteien. Faktisch aber treffen sie nur die SPD, die als einzige Partei über eine Hunderte Millionen Euro schwere Medienholding wie die DDVG an zwölf deutschen Verlagshäusern mit einer Vielzahl von Zeitungstiteln beteiligt ist. Zusätzlich hält die Partei über ihre DDVG in acht Bundesländern direkte oder indirekte Beteiligungen an 27 Hörfunkwellen - von Antenne Sachsen bis Radio Rockland Pfalz. Nur eine Beteiligung ist direkt, alle anderen laufen über Verlagshäuser, an denen die SPD über ihre DDVG beteiligt ist. Damit ist die SPD eigentlich fein raus: Während die meisten Rundfunkgesetze die direkte Beteiligung von Parteien an Radio und Fernsehen untersagen, wurde die indirekte Beteiligung bisher oft nicht erfasst. Wenn sich das demnächst auch in Niedersachsen ändert, träfe das die Sozialdemokraten besonders hart. Denn die SPD-Verbindungen ins deutsche Radiogeschäft laufen zu einem großen Teil über den 20,4-Prozent-Anteil am Madsack-Verlag Hannover.
Mit einer Klage auf "abstrakte Normenkontrolle" vor dem Bundesverfassungsgericht versucht die SPD-Bundestagfraktion nun, die für sie so günstige Lücke offen zu halten und beschlossene oder geplante Gesetze zu Fall zu bringen. In dem Antrag verweist der Staats- und Finanzrechtler Joachim Wieland für die SPD darauf, dass auch einer Partei Grundrechte zustünden. So verstoße das Hessische Gesetz gegen Artikel 5 Grundgesetz, der die Meinungsfreiheit garantiert. Wieland, dessen Antrag von Franz Müntefering und 231 weiteren SPD-Bundestagsabgeordneten unterzeichnet ist, argumentiert, Landesgesetze sollten lediglich der "Verhinderung einer Vermachtung des Rundfunks" dienen, der "nicht einer oder einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert werden darf". Das hessische Gesetz jedoch verfolge nicht diesen Zweck, sondern sei "unverhältnismäßig". Am Rande wird angedeutet, dass es wohl eher um "die Schwächung des politischen Gegners" gehen könnte.
Die Befürworter eines möglichst weit gehenden Funkverbots für Parteien deuten noch nicht einmal an, dass es in den Sendern Einfluss der SPD gegeben habe - dafür sind sie selbst zu sehr auf die mächtigen Privatfunker angewiesen. Sie argumentieren grundsätzlich, rechnen Parteien "der staatlichen Sphäre" zu und wollen die Staatsferne im Privatfunk durchsetzen. Dem hält die klagende SPD entgegen, der Grundsatz der Staatsfreiheit spreche nicht unbedingt gegen die Einflussnahme politischer Parteien im Rundfunk. Parteien seien "Mittler zwischen dem Volk und dem Staat", weshalb für sie die dem Staat auferlegte Neutralitätspflicht nicht in gleichem Maße gelten könne.
Auch der von Gabriel so scharf geäußerte Gedanke der "Enteignung" taucht in dem Antrag wieder auf. Wieland argumentiert, die Rechtsposition der Parteien sei ohne "rundfunkrechtlichen Anlass" verschlechtert worden. Ein solcher wäre, so die SPD, nur dann gegeben, wenn es um die Verhinderung eines unzulässigen Einflusses politischer Parteien auf die Veranstaltung privaten Rundfunks ginge. "Die ist jedoch bei einer Minimalbeteiligung nicht vorstellbar". Die Partei nimmt auch gleich noch alle Medienunternehmen unter die Fittiche ihrer verfassungsrechtlichen Argumentation. Denn gegen ihre Grundrechte würde ebenfalls verstoßen, wenn sie nur deshalb, weil Parteien an ihnen beteiligt seien, nicht an Rundfunksendern beteiligt sein dürften.
In einem eigenen Absatz führt die SPD allerdings aus, wie sie sich die Rundfunkgesetzgebung auch vorstellen könnte: "Es ist zumindest zu erwägen, ob ca. 20 Jahre nach der Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland nicht ein Zustand von Binnenpluralismus erreicht ist, der auch politischen Parteien die Veranstaltung von Rundfunk erlaubt." Das "eigentliche Problem", so die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Klageschrift, bestehe wohl darin, "dass ein Parteisender ähnlich wie die Parteizeitungen vermutlich nicht auf hinreichende Resonanz im Publikum stoßen würde".
 
Hallo Postit,

das ist ein Thema, bei dem es sehr schwer fällt, Polemik von begründeten Vorbehalten zu trennen. Die Medienbeteiligungen der SPD ergeben sich aus der Parteigeschichte. Bekanntlich war es für die Sozialdemokraten vor 130 Jahren nicht ganz leicht, ihre Meinung zu verbreiten, weshalb die Flugblätter etc. in eigenen Druckereien produziert und eigene Zeitungen herausgegeben wurden. Daraus sind später die Medienbeteiligungen entstanden.
Wir werden einander recht geben, dass die Gefahr der Einflussnahme auf die Willens- und Meinungsbildung der Konsumenten im Printbereich viel größer ist - und da sind die Beteiligungen der dd_vg viel größer. Vor allem betrifft das den Sektor "Tageszeitungen", weshalb Medienforscher eine Erhebung gemacht haben, die das Image der einzelnen Medien ermitteln sollten. Überraschung: den regionalen Tageszeitungen werden demnach eher konservative Tendenzen nachgesagt.
Wie ist das nun im Funk-Bereich? Meist handelt es sich wirklich um kleinere Beteiligungen. Größte Anteile: Die dd_vg ist mit rund 20 Prozent an der Verlagsgesellschaft Madsack beteiligt, die wiederum an HRA NS (21%), Radio Brocken (19%), FFN (14%), HRA Sachsen (11%) etc.
Sind das nun politische Programme? Das mag jeder für sich entscheiden. Ich habe seitens der Redakteure nie Beschweren über SPD-Einmische gehört.
Ich neige also dazu, die Beteiligungen nicht als generelles Bestreben nach Einflussnahme zu sehen. (Der Lokalpolitiker hat zudem aller Wahrscheinlichkeit nach wenig mit der Holding der Bundes-SPD zu tun.) Womöglich hat es dennoch einzelne Versuche der Einflussnahme gegeben, die es in der Realität aber auch seitens z.B. der Werbekunden gab/gibt. Ob das dann aber ein generelles Problem ist, das bezweifele ich. Dennoch stößt man immer wieder auf die Kritik, dass die Beteiligungen nur zögerlich und widerwillig offengelegt werden - obwohl die dd_vg selbst das abstreitet. Das Geflecht der Anteile zu entwirren ist eindeutig schwierig.
Wie nun die unternehmerischen Tätigkeiten einer Partei zu betrachten sind, aus diesen Diskussionen halte ich mich mangels Wissen lieber heraus.
Viele Grüße
Die Hexe
 
Da auch ich kein medienpolitischer Insider bin nur soviel dazu:
Die versuchte Einflussnahme seitens der Politik betrifft Private wie auch ÖRs. Weil aber über grundsätzlich unterschiedliche Gremien und Machtwege, müssen wir das sicherlich voneinander trennen.
Zudem stimme ich Radiohexe darin zu, dass die Parteienbeteiligung und die politische Ausrichtung eines Senders völlig unterschiedlich sein können. So hörte ich einen Kollegen mal sagen, sein Sender sei ohnehin tiefschwarz, da sei nichts zu machen. Nach Parteienbeteiligung zu urteilen war der Sender dagegen quietschrot.
db
 
Ich weiss ja auch nicht so genau, aber: was ist denn, wenn ein Sender dicht gemacht werden soll. Könnte eine "positivere" Berichterstattung die Inhaber beeinflussen ?


fragt

Dudelmoser
 
Hallo Hexe,

danke für die Erklärung. Die Beteiligung von Parteien an Sendern war eigentlich nie ein Thema für mich, weil ich sie für so gering erachte, dass ich kaum einen spürbaren Druck für möglich halte - und auch bei keinem Sender bewusst wahrgenommen habe. Ich habe den Artikel heute morgen gefunden und war über die Zeitgleichheit mit der Gebührendiskussion überrascht.

Gruß postit
 
Hallo Dudelmoser,

das ist sehr, sehr unwahrscheinlich. Ein Sender stellt den Betrieb ein, wenn ihn keiner mehr finanziert, er pleite gegangen ist. Oder weil er die Lizenz entzogen bekommt. Bei ersterem ist eben kein Geld mehr da, Berichterstattung hin oder her - bei letzterem musst Du den Honig ohnehin wem anderes um den Bart schmieren.
Was Du vielleicht meinst, sind Programmveränderungen. Dabei ist es so, dass faktisch der Gesellschafter mit den meisten Anteilen die Fäden durch das Stimmrecht in der Hand hält und die ganz, ganz wichtigen Personalentscheidungen trifft. Wäre die SPD also Hauptgesellschafter, dann könnten die das Programm dahin bringen, wohin immer sie wollen. Bei solchen Klein- und Kleinstbeteiligungen handelt es sich aber lediglich um Kapitalanlagen - ohne großes Mitspracherecht in Sachen Programm. Nach Angaben der dd_vg ist es auch nicht geplant, die Anteile irgendwo zu erhöhen.
In der Hoffnung, Dir zufriedenstellend geantwortet zu haben
Die Hexe

@ postit

Die Diskussion ist eigentlich auch steinalt und kocht mal hier, mal da wieder hoch. Anlaß hier ist das neue CDU/FDP-Mediengesetz in Hessen, weshalb Madsack die FFH-Anteile verkaufen musste. Das ist wohl zeitlich gesehen eher Zufall. Schau mal auf die Homepage der Kollegen aus der konservativen Ecke - die bemühen sich dort richtig um investigative Aufklärung.
 
Sie "bemühen sich" nicht nur um Aufklärung - auch in Niedersachsen wurde jetzt gehandelt. Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine berichtet:
Mediengesetz schränkt SPD bei Privatsendern ein
HANNOVER . Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag gestern das umstrittene neue Mediengesetz verabschiedet. Es schränkt die indirekten Beteiligungen von Parteien an niedersächsischen Rundfunksendern ein. Sendelizenzen werden künftig versagt, wenn Unternehmen, an denen eine Partei mehr als zehn Prozent der Anteile hält, sich wiederum mit mehr als zehn Prozent an einer Rundfunkanstalt beteiligen wollen.

Betroffen davon ist nur die SPD. Ihr gehören über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft 20,4 Prozent der Verlagsgruppe Madsack („Hannoversche Allgemeine Zeitung“). Über Medientöchter ist Madsack an „Hit-Radio Antenne“ mit 20 Prozent und an „ffn“ mit 14 Prozent beteiligt. Der Debatte und der Abstimmung blieben die Genossen fern. Sie warfen den Mehrheitsfraktionen vor, das Gesetz durchzupeitschen. (YMP)
 
Und auch die Berliner Zeitung berichtet über das neue Gesetz in Niedersachsen:
Senden verboten
Niedersachsen verabschiedet ein Gesetz, das Parteien den Besitz von Radiostationen untersagt

Ralf Mielke
Mit einem Eklat endeten am Mittwoch die Beratungen über ein neues Mediengesetz im niedersächsischen Landtag. Als die Vorlage der Regierungsfraktionen CDU und FDP zur Abstimmung aufgerufen wurde, verließen die Abgeordneten der SPD aufgebracht den Saal. Die Regierung habe ein unausgegorenes Gesetz durchgepeitscht, hieß es im Anschluss. Die CDU wolle mit Blick auf das Jahresende ihre Bilanz aufpolieren. Verhindern konnte die SPD das Gesetz nicht. Es tritt am 1. Januar in Kraft.

Dabei wendet sich der Ärger der SPD-Abgeordneten nicht gegen das Mediengesetz im Allgemeinen, das so wichtige Dinge wie die landesweiten Fensterprogramme im Privatfernsehen oder die Aufgaben der Landesmedienanstalt neu regelt. Es ist ein kleiner Absatz in Paragraf sechs, der sie empört. Und der hat es tatsächlich in sich. Nach den neuen Bestimmungen muss sich die SPD von ihrem Medienbesitz in Niedersachsen trennen, zumindest von ihren Beteiligungen an Radiostationen. Paragraf sechs, Absatz drei des Gesetzes schreibt nämlich vor, dass Hörfunksender künftig keine Zulassung mehr erhalten, wenn an ihnen politische Parteien unmittelbar Anteile halten. Bei mittelbaren Beteiligungen gilt eine Höchstgrenze von zehn Prozent.

In Niedersachsen ist die SPD über ihre Medienholding DDVG mittelbar an drei Radiosendern beteiligt: Hit Radio Antenne, Radio ffn und Radio 21. Unmittelbarer Besitzer der Anteile ist die Verlagsgruppe Madsack (Hannoversche Allgemeine Zeitung), an der die DDVG rund 20 Prozent hält. Da die SPD die einzige Partei ist, die derartige Beteiligungen hält, sprechen die Sozialdemokraten nun von einer "Lex SPD". Sie wollen vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof dagegen klagen. Ihre Chancen stehen nicht schlecht. In einer Ausschusssitzung des Landtags äußerte der Parteienrechtler Martin Morlock schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken. In der Anhörung kritisierte auch Madsack-Aufsichtsrat Karl Baedeker das Gesetz. Es behindere die Entwicklung der Verlagsgruppe. Tatsächlich steht das Unternehmen vor einem Dilemma: Entweder es veräußert seine Radiobeteiligungen. Oder es trennt sich von seinem Miteigentümer SPD/DDVG.

Genau dies scheint indes das Ziel der CDU-geführten Landesregierung zu sein: den Zeitungsbesitz der SPD aufzubrechen. Und damit stehen die Niedersachsen keinesfalls allein. Bereits in den unionsregierten Ländern Bayern und Hessen traten Gesetze in Kraft, die über ein Verbot von Radiobeteiligungen das Zeitungsgeschäft der SPD torpedieren. In Hessen trennte sich die Partei vor einiger Zeit zunächst von ihrem Anteil an Radio FFH. Gegen das hessische Mediengesetz hat die SPD-Bundestagsfraktion darüber hinaus im Sommer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die obersten Richter sollen klären, ob die Länder Gesetze beschließen können, die in die Rechte einer Partei eingreifen.

Der Union sind die SPD-Beteiligungen schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Vor allem, seit sie ganz ordentliche Gewinne abwerfen. Das war in der 140-jährigen Geschichte der SPD-Organe nicht immer so. In den 70er Jahren musste die Partei aus wirtschaftlichen Gründen einige Zeitungen einstellen, darunter den Berliner Telegraf. Damals unkte die Union, das Zeitungsgeschäft erweise einmal mehr, dass Sozialdemokraten schlechte Unternehmer seien.
 
Und damit der Service komplett ist, für alle Interessierten noch eine Übersicht über die SPD-Medienbeteiligungen, zusammengestellt von der Berliner Zeitung:
Medienbeteiligungen der SPD
Die SPD ist über ihre Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) an zwölf Zeitungsverlagen beteiligt, die 22 Regionalzeitungen mit einer Gesamtauflage von 1,9 Millionen Exemplaren herausgeben. Die DDVG hat ihren Sitz in Hamburg.

Zu den Regionalzeitungen zählen u.a. die Westfälische Rundschau, Dortmund, die Neue Westfälische in Bielefeld, die Frankenpost, Hof, Hannoversche Allgemeine und die Sächsische Zeitung in Dresden.

Über ihre Anteile an den Verlagen ist die SPD-Medienholding auch an zahlreichen Radiostationen beteiligt. Insgesamt hält die DDVG in acht Bundesländern, von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern, direkt oder indirekt Anteile an 27 lokalen Hörfunkwellen beteiligt.

In Niedersachsen ist die DDVG mit 20,4 Prozent am Hannoveraner Madsack-Verlag beteiligt. Madsack hält 21,6 Prozent am Hit Radio Antenne, 13,7 Prozent an Radio ffn und 7,1 Prozent an Radio 21.

An diesem Mittwoch hat der niedersächsische Landtag ohne die Stimmen der SPD-Abgeordneten beschlossen, dass Parteien keine Anteile an Hörfunksendern besitzen dürfen. Das Gesetz betrifft ausschließlich die SPD.

Das neue hessische Privatrundfunkgesetz verbietet ebenfalls die Beteiligung von Parteien an Hörfunksendern. In Hessen war die DDVG an der Radio FFH, einem der größten Privatradios Hessens, beteiligt. Der Anteil von rund zwei Prozent wurde inzwischen verkauft.

Auch in Bayern ist vor kurzem ein solches Gesetz in Kraft getreten. Hier muss die SPD-Holding nun ebenfalls ihre Anteile an drei lokalen Radiostationen abgeben.

Damit wäre die DDVG noch an Radiostationen in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beteiligt.

Allein in Nordrhein-Westfalen ist die DDVG über ihre Beteiligungen am Essener Zeitungsverlag Westfalen und dem Bielefelder Zeitungsverlag Neue Westfälische an 15 lokalen Hörfunkstationen beteiligt.
 
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