Rundfunkstaatsvertrag beschlossen – Öffi-Beiträge max. sieben Tage im Netz

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AW: Rundfunkstaatsvertrag beschlossen – Öffi-Beiträge max. sieben Tage im Netz

Mal in die Runde gefragt:

Ist es überhaupt sinnvoll, einen Tagesschau-Filmbeitrag (als Beispiel) länger als 7 Tage im Netz zu lassen? Das würde auch den jeweiligen Server unnötig mit Speicherplatz belasten. Man hat mit der Regelung zwar die Seiten der ÖR eingegrenzt, aber meiner Meinung nach nicht übermäßig benachteiligt.

Sehe ich das falsch?
 
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Ist es überhaupt sinnvoll, einen Tagesschau-Filmbeitrag (als Beispiel) länger als 7 Tage im Netz zu lassen? Das würde auch den jeweiligen Server unnötig mit Speicherplatz belasten. Man hat mit der Regelung zwar die Seiten der ÖR eingegrenzt, aber meiner Meinung nach nicht übermäßig benachteiligt.
Der Tagesschau-Beitrag bleibt doch ohnehin fürs Archiv gespeichert. Ob man den Inhalt des Archivserver (in Teilen) online stellt oder nicht ändert ja nichts am Speicherbedarf.

Anders ist das höchstens mit den Traffickosten, die natürlich von der tatsächlichen Nutzung abhängig sind. Aber die scheinen nur einen geringen Teil der Gesamtkosten auszumachen. Aber es wäre natürlich mal interessant zu wissen, wieviel das ZDF monatlich an die Telekom (bei der es meines Wissens unter Vertrag steht) für die Datenübermittlung der ZDF-Mediathek überweist.
 
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Der Tagesschau-Beitrag bleibt doch ohnehin fürs Archiv gespeichert. Ob man den Inhalt des Archivserver (in Teilen) online stellt oder nicht ändert ja nichts am Speicherbedarf.
Hier muß ich leider widersprechen. Die im (richtigen) Archiv der ARD liegenden Filme haben absolut nichts mit dem online vorliegenden Archiv zu tun, denn das Format ist ein völlig anderes. Die online abrufbaren Filme sind Flashfilme oder liegen im Quick-Time-Format vor und sind von der Dateigröße her erheblich kleiner. Für normales TV sind diese Formate aber nicht zu gebrauchen. Normale (Digital-)Filme werden in der Regel als mpg gespeichert und haben eine Auflösung von 720 mal 576 Pixel bei normalem 4:3-Fernsehen. Je nach Bitrate sind da für 30 min Film ca. 1 Gb und mehr Speicherplatz normal. Bei HDTV und 16:9 wirds entsprechend größer.
 
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Heisst das jettz also, die Beiträge werden fürs Internet umgewandelt und bearbeitet, um dann nach 7 Tagen gelöscht zu werden?
Wenn dem so ist, ist das IMO ein weiterer Punkt auf der Liste mit Geldverschwendung bei den ÖR.
 
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Hier muß ich leider widersprechen. Die im (richtigen) Archiv der ARD liegenden Filme haben absolut nichts mit dem online vorliegenden Archiv zu tun, denn das Format ist ein völlig anderes. Die online abrufbaren Filme sind Flashfilme oder liegen im Quick-Time-Format vor und sind von der Dateigröße her erheblich kleiner. Für normales TV sind diese Formate aber nicht zu gebrauchen. Normale (Digital-)Filme werden in der Regel als mpg gespeichert und haben eine Auflösung von 720 mal 576 Pixel bei normalem 4:3-Fernsehen. Je nach Bitrate sind da für 30 min Film ca. 1 Gb und mehr Speicherplatz normal. Bei HDTV und 16:9 wirds entsprechend größer.
Danke für die Aufklärung. Wenn die zum öffentlichen Abruf gespeicherten Filme also wesentlich kleiner sind als die im internen Archiv, bedeutet dies aber bezüglich der Frage von heavy, dass der zusätzliche Speicherbedarf durch die Online-Stellung gegenüber dem Speicherbedarf bei reiner interner Speicherung nur sehr gering ist. Folglich lässt sich hieraus trotzdem kein (Kosten-)Argument gegen das Onlinearchiv aufbauen.
 
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