Sendedokumentation: Aufbewahrungsfrist?

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Zwerg#8

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Zu "meiner Zeit" wurde die Sendedoku noch mit drei zeitgesteuerten Videorekordern im Longplay auf drei 240 Minuten VHS-Kassetten pro Tag aufgezeichnet. Für 31 Tage brauchte man also 93 Kassetten. Wenn der Wechsel der Kassetten nicht "vergessen" wurde, ließen sich bei Bedarf (Landesmedienanstalt geht einer Beschwerde nach) Programmausschnitte der letzten vier Wochen problemlos heraussuchen. Nun, heute geht das streßfreier und automagisch mittels PC und Festplatte.

Die Frage lautet: Wie lange muss ein Sender seine Sendedoku aufheben? Wurde die Aufbewahrungsfrist verlängert (mehr als die mir bekannten vier Wochen)? Gibt es evt. Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern/ Medienanstalten?

Ich habe leider nix gefunden, sonst würde ich nicht fragen.

TIA
 
Rundfunk ist Ländersache und die Aufzeichnungspflichten unterscheiden sich. Z.B. für den privaten Rundfunk in Sachsen regelt es das "Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (SächsPRG)". Laut § 17 gibt es eine Aufzeichnungspflicht von 6 Wochen. In Thüringen sind es 8 Wochen laut ThürLMG.
 
Tja, schon ein Problem: "WAS gesendet wurde, ist nicht WEG!" - "Denkste!"
Technisch gibt es da Grenzen, wie DATEN überhaupt langfristig archiviert werden können! ...
"In Stein meisseln!" ist eine alte Strategie. Heuer 'lachen' wir über Disketten als digital-eletronisch lesbare Speichermedien. - DAVON sind viele "Daten!" wirklich: "WEG!"
Ärgerlich: Die ÖR-Archive 'versauern': DATEN, ob ausgedruckt auf Papier oder Filme auf Zelloluid, weiter analog aufgenommene 'Schallplatten', oder analog auf Magnetbändern 'archiviert'.
Noch ärgerlicher: So für die Öffentlichkeit bleiben die "Was gesendet wurde, ist nicht weg!"-Daten nur oft nur für wenige Tage abrufbar!

Das ganze erinnert daran, wie - rückblickend - die Archäologen auf den Grabungsfeldern nach Erkenntnissen suchen. Nach vorn gedacht diskutieren Ingenieure, wie man DATEN zuverlässig speichert. Oder das Beispiel: "WIE 'verbuddeln' wir Atommüll?"
 
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Warum sollte z.B. MDR Hüpf länger als notwendig gespeichert werden? Inhalte mit einer gewissen Relevanz - ja. Das muss gesichert werden.
 
@ndrgast: Die indirekte Beschwerde darüber, daß bestimmte (viele) Beiträge in den Mediatheken der ÖR nur begrenzte Zeit zur Verfügung stehen, mußt Du an den Privatfunk/ die Verleger richten. DIE haben das eingetütet.

Die Digitalisierung der Archivbestände der ÖR in Verbindung mit dem Internet hätte die Möglichkeit gegeben, alle Beiträge, Dokus etc., bei denen alle Rechte bei den ÖR liegen, unbegrenzt im Net zur Verfügung zu stellen. Gerade eben, weil "alles längst bezahlt" ist. Ein ideales Recherchewerkzeug. Leider ist daraus nichts geworden.

Das Ganze hat aber praktisch nichts mit der Sendedokumentation zu tun.
 
Meinen Einwurf sehe ich nah dran am Thema:
Ich kenne das Problem von 'Ewigkeitsauflagen'. Die Sender kriegen da rechtliche Auflagen, wie lange sie das gesendete Material aufheben sollen/müssen.
Die technischen Probleme einer zuverlässigen Langzeit-Archivierung - "Auf ewig!" - sind nicht gelöst.

Warum sollte z.B. MDR Hüpf länger als notwendig gespeichert werden? Inhalte mit einer gewissen Relevanz - ja. Das muss gesichert werden.
"MDR Hüpf" kenne ich nicht. Offenbar lohnt sich ein Übertrag in das Bundesarchiv nicht. Da bleibt es immer eine Abwägung, ganz analog zur berühmten Beuys' Fettecke:
"Ist das Kunst, oder kann das weg?"
 
Die Digitalisierung der Archivbestände der ÖR in Verbindung mit dem Internet hätte die Möglichkeit gegeben, alle Beiträge, Dokus etc., bei denen alle Rechte bei den ÖR liegen, unbegrenzt im Net zur Verfügung zu stellen. Gerade eben, weil "alles längst bezahlt" ist. Ein ideales Recherchewerkzeug. Leider ist daraus nichts geworden.

Das Ganze hat aber praktisch nichts mit der Sendedokumentation zu tun.
Technisch alles kein Problem und höchst wünschenswert. Aber schon mal darüber nachgedacht, dass Autoren auch von etwas leben möchten? Gerade szenische Produktionen sind nicht für alle Zeit bezahlt, nur weil sie irgendwann mal vom Sender produziert und archiviert wurden. Da fallen für jede Ausstrahlung Honrare an - und für die Online-Nutzung müssen diese Honorare erst einmal ausgehandlet werden, da es bei der Produktion in den 1970er Jahren dieses "Internet" als Ausspielweg einfach noch nicht gab. Alleine deshalb gibt es alte Hörspiele oft nicht online nachhörbar. So einfach ist das alles nicht. Leider. Aber die rechtliche Lage ist nunmal so.

Kleine Anekdote zum gesetzlichen Programmmitschnitt im Pre-Computer-Zeitalter:
 
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Die Archivierung ganzer Sendestrecken per se hat doch mit der Langzeitarchivierung relevanter Beiträge nichts zu tun. Natürlich werden aufhebenswerte Inhalte dauerhaft aufgehoben!
Das ist wahr. Kürzlich erst rief mich ein Kollege an und fragte, ob er einen Beitrag von mir aus dem Jahr 2016 noch so wie vorliegend senden könne. Nein, das ging natürlich nicht, weil ein Gesprächspartner mittlerweile verstorben war. Wußte gar nicht, daß das noch archiviert war.
 
Technisch alles kein Problem ... schon mal darüber nachgedacht, dass Autoren auch von etwas leben möchten?
'Moralisch' nachvollziehbar. Wie war das noch mit den berühmten 'Notenblättern', die teuer gekauft werden mussten???
Nichtsdestotrotz will ich "Internet" frei und völlig kostenlos nutzen.
Wer im Internet - oder auch für ÖR - publiziert, soll auf weitere Tandiemen verzichten.
Was aus den ÖR-Haushaltsabgaben finanziert wurde, soll 'Open Source' im Netz verfügbar sein.
Dann dazu Geo-Blocking? - Ja! - 'Irgendwie' können Cracker Verschlüsselungen umgehen. DAS muss dan unter: "Schwund!" verbucht werden.
Für die Autoren bedeutet das 'gerechte' Honorare auszuhandeln. Wenn sie davon nicht 'leben' können, müssen sie ihr Geschäftsmodell überdenken.
DAS bedeutet Stress für viele freie Mitarbeiter. Die ÖR sehe ich da in der Pflicht ihre Personal-, Gehalts- und Pensions-Strategie zu überdenken. SW: Intendanten-Gehälter / - Pensionen, Zahlungen an 'Stars' von Gottschalk bis Kleber.
 
Es ist leicht posaunen, so man nicht betroffen.
@Südfunk 3 : "Stimmt!" - ICH bin in dieser Sache eher auf der Seite der "Freibier für alle!"-Gröhler. "Stimmt!" - DAS kann es nicht sein!
"Respekt!" für alle Autoren und Künstler. - Für die Entwicklung des UhrG empfinde ich mich emphatisch sensibilisiert. Aus meiner Sicht problematisch, wenn das UhrG - in Richtung: "Abzocke!" - überreguliert wird. "Cui Bono?"
 
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