Sendefähigkeit von erlaubten Konzertmitschnitten

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VisMars

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Hi!

Gerade in den USA gibt es ja einige Bands die Mitschnitte von Ihren Konzerten explizit erlauben, teilweise werden auch sog. Taper Sections eingerichtet, in denen dann Mikrofone etc. aufgestellt werden dürfen - normale Konzertbesucher sind in diesen Bereichen nicht erwünscht.
Beispielbands: Grateful Dead, Phish ...

Ist es richtig, dass auch solcherart entstandenes Material generell nicht Sendefähig ist?

mfg Tom
 
AW: Sendefähigkeit von erlaubten Konzertmitschnitten

Naja, wenn du mir erklärst, wie du bei diesen Mitschnitten der GEMA/GVL einen Labelcode zukommen lassen willst, kann ich dir sagen, ob du das senden darfst.

Ansonsten sind die Richtlinien sehr klar, und solange du keine schriftliche Genehmigung der Band bzw. deren Label hast, darfst du soetwas nicht senden, ausser es handelt sich generell um GEMA/GVL-Freie Musik
 
AW: Sendefähigkeit von erlaubten Konzertmitschnitten

Generell sind solche Aufnahmen nur zu privaten Zwecken gedacht, nicht zur Veröffentlichung und/oder öffentlichen Wiedergabe.

Was also noch fehlt, wäre die Genehmigung des Labels/Managments zur Übertragung des Konzerts
(das lassen die sich dann aber auch gut bezahlen ;) ), dann kann und darf das auch gesendet werden. Die GVL bleibt außen vor, da sie die entsprechenden Rechte selber gar nicht wahrnehmen kann, es muß also direkt mit den Rechteinhabern verhandelt werden. Die GEMA bekommt schon Gebühren für die Veranstaltung an sich, inwiefern die weitere Verwertung dadurch abgedeckt ist, müsste man aber bei denen mal erfragen, da aber bei der GEMA ja sowieso in den meisten Fällen kein weiterer Nachweis gefordert wird, dürfte das mit dem regulären Beitrag für Webradio abgedeckt sein (aber wie gesagt - da müsste man direkt dort nachfragen!)

Der Labelcode ist uninteressant, da es sich ja nicht um veröffentlichte Tonträger handelt.

Ich denke mal, so wird das auch bei jeder anderen "Live-Übertragung" bzw. Aufzeichnung von Konzerten und Events gehandhabt... direkte Genehmigung durch den Rechteinhaber muß VOR der Aufzeichnung vorliegen.

Gruß,
Croydon
 
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