Sponsorings bei UNSERDING (SR) - rechtlicher Rahmen?

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s.matze

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Man wird alt wie eine Kuh, lernt aber immer noch dazu. Ich dachte ich hör nicht Recht, beim werbefreien Jugendradio des Saarländischen Rundfunks (http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/UNSERDING/481348/index.html) wird der Verkehr "präsentiert von Appartment - an diesem Freitag und Samstag Jubiläumsfeierwochenende. 1 Jahr Appartment mit jeder Menge Überraschungen. www appartmentclub de".

Soweit sind wir also schon.
Da kann man die Welle ja gleich privatisieren.

Da das Programm ansonsten werbefrei ist, dürfte sowas eine rechtliche Grauzone sein die der SR hier nutzt, auch wenn es hier offensiv angeboten wird: https://www.werbefunk-saar.de/Radiowerbung/Unser-Ding
"An einigen ausgewählten Programmplätzen sind Sponsorauftritte bei UNSERDING möglich. "

Dass etwas möglich ist, heißt nicht dass es explizit erlaubt wird. Nichts ist unmöglich. Es ist auch möglich, Straftaten zu verüben. Trotzdem ist das verboten. Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren, vielleicht kennt die jemand? Ich kann mir nicht vorstellen dass der Rundfunkstaatsvertrag das zulässt bzw. dass dort explizit geschrieben steht, dass der Verkehr versponsert wird.

Die Dokumente die ich dazu gefunden habe u.a. auf der Seite der LM-Saar sind kryptisch formuliert und verweisen an der Stelle wo sie sich auf den SR und dessen Werbetätigkeit beziehen nur schwamming auf andere Paragraphen in anderen seitenlangen Dokumenten. Da muss es doch klare Regelungen geben. So etwas passt aus meiner Sicht nicht zum unabhängigen ARD-Rundfunk.
 
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Mich wundern einige der Sponsorings im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch schon seit einiger Zeit. Bei Radio Eins zum Beispiel wird die Sonntagssendung "Zwei auf Eins" regelmäßig gesponsort, obwohl der Sonntag werbefrei ist.
 
dürfte sowas eine rechtliche Grauzone sein die der SR hier nutzt,
Nein, ist es überhaupt nicht.
Dass etwas möglich ist, heißt nicht dass es explizit erlaubt wird. Nichts ist unmöglich. Es ist auch möglich, Straftaten zu verüben. Trotzdem ist das verboten.
Das ist Wortklauberei, die leider dem Sinn des Wortes überhaupt nicht gerecht wird und schon ins verschwörungstheoretische abgleitet.
Ich kann mir nicht vorstellen dass der Rundfunkstaatsvertrag das zulässt
Doch, tut er.
Die Dokumente die ich dazu gefunden habe u.a. auf der Seite der LM-Saar sind kryptisch formuliert
Das sind Gesetzestexte meistens. Man muss sie eben zu lesen wissen.
Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren
Die steht genau in den beiden Dokumenten, die du schon gefunden hast. Ausschlaggebend ist hier das
seitenlange Dokument
genauer in den wenigen Paragraphen des Rundfunkstaatsvertrag, auf den sich die Bestimmungen für den SR beziehen.
Der SR kann im Ding so viel sponsern lassen, wie er will, nur nicht nach 20:00 Uhr.
 
Also erstmal ist Sponsoring keine direkte Werbung, denn in den max. 10 sec. kann man höchstens einen Unternehmensnamen und einen Slogan unterbringen. Damit bewirbt man noch kein Produkt, sondern bringt höchstens eine Marke in Erinnerung. Bindend für alle ist bezüglich Werbung und Sponsoring die aktuelle Fassung des Rundfunkstaatsvertrages, ganz konkret die Paragraphen 7 und 8.
Als zweites können die ÖRs quasi in ausnahmslos allen ihren Programmen im Rahmen der Vorgaben Werbung machen. Die Floskeln "werbefrei" bei Unser Ding oder auch bei Sputnik vom mdr sind Eigen-Entscheidungen der jeweiligen Anstalten, die aber nichts heißen müssen. Mir persönlich ist es immer noch lieber wenn die Werbung, zum Beispiel als Sponsoring, klar erkennbar ist, als wenn man stundenlang in vermeintlich redaktionell verpackten Inhalten diverse Dinge überschwenglich anpreist, siehe Sputnik. Da war mal was mit Handys, noch gar nicht so lange her.

Bei Radio Eins zum Beispiel wird die Sonntagssendung "Zwei auf Eins" regelmäßig gesponsort, obwohl der Sonntag werbefrei ist.
mss bietet explizit die Sendung "2 auf Eins" fürs Sponsoring an, ebenso für die "Sonntagsfahrer" und die "Hörbar Rust", was ja alles sonntags läuft.
https://www.mss-online.de/sponsoring/radio-sponsoring-radioeins/
 
Und wer lässt das zu? Die Länder! Da wird eine Lücke gesucht, um dem Privatradio ein paar Kunden abspenstig zu machen.

So lange sowas (und Radiowerbung in Blöcken) möglich ist und effektiv von den ARD-Radiowellen genutzt wird, muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk daran messen lassen, dass er nicht unabhängig ist (zumindest nicht von der werbetreibenden Wirtschaft) und muss sich die ARD gefallen lassen, dass sie kritisiert wird für die Höhe der Rundfunkgebühr.

Sowas hat im ARD-Hörfunk nichts verloren, Gewinnspiele, Reisen, Blitzer und Autoverlosungen auch nicht. Im Zuge der Haushaltsabgabe und damit dem Ende des selbst auferlegten Quotendrucks wäre der passende Zeitpunkt gewesen, sich von all diesen Dingen zu trennen. Den Zeitpunkt hat man versäumt. Lieber geht man das Risiko ein, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht mehr hinter den Programmen steht (das war um die Jahrtausendwende noch ganz anders!).
 
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Ich finde diese Kritik durchaus berechtigt. Die ARD hat verdammt noch mal unabhängig zu sein! SRF in der Schweiz oder Radio France und zahlreiche anderen in Europa sind es ja auch. Etwas mehr Druck vom Auftraggeber wäre mal wünschenswert. Auf Werbegelder darf man als ÖR nicht angewiesen sein!
 
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1,42€/Monat mehr würde ein werbefreier ÖR kosten. Würde ich zahlen. Unabhängiger werden die ÖRA dadurch nicht. Werbefreiheit ist nicht gleichzusetzen mit Unabhängigkeit, solange man nicht ausschließlich von Werbung abhängig - und damit erpressbar - ist. Und das ist bei den ÖRA nicht der Fall.

Ursprünglich war es gar nicht der Wunsch der ÖRA, Werbung auszustrahlen. Dieser Wunsch kam aus der Wirtschaft. (geht jetzt eher um TV, aber auch Radio...: ) Und er kommt auch immer noch von dieser Seite, die über die ÖRA Zielgruppen erreicht, die sie anderswo einfach nicht bekommt. Zumal die Privaten zur Primetime bis zur Höchstgrenze ausverkauft sind. Und Qualitätsanbieter wenden sich eher nicht an das Primatenpublikum von RTL & Co...
Die Wirtschaft: das sind auch wir alle... jeder von uns lebt davon!

ÖRA ohne Werbung: wäre zwar auch ganz schön, aber neben dem Geld (popelige 1,42€), gibt es auch gute Gründe, die für Werbung in den ÖRA sprechen.
 
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Ich finde diese Kritik durchaus berechtigt. Die ARD hat verdammt noch mal unabhängig zu sein! SRF in der Schweiz oder Radio France und zahlreiche anderen in Europa sind es ja auch. Etwas mehr Druck vom Auftraggeber wäre mal wünschenswert. Auf Werbegelder darf man als ÖR nicht angewiesen sein!
Ist das etwa der SRF, der auf SRF2 oft mehrere Sponsoren für eine Sendung nennt?
 
„Hiier isch Radio SRF zwai, de folgende Sandig isch g’schponseret vo de Arbettsgmiinschaft vo de öff’ntlich-rachtliche Rundfunkanschtalte Düütschlands, ARD.“
 
Die Sache ist doch ganz einfach und steht im Rundfunkstaatsvertrag (wie jemand oben bereits bemerkt hat) sowie in den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen. Man muss dabei immer beides zusammen betrachten, denn hier gibt es von Anstalt zu Anstalt Unterschiede.

Festzuhalten bleibt:

- Sponsoring ist nach RStV keine Werbung. Ein Werbeverbot schließt ein Sponsoringverbot nicht aus.

- Es gibt Unterschiede zwischen Fernseh- und Radiowerbung sowie auch Sponsoring (z. B. seit einigen Jahren kein Sponsoring mehr nach 20 Uhr im TV)

- Manche ARD-Anstalten dürften in mehr Sendern Werbung machen, als sie tatsächlich tun (der HR dürfte nach HR-Gesetz in allen Sendern Werbung machen, tut dies aber in HR2 nicht. Ob dort Sponsoring läuft weiß ich nicht)

- Manche ARD-Anstalten dürfen nicht auf allen Sendern Werbung machen (der NDR z. B. nur in 1 Programm, NDR2)

- Werbung und Sponsoring müssen aus europarechtlichen Gründen durch Tochtergesellschaften verkauft werden (steht auch im RStV). Das ist zwar eine wettbewerbsrechtliche Vorgabe, sie hilft aber auch, Werbung und Programm organisatorisch zu trennen. In der Praxis läuft das so, dass die Sender die Werbeblöcke einfach von den Werbetöchtern angeliefert bekommen (teilweise in eigenen Systemen, siehe beispielsweise dieses Bild https://www.radioszene.de/107265/ulrich-manitz-mdr-jump-interview.html und den Monitor ganz links, das ist das Werbesystem der MDR Werbung) und abspielen.

- Was die Menge der Werbung angeht, gibt es ebenfalls Unterschiede: Im RStV sind beispielsweise 90 Minuten pro Anstalt und Tag im Jahresmittel festgehalten. Außer: Es war zum 01.01.1987 (dem Beginn des 1. RStV) ein höheres Werbevolumen zulässig. Wenn daran bis heute nichts geändert wurde, ist es bis heute gültig (im HR-Gesetz stehen beispielsweise 128 Minuten, der NDR darf nur 60 Minuten pro Tag aufgrund des NDR-StV. Den MDR gab es damals noch nicht, er hat daher 90 Minuten. Der WDR hat erst 1987 mit der Ausstrahlung von Radiowerbung angefangen, es galten daher lange 90 Minuten, bis der Gesetzgeber hier 2016 eine Reduktion vorgenommen hat).

Ich hoffe, sachlich zur Diskussion beigetragen zu haben
 
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Bei SRF zwei gibt es bei Spielfilmen sogar schon Unterbrecherwerbung nach der Hälfte des Films. Soweit ist man bei der ARD zum Glück noch nicht.

Sponsoring hat in letzter Zeit auch ARTE vermehrt im Programm.
 
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