Mein Favorit ist der hier:
Auf der Frequenz von Radio XY 108,00 MHZ wird jetzt der Bürgerfunk ausgestrahlt. Dazu sind wir gesetzlich verplichtet. Für den Inhalt, die Präsentation und auch die Musik ist die jeweilige Bürgerfunkgruppe alleine verantwortlich. Darauf hat Radio XY keinerlei Einfluß. Wir haben lediglich die Verplichtung darauf zu achten, das nicht gegen geltenes Recht verstoßen wird. Den nun folgenden Bürgerfunkbeitrag strahlen wir aus, auch wenn er in unserem normalen Radio XY Programm nicht oder in anderer Form gesendet werden würde.
Die Frequenz und den Sender habe ich verschleiert, weil das Ding tatsächlich so über den Äther gegangen ist. Die Dauer des Warnhinweises in langsam gesprochener Form ohne Musikbett betrug etwas über eine Minute !!!!