Sunshine FM 94,3

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Klingt interessant . Am teuersten dürfte eher eine Endstufe sein die ja sehr liniar arbeiten muss und kaum Wirkungsgrad von mehr als 10-15% hat. . Müsste man mal mit experimentieren.
 
Und sich strafbar für etwas machen
Du machst Dich heutzutage damit nicht mehr strafbar, es ist nur noch eine Ordnungswidrigkeit.
Keine maximal 2 Jahre Knast mehr wie früher, nur noch Bussgeld.

die Sender sind recht einfach zu beschaffen übers Internet, also kann darin kein Reiz liegen.
...man kann die Dinger aber auch immer noch selber bauen. Kaufen ist natürlich einfacher...
Daneben benötigt man natürlich noch eine gute Antenne und einen guten Standort, an dem vorzugsweise auch "feiern" möglich ist.

Ich kapiere es nicht...
Bei allem, was mit Hobbys zu tun hat, muss man nichts kapieren.
Das gilt sowohl für das Schwarzfunken, als auch für das Sammeln von Briefmarken, Kugelschreibern oder Pinguinen. ;)
 
Da bin ich ja beruhigt dass es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Bei nur 50.000 Euro Bußgeld werde sogar ich schwach einen Piratensender aufzumachen ;)
 
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Da bin ich ja beruhigt dass es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Bei nur 50.000 Euro Bußgeld werde sogar ich schwach einen Piratensender aufzumachen ;)
Ordnungswidrig heißt: kein Eintrag im Vorstrafenregister. Das sollte Dir doch wohl die 50.000 Euro wert sein. Dazu kommen noch die Verwaltungskosten in beträchtlicher Höhe.
Allerdings sind 50.000 Euro nicht die Regel, das Bussgeld kann Null bis 2 Mio. Euro betragen.
Bislang sind mir nur dreiste Niederländer bekannt, die dermaßen viel zahlen müssen. Soll wohl vermutlich abschreckende Wirkung in Richtung Nachbarland signalisieren. Normal ist das günstiger.

Hier hat das mal jemand schön zusammengefasst:
https://www.radioforen.de/index.php?threads/piratensender-und-regtp-eine-sachliche-betrachtung.8485/
 
Nur, dass der Link bereits völlig veraltet und heute nicht mehr aktuell ist.
Die RegTP heißt heute Bundesnetzagentur BNetzA.
Bußgelder können frei gewürfelt werden und können bis zu 500.000 Euro betragen, dies aber nur, wenn mit Schwarzfunkerei der BOS-,Flugfunk oder ähnliches gestört oder der dritte Weltkrieg ausgelöst wurde.
Früher galt im Normalfall folgende Regel : 1. Mal erwischt werden 500 Euro plus Verwaltung und Porto, eventuell noch Messkosten, diese betragen ca. 700 Euro.
Bei jedem weiteren Mal erwischt werden verdoppelt sich das Bußgeld.
Es kann aber auch deutlich höher ausfallen, die BNetzA hat da freien Handlungsspielraum.
Die Geräte können erst dann wieder abgeholt werden, wenn die komplette Summe, welche in Raten gezahlt werden kann, beglichen ist
Und ACHTUNG : Es reicht auch aus, wenn wer anruft und Bescheid gibt, dass da was sendet, was da nicht hin gehört.
Die BNetzA muss dann tätig werden.
Ansonsten gilt, wenn nichts gestört wird : wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Torfhaus könnte auch gewesen sein der hat quasi die gleiche Reichweite

Oder es war Tropo denn in Ghana gibts ein Sunshine FM auf 94.3.

Lief da nur nonstop musik oder wurde da auch moderiert?
 
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Da lief nur nonstop Musik ohne Moderation aber zwischendurch gab es kurze Jingles. Blöd nur das man nie weiß, wann die wieder auf Sendung gehen, denn das ist mal echte Abwechslung auf UKW und nicht wie Antenne und Co. mit ihrem "Lieblingsmix".
 
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