• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Titel nur als Stream erhältlich: Überhaupt legal konservierbar?

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UKW 100

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Hallo,

mich beschäftigt Folgendes: Die CD ist ja schon lange nicht mehr das Medium Nr. 1, und auch der MP3-Download-Kauf verliert immer mehr an Bedeutung. In Folge dessen gibt es viele Titel heutzutage gar nicht mehr zum CD- oder MP3-Kauf. Die Platten werden nur noch im Streaming angeboten, z. B. Tiffany Alvord - "It's A Small World" nur bei Youtube. Allerdings ist der Mitschnitt eines Audiosignals von dort i.d.R. nicht wirklich erlaubt (erst recht nicht zwecks öffentlicher Wiedergabe) - ein Gesetz bzw. AGB aus einer Zeit, als Kauf-CDs und -MP3's noch einen nennenswerten Marktanteil hatten.

Mittlerweile sind aber fast alle Konsumenten überwiegend auf Streaming gewechselt. Das Bereitstellen einer CD oder Kauf-MP3 lohnt sich dann logischerweise oft nicht mehr. Praktisch die einzigen Leute, die dann so einen Titel noch auf CD oder MP3 benötigen, sind Radiomacher und DJ's. Denen bleibt doch jetzt de facto nichts anderes mehr übrig, als (illegal) das Audiosignal des Streams abzugreifen und das Ergebnis dann als MP3 abzuspeichern (und ggf. diese auf CD-R zu brennen)? Interessant ist dabei, dass selbst im Profi-Bereich dieses Verfahren teilweise routinemäßig angewendet wird - und niemanden scheint es zu jucken. Die Radiomacher- und DJ-Klientel (also die einzigen Leute, die noch Konservenmusik brauchen) ist wohl so verschwindend klein, dass die Justiz hinter solchen Einzelfällen oftmals offenbar gar nicht mehr jagt...

Gibt es überhaupt eine (nach aktuellem Recht) legale Möglichkeit, einen nur per Stream (Youtube, Spotify...) bereit gestellten Titel in eine Radiosendung oder Disco unterzubringen?
 
Die CD ist ja schon lange nicht mehr das Medium Nr. 1, und auch der MP3-Download-Kauf verliert immer mehr an Bedeutung. In Folge dessen gibt es viele Titel heutzutage gar nicht mehr zum CD- oder MP3-Kauf.
Ist das so ...?

Ich frage jetzt mal naiv, denn nach der allgemeinen Auffassung, die mir aus dem Künstlerlager entgegenschallt, sind die Einnahmen via Streaming seit Jahr und Tag verschwindend gering. Mag sich natürlich bei gewisser Größe des Namens, also so etwa Schriftgröße 20, vielleicht in der Summe schon irgendwie mal lohnen, sobald man Millionen von Streams in einem bestimmten Zeitraum verzeichnet, aber das ist ja bei den allerwenigsten der Fall. Insofern sehe ich hier schon immer noch die CD oder wenigstens die mp3 als "Medium der Wahl", und entsprechend setzt man auch hier auf die Möglichkeit, diese abzusetzen.

Auch bei den Sachen, die ich hier zwecks Promo für's Online-Radio so reinbekomme, setzt es eher Links zu Downloads; Links zu Streams habe ich im Rezensionsbereich für Hörbücher zwar schon mal mitbekommen, aber nicht für Musik.

Was solche Sachen von Tiffany Alvord (sorry, aber - 2014?! Wie soll's denn da mit Streamingdiensten ausgesehen haben, daß sie sich darauf konzentriert hat!?) oder so angeht - ich sehe das nicht als ernsthafte Veröffentlichung an. Die Künstler haben mal Spaß gehabt, irgendwas zu interpretieren oder wurden im Zusammenhang mit irgendeiner anderen Geschichte mal eingefangen, um Blödsinn zu intonieren oder so, aber deshalb muß nicht jeder Furz gleich auf einem Tonträger oder als Download verfügbar gemacht werden.

Gruß
Skywise
 
Radiomacher beziehen aktuelle Neuerscheinungen aus dem MPN, sofern sie downloadberechtigt sind. Sind sie es nicht, können sie oftmals eine digitale Bemusterung erbitten. DJs beziehen aktuelle Neuerscheinungen nach geprüfter Anmeldung über DJ-Bemusterungsportale.

Andere Musikliebhaber haben nach wie vor die Möglichkeit, Titel oder Albem als mp3-Kauf zum Download zu erwerben. Tatsächlich scheint aber z.B. bei Anbieter Amazon das Finden des mp3-Kaufs bewusst erschwert zu werden. So gibt es schon lange keine Listen eines gesuchten Titels mehr, um wenigstens an der Spiellänge Rückschlüsse auf die Version zu erhalten. Mühsam muss heute jedes "Album" angeklickt werden, damit Vorhören überhaupt sichtbar und möglich ist. Manchmal empfiehlt es sich auch, das CD-Album physisch zu bestellen, wenn das Rippen inklusive und das Ganze dann billiger ist als der reine mp3-Albumkauf.

Also ist die Beschaffung von Musik weiterhin möglich, ohne gleich nach Konvertierung von Streamings oder Youtube-Videos fragen zu müssen.
 
Radiomacher beziehen aktuelle Neuerscheinungen aus dem MPN, sofern sie downloadberechtigt sind. Sind sie es nicht, können sie oftmals eine digitale Bemusterung erbitten. DJs beziehen aktuelle Neuerscheinungen nach geprüfter Anmeldung über DJ-Bemusterungsportale.
Als Vollprofis kommt man in diese Systeme mitunter rein. Jedoch haben die ganzen Hobbyleute und Semi-Prof's (Bürgerfunk, kleine lokale Partys....) i.d.R. keinen Zugang dazu. Weiterhin sind in diesen Systemen viele Titel vorhanden.

Andere Musikliebhaber haben nach wie vor die Möglichkeit, Titel oder Albem als mp3-Kauf zum Download zu erwerben.
Start-Posting nicht gelesen??? Es ging mir explizit um jene Titel, die NICHT als Kauf-Download erhältlich sind, sondern tatsächlich NUR NOCH als Stream. Die Zahl solcher Veröffentlichungen nimmt derzeit zu.
 
Als Vollprofi kommt man in diese Systeme nicht mitunter rein, sondern rein. Etliche Bürgerfunker, NKLs und noch mehr Webradios haben Zugang zu MPN. Und zwar in der Regel.

Start-Posting gelesen, doch! Dann "greife doch das Audiosignal" des Streamings ab, wie immer Du lustig bist. Einen solchen Titel "in eine Radiosendung oder Disco unterzubringen" ist ganz sicher kein anerkannter Erwerb, der zur öffentlichen Aufführung berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Start-Posting gelesen, doch! Dann "greife doch das Audiosignal" des Streamings ab, wie immer Du lustig bist. Einen solchen Titel "in eine Radiosendung oder Disco unterzubringen" ist ganz sicher kein anerkannter Erwerb, der zur öffentlichen Aufführung berechtigt.
Dass das rein rechtlich nichts anderes als Piraterie ist, ist mir natürlich klar. Unbeantwortet ist allerdings weiterhin die Frage: Kann man einen Titel, der NUR im Streaming und NICHT im MPN/Bemusterungsportal, als CD oder MP3-Kauf-Download erhältlich ist, überhaupt LEGAL konservieren, um ihn irgendwo öffentlich abzuspielen?
 
Ich erlaube mir, micht selbst zu zitieren:
Tatsächlich scheint aber z.B. bei Anbieter Amazon das Finden des mp3-Kaufs bewusst erschwert zu werden. So gibt es schon lange keine Listen eines gesuchten Titels mehr, um wenigstens an der Spiellänge Rückschlüsse auf die Version zu erhalten.
Seit kurzem ist es sogar nicht mehr möglich, die zum Download ausgesuchten Titel per Klick für 30 Sek anzuhören.

Stattdessen sind die Treffer lediglich nummeriert und nur noch über den Weg "Stream" (sofern Prime-Mitglied) vorhörbar. Amazon tut offenbar viel dafür, den kostenpflichtigen Digitaldownload zu erschweren. Ich möchte nicht wissen, welche Lobby-Arbeit der Majors weltweit Einfluss ausgeübt haben könnten.
 
Seit kurzem ist es sogar nicht mehr möglich, die zum Download ausgesuchten Titel per Klick für 30 Sek anzuhören.
Das stimmt zwar, aber augenscheinlich nur für amazon.de - zumindest habe ich gestern ganzspät und heute ganzfrüh noch einige Hörproben auf amazon.com bemüht (die Hörproben hätte es zu diesen Alben ohnehin nicht auf amazon.de gegeben ... und ich hätte nicht geglaubt, wie schnell ich cdbaby vermissen würde ...)

Gruß
Skywise
 
Sorry, ich muss mich korrigieren, heute sind die 30-Sekünder wieder mit dem Play-Button unterlegt. Was auch immer gestern bei amazon.de oder bei meinem Browser los war, weiß der Himmel.
 
Was auch immer gestern bei amazon.de oder bei meinem Browser los war, weiß der Himmel.
Mit Deinem Browser war gar nichts los; bei meinem war's ja auch nicht anders. Ich weiß, daß im Hintergrund bei Amazon einiges los war, weil einige gar nicht mal soo kleine Marketplace-Händler (Tonträger versteht sich) gesagt haben, was sie von der Idee halten, die in der Summe aus Sicht von Amazon wenig einträglichen Geschäfte immer öfter nach hinten durchzureichen und gleichzeitig vorne eine der elementarsten Werbemaßnahmen abzuschaffen. Ob der Rückzieher von Amazon tatsächlich einer war, weiß ich natürlich nicht, ob er aufgrund dieser Reaktionen erfolgte, weiß ich auch nicht, aber wenn es so wäre, fände ich es irgendwie beruhigend, daß es noch andere Regulatoren gibt als "nur" die Großen im Spiel.

Gruß
Skywise
 
Mit verschieden Browsern und Tablet versucht, ab heute geht Amazons Restriktion gegen mp3-Download weiter:
1. Kein Vorhören des gesuchten Titels mehr möglich.
2. Kein Ablegen des gesuchten Titels in den mp3-Warenkorb mehr möglich. Man muss ihn ungehört kaufen.
3. Bei einem Album sind keine Einzeltitel mehr erwerbbar, nur das komplette Album.

Dies sieht doch alles nach schleichender Abkehr vom Downloadverlauf aus.
 
Bei YouTube ist es legal, solange du nicht eingeloggt bist. (Kleiner Trick, denn die Vereinbarung gilt nur für Google-Accounts).
Ich downloade da immer die Audiospur der YouTube Music Videos. Bessere Tonquali für umme bekommst du nirgends.
 
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