AW: [Titelsuche:] Essowerbung, 70er?
Muss man für selbst komponierte Werbesongs die GEMA anmelden?
Wenn der Komponist Mitglied der GEMA ist: Ja.
Einmal GEMA, immer GEMA.
Ich habe schon einige bitterböse Geschichten von Veranstaltern gehört. Der Frust mancher (eigentlich unbekannter, aber lokal durchaus angsagter) Bands ist, daß sie für ihre eigenen öffentlichen Konzerte mehr GEMA bezahlen müssen, als sie an Eintrittsgeldern einnehmen.
Der fast nicht durchschaubare Verteiler der GEMA machts möglich.
Um das mal kurz zu erklären: Privatsender rechnen eigentlich immer "pauschal" ab - egal was der Sender spielt. "ÖR" Sender rechnen dagegen auf die Sekunde genau und für einen bestimmten Künstler ab.
Nehmen wir an, "Hans Wurst" hat den Titlel
"Ich bin Nummer 1" in den Charts. Was passiert? Während "Hans Wurst" wenn der Titel im ÖR läuft für jede Sekunde Geld aufs Konto bekommt, bekommt er bei einer pauschalen Abrechnung praktisch "nichts", denn Madonna, Timberlake & Co (das sind die, die in den Charts oben sind und nach einem fast geheimen GEMA-Schlüssel die Gewinner sind) fassen fast die gesamte Kohle ab.
Will ein Sender seinen "Entdeckungen" wirklich helfen, dann muß er sekundengenau abrechnen. Dann bekommt nämlich der Künstler (Texter/Komponist) das Geld, und nicht hauptsächlich die Nummer 1 der aktuellen Hitparade!
Möglicherweise kann jemand anderes den Unterschied zwischen "pauschaler" und "sekundengenauer" GEMA-Abrechnung besser erklären.
vg Zwerg#8