Unitymedia schmeißt Deutschlandradios raus

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Ironiemodus ein:

Dafür gibt es dann ja ARD-Alpha. Das ist ja das "Bildungsfernsehen". Das muss ja wohl reichen. Da braucht es dann den DLF nicht mehr.
 
Bei mir im Receiver steht noch der Zusatz, dass jetzt das komplette ARD TV- und Radioangebot bei Unitymedia verfügbar ist.

Aber wer hört schon Radio über Kabel?

Vielleicht wollte der DLF nichts mehr zahlen
 
Du meintest wohl Aufschaltung von ARD-Alpha und Radio Bremen TV in HD?
Nett dass da nicht einmal eine Begründung für die "Ausspeisung" (wieder ein neues Wort gelernt) genannt wird.
Will der Deutschlandfunk nichts mehr für die Kabeleinspeisung bezahlen?
 
Das Deutschlandradio hat 2012 die Zahlung der Einspeiseentgelte eingestellt, zusammen mit ARD und ZDF. Diese sind aber letztes Jahr eingeknickt und zahlen jetzt wieder, obwohl sie zuvor diverse Prozesse gewonnen hatten. Nun sieht man die Folge davon.

Ich hoffe, dass das Deutschlandradio Eier zeigt, und nun seinen Hörern vorformulierte Unitymedia-Kündigungen anbietet, verbunden mit dem Hinweis, dass es das gesamte Unitymedia-Angebot in Radio&TV auch kostenlos von Satellit gibt, und wie man die Sender bequem auch per DAB+ und Internetradio empfangen kann.
 
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Ich hoffe, dass das Deutschlandradio Eier zeigt, und nun seinen Hörern vorformulierte Unitymedia-Kündigungen anbietet

Also ob deswegen jemand den Vertrag kündigt, weil die D-Radios fehlen. Das wird eher nicht passieren. Dann steigt man eben auf UKW , DAB oder Internet um. Sollte ja heutzutage kein Problem mehr sein.
 
Also ob deswegen jemand den Vertrag kündigt, weil die D-Radios fehlen. Das wird eher nicht passieren. Dann steigt man eben auf UKW , DAB oder Internet um. Sollte ja heutzutage kein Problem mehr sein.

Vielleicht kein singulärer Grund, aber ein Baustein in einer Kette von Gründen. Welchen Vorteil bietet denn ein Kabelanschluss heute noch (ggü. Terrestrik/Satellit/Internet)? Früher waren das einige. Die DRadios auf den gewohnten Stereoanlage hören zu können (über terrestrisches UKW sind sie im Unitymedia-Gebiet ja eher schlecht als Recht zu empfangen) war einer der verbliebenen.

Fernsehen per Astra, in Wohnzimmer ein Internetradio (für W-Lan-Internet zahlt man ja sowieso), und im Schlafzimmer, Bad, Auto DAB+ - und man bekommt für weniger Geld ein besseres und stabileres Angebot.
 
Ist ja oberscharf. Und soweit mein laienhafter medienrechtlicher Kenntnisstand hergibt, nicht rechtens.

In BaWü hat die LFK sogar noch eine analoge must-carry-Regelung im Angebot - da sind DLF und DLF Kultur dabei. Was gibt es für den Digitalbereich? Die Liste der "vorrangigen Programme" - auch da sind DLF und DLF Kultur drin.

Schauen wir nach NRW. Dort ist in §21 des Landesmediengesetzes ausgeführt: "(1) Die Belegung digitalisierter Kabelanlagen mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie dem Rundfunk vergleichbaren Telemedien richtet sich nach § 52b RStV. "

In § 52b des Rundfunkstaatsvertrages steht "
1. Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technischen Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass
a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme (...) zur Verfügung stehen"

DLF, DLF Kultur und DLF Nova sind bundesweite beitragsfinanzierte Programme.

Außerdem führt man separat aus:

In allen größeren Kabelnetzen (u. a. Unitymedia, NetCologne) werden eine Vielzahl digitaler Hörfunk- und Fernsehprogramme übertragen. Hier müssen die digitalen Programmpakete der öffentlich-rechtlichen Veranstalter ARD und ZDF vorrangig eingespeist werden. Sie werden unverschlüsselt übertragen und können mit jedem Fernsehgerät mit DVB-C-Tuner oder einfachem Kabelreceiver ohne zusätzliche Kosten empfangen werden.

Das Programmpaket ARD Digital beinhaltet alle Hörfunk- und Fernsehprogramme der ARD sowie weitere HDTV-Programme, unter anderen "Das Erste HD", "arte HD" „WDR Fernsehen HD“ und einige dritte HD-Fernsehprogramme. Im Programmpaket ZDF Vision werden alle Fernsehprogramme des ZDF sowie weitere HDTV-Programme, u. a. "ZDF HD", „ZDF Neo HD“ sowie die Hörfunkprogramme des DeutschlandRadios übertragen.

Für die analoge Verbreitung hat man sogar noch dieses im Angebot:

Beim Hörfunk handelt es sich gegenwärtig um folgende Programme:
(...)

  • Deutschlandfunk
  • Deutschlandradio Kultur

Schauen wir nach Hessen. Dort wird man in der Satzung über die Grundsätze der Kanalbelegung in Kabelanlagen in Hessen fündig:

§ 4 Allgemeine Belegungsgrundsätze
(1) Die Kanalbelegung erfolgt nach Maßgabe von § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 HPRG. Die Belegung
der verfügbaren Kanäle nach § 3 ist in Programmblöcken vorzunehmen. Diese umfassen
1. die der Grundversorgung des Landes Hessen dienenden Rundfunkprogramme und die

Programme, die für das Land Hessen durch Gesetz oder Staatsvertrag bestimmt sind.

Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das ausgehen wird. Es zeigt allerdings für mich eine extreme Verachtung der anständigen Menschen, die z.B. mit dem DLF ihre Nachrichten-Grundversorgung realisieren (im hr gibt es ja keine gelesenen Nachrichten mehr, soweit ich das überblicke, so dass man ausweichen muss). Hier sollten Einzelkunden und Wohnunngswirtschaft doppelt aufs Dach steigen: einmal im sprichwörtlichen Sinne der Unitymedia und einmal real handfest zur Installation einer eigenen Satanlage.

Was für eine Idiotie, als ARD/ZDF dem Kabelbetreiber Geld hinterherzuwerfen, damit er mit deren Programm noch Geld verdient.
Das ist Deutschland. Da zahlt derjenige, der die Kabelnetze mit seinen Angeboten attraktiver macht und derjenige, der die Angebote dann nutzt, zahlt nochmal. Das Geld fehlt dann im Programm.

Welcher Bauer würde auf die Idee kommen, seine Produkte gegen Zahlung einer "Verbreitungsgebühr" an den Markthändler zu übergeben, damit der sie dann nochmals gegen Geld an die Kunden weiterverkauft?

Kleine Kabelnetzbetreiber haben niemals auch nur einen Cent von den Öffis gesehen - sie aber oft genug vollständig, die HD-Programme sofort ab Sat-Verfügbarkeit und die digitalen Angebote in voller Sat-Qualität statt in kleingepreßtem "Plattformstandard" weitergeleitet. Und dafür auch noch brav an GEMA, VG Media, RTL-Gruppe und VFF bezahlt - für transparentes Durchleiten. Also reine Wegelagerergebühr.
 
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sicherzustellen, dass
a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme (...) zur Verfügung stehen"

Ja, wenn die jetzt bereits "zur Verfügung stehen", aber nur genutzt werden können, wenn dafür auch gezahlt werden, ist den Buchstaben des § 52b RStV doch bereits genüge getan...
 
"Wie der Kabelnetzbetreiber auf Nachfrage von Radioempfang Digital mitteilt, hatte der Deutschlandfunk im vergangenen Jahr den Vertrag zur Verbreitung seiner Programme im Netz der Unitymedia zum Ende des Jahres 2018 gekündigt und darüber hinaus bekundet, dass es eine weitergehende Kabelverbreitung durch Unitymedia nicht nachfragen werde."
https://radioempfang.digital/news/a...m-kabel-empfang-ueber-dab-weiterhin-moeglich#

Entweder ist das eine oberschlaue Taktik vom Deutschlandradiofunk :eek: , oder :wall::wall:

Kabelanschlüsse wurden überwiegend als Antennenersatz eingeführt und sind oft bis heute technisch/bedienungstechnisch/kostenmäßig alternativlos Bestandteil eines schwerlich kündbaren (Miet)vertrages. Deshalb bot der Kabelanschluß fogerichtig immer alle "ortsüblich empfangbaren" Programme an. Nur ein Gewohnheitsrecht? Einem Gebührenzahler ein Programm vorzuenthalten, für das er bezahlt hat, finde ich logisch, moralich und juristisch gewagt.

Dürfen die das? Darf das Deutschlandradio und/oder Unitymedia über die Grundversorgung entscheiden? Ich finde, die von lg74 in Beitrag #9 genannten §§ sprechen dagegen.
 
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Grundversorgung hat doch (fast) nichts mit Empfang zu tun, sondern ist hauptsächlich eine inhaltliche Angelegenheit! Im übrigen waren die DRadios sowieso noch nie überall empfangbar, zahlen muss aber trotzdem jeder Haushalt dafür. Unitymedia ist nur verpflichtet, die Kapazitäten dafür zur Verfügung zu stellen, nicht aber, das Programm auch anzubieten, wenn der Sender das gar nicht möchte. (Für "analog" - also UKW - waren auch DLF und DKultur "vorrangig" einzuspeisen.)
Nur ein Gewohnheitsrecht?
Ja. Das wird ja auch schon lange nicht mehr so gehandhabt, in unserer Gegend sind z.B. die ortsüblichen Niederländer (TV) seit Jahren nicht mehr im Kabel.
 
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Dürfen die das? Darf das Deutschlandradio und/oder Unitymedia über die Grundversorgung entscheiden? Ich finde, die von lg74 in Beitrag #9 genannten §§ sprechen dagegen.
In Baden-Württemberg hat sunshine live einen must-carry-Status, ist aber trotzdem nicht drin.

Entweder ist das eine oberschlaue Taktik vom Deutschlandradiofunk :eek: , oder :wall::wall:
Ich würde gerne noch die Stellungnahme vom Deutschlandradio abwarten. In der Vergangenheit haben die Kabelnetzbetreiber die Formulierung "der Anbieter hat an einer weiteren Verbreitung kein Interesse" gerne im Sinne von "die sind nicht auf unsere Maximalforderungen eingegangen" verwendet.
 
Komischerweise scheint das analoge Kabel (Radio) im Gegensatz zum Fernsehen noch nicht abgeschaltet zu sein. Bei meiner Uralt-Stereoanlage krieg ich DLF/DLR und alle anderen Sender immer noch astrein rein. Die ist immer noch an der alten Analogbuchse angeschlossen...
 
Ja, da verfolgen Unitymedia und Vodafone unterschiedliche Strategien. Unitymedia hat das analoge Fernsehen bereits vor zwei Jahren und an einem Stück abgeschaltet, für Kabel-UKW gibt es noch keinen Abschalttermin. Vodafone schaltet dagegen das komplette analoge Angebot (Radio&TV) seit letztem Jahr Kabelnetz für Kabelnetz ab, über viele Monate hinweg gestreckt.

Vor dem Hintergrund, dass auch bei Unitymedia Kabel-UKW mittelfristig vor dem aus steht, könnte man sogar verstehen, wenn das Deutschlandradio diesem keine Priorität mehr zubilligt. Andererseits sind es vor allem die (älteren) Einschaltradio-Hörer, die noch Kabel-UKW nutzen, und da ist der Deutschlandfunk besonders betroffen. DVB-C-Radio hingegen hat sich nie durchgesetzt, was auch daran liegt, dass es, über zwanzig Jahre nach dem Start, keine eigenständigen DVB-C-Radios gibt. Man muss entweder einen externen Kabel-Receiver am TV programmieren, um ihn dann als "Radio" nutzen zu können, oder es über den digitalen Flachbildfernseher laufen lassen. In der Praxis sehe ich statt DVB-C eher Internetradio als den Nachfolger von Kabel-UKW an. Die Datenraten, die bei Radiohören anfallen, fallen beim Heiminternet (im Gegensatz zum mobilen Internet) kaum ins Gewicht.
 
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@U87:
Die Pressemitteilung von Unitymedia kündigt "Änderungen an der Senderbelegung" für die Zukunft an: für die "Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2019".
 
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Grundversorgung hat doch (fast) nichts mit Empfang zu tun, sondern ist hauptsächlich eine inhaltliche Angelegenheit!

Ich glaube nicht, daß das Verfassungsgericht das so sehen würde. ARD, ZDF und DLR bekommen einen Sendestandort auf Helgoland und fertig ist die Grundversorgung?

Die Frage stellte sich halt bisher eher nicht.. Z.B. bei UKW Radio, wo die Öffentlich-rechtlichen 70+X % der Übertragungskapazität nutzen ...

Irgendwo wird es aber auch bei der technischen Versorgung verfassungsrechtlich eine Grenze geben. Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundf...garantie_des_öffentlich-rechtlichen_Rundfunks
 
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Die Frage der Übertragungskapazitäten hat tatsächlich nichts mit der "Grundversorgung" zu tun (hinter der sich, kurz gesagt, das Recht der Öffis befindet, inhaltlich alle Genres anbieten zu dürfen, statt sich aufs intellektuelle Schwarzbrot konzentrieren zu müssen). Die Übertragungskapazitäten sind landesrechtlich geregelt, und unterscheiden sich daher auch in erheblich in den einzelnen Ländern. In NRW stehen dem WDR pi mal Daumen 90% der UKW-Übertragungskapazität zur Verfügung, in Sachsen dem MDR weniger als 50%. Und auch (um aufs Thema zurückzukommen: ) der Status des Deutschlandradios unterscheidet sich in den Ländern, wie lg74 oben zitiert hat.

Nun hat das Deutschlandradio in allen drei Ländern einen Must-Carry-Status. Was das bedeutet, ist ja in den letzten Jahren ausreichend rechtlich geklärt worden: Das DRadio hat den Anspruch, mit seinen beiden Hauptprogrammen analog (sofern überhaupt analog gesendet wird) und digital eingespeist zu werden, falls nicht eine anderweitige Regelung zwischen Veranstalter und Kabelnetzbetreiber geschlossen wird.

Ich vermute mal, dass dies auch die Rechtsauffassung des Deutschlandradios hier ist: dadurch, dass in allen drei Unitymedia-Ländern die DRadio-Einspeisung Vorrang genießt, sei ein separater Vertrag (den sich Unitymedia sicherlich hätte bezahlen lassen) nicht notwendig, und Unitymedia kann "nur" Nova & Dok&Deb ausspeisen (ohne es zu müssen), und muss aber DLF und DKultur analog wie digital drinlassen. Unitymedia lässt währenddessen die Muskeln spielen und schafft erst einmal Tatsachen.

Das ist, wohlgemerkt, meine Vermutung. Vielleicht hat der Intendant des DRadio aber auch einfach nur großen Mist gebaut. Ich will es nicht hoffen.
 
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Ich glaube nicht, daß das Verfassungsgericht das so sehen würde. ARD, ZDF und DLR bekommen einen Sendestandort auf Helgoland und fertig ist die Grundversorgung?
Das hat ja schon vor langer Zeit dazu geurteilt.
Die Grundversorgung ist vor allem das inhaltliche Angebot der Programme von ARD, ZDF, DLR. Daneben und eng verzahnt gibt es die Bestands - und Entwicklungsgarantie, die sich eher auf die Technik bezieht. Sowohl die Übertragungstechnik als auch die Produktionsmittel zur Erstellung von Programm.
Der Grundversorgungsauftrag gilt auch als erfüllt, wenn nicht 100% der Bevölkerung erreicht werden (Helgoland könnte man also auch abschalten, ohne den Grundversorgungsauftrag zu missachten. Man erstellt ja weiterhin Programme in Sachen Bildung, Information und Unterhaltung, auch wenn die Helgoländer sie nicht empfangen können).

http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Grundversorgung/554762/index.html
https://de.wikipedia.org/wiki/5._Rundfunk-Urteil
 
Aber wer hört schon Radio über Kabel?

Ich z.b., und ich kann dir sehr viele Leute nennen, die ich kenne, die über Kabel Analog (nicht digital über DVB-C) nach wie vor gerne Radio hören. Zumal es bei keinen der Sender zu irgendwelchen Störgeräuschen kommt, was ja über UKW schnell mal passieren kann.
Ich bin auch echt froh darüber, das mein Kabelanbieter "wilhelm.tel" bis auf weiteres das analoge Radiosignal nicht abschalten wird. Das ist schon echt Ernorm wie viele Sender die analog anzubieten haben, es sind immerhin 54 Sender : guckst du hier (bis fast nach unten scrollen).

Was TV betrifft, da würde ich mir wünschen bei mir eine Sat-Schüssel aufzustellen, nur spielt da mein Vermieter nicht mit (ich kann froh sein, das meine 3-Elemte UKW-Antenne auf meinem Balkon zum DXen geduldet wird).
Bei wilhelm.tel bekommen wir hier schon sehr viele TV-Sender, auch in HD, aber es gibt Sender, die es im Kabel TV bei uns nicht gibt, mich aber interessieren würden...
 
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