Unitymedia schmeißt Deutschlandradios raus

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Satellit ist eine Alternative zu DVB-C ohne Qualitätsverlust. Wer sie denn hat. Wer zwangsverkabelt ist, muss auf DAB+ und Internet ausweichen, welche beide in Sachen Bitrate DVB-S und -C weit hinterher hängen.

Kurz am Rande als Beispiel, was sich Unitymedia alles erlaubt: mir hat Unitymedia meine Satelliten-Antenne ausser Funktion gesetzt. Frankfurt am Main Innenstadt, der Vermieter hatte mir erlaubt, eine Sat-Antenne auf dem Dach zu installieren, 4 LNBs. 10 Jahre keine Probleme. Letztes Jahr kam ich abends nach Hause, nichts ging mehr. Unitymedia war da und hat neue Multimediasteckdosen in den Wohnungen und unterm Dach einen neuen Verteilkasten installiert und dabei meine Antenne abgeklemmt. Sie dürfe nicht durch den Unitymedia-Verteilasten geschleust werden, ausserdem sollte ich bitte Unitymedia nutzen. Habe die Wohnung daraufhin gekündigt. Und jetzt, in der neuen Wohnung (habe daraufhin die Gelegenheit ergriffen, mir eine Eigentumswohnung zuzulegen, leider verbietet die Eigentümergemeinschaft eine Satellitenantenne), kommt Unitymedia und nimmt mir die Programme des Deutschlandfunks weg, neben den Kulturprogrammen die einzigen Angebote, für die es sich lohnt, das Radio einzuschalten. Fernsehen schalte ich sowieso schon lange nicht mehr ein. Erst keine Satellitenantenne mehr, jetzt kein Deutschlandfunk mehr. Irgendwie greift mir Unitymedia zu tief in mein Leben ein...
 
Unitymedia war da und hat neue Multimediasteckdosen in den Wohnungen und unterm Dach einen neuen Verteilkasten installiert und dabei meine Antenne abgeklemmt. Sie dürfe nicht durch den Unitymedia-Verteilasten geschleust werden, ausserdem sollte ich bitte Unitymedia nutzen.
Das ist wirklich eine Frechheit. Die meinen sich alles rausnehmen zu dürfen.
 
(...)Unitymedia war da und hat neue Multimediasteckdosen in den Wohnungen und unterm Dach einen neuen Verteilkasten installiert und dabei meine Antenne abgeklemmt. Sie dürfe nicht durch den Unitymedia-Verteilasten geschleust werden, ausserdem sollte ich bitte Unitymedia nutzen. Habe die Wohnung daraufhin gekündigt. Und jetzt, in der neuen Wohnung (habe daraufhin die Gelegenheit ergriffen, mir eine Eigentumswohnung zuzulegen, leider verbietet die Eigentümergemeinschaft eine Satellitenantenne), kommt Unitymedia und nimmt mir die Programme des Deutschlandfunks weg (...)

Verstehe ich das richtig, dass du deine alte Wohnung wegen des Ärgers mit Unitymedia gekündigt hast und aus freien Stücken in eine Eigentumswohnung mit Unitymedia-Kabelanschluss gezogen bist? Dass in einer Eigentümergemeinschaft Satellitenempfang bei vorhandenem Kabelanschluss in aller Regel nicht gestattet ist (so wie bei uns hier in Krefeld auch), hätte dir aber bekannt sein müssen bzw. hätte ich mich an deiner Stelle im Vorfeld informiert. Unsere Eigentümergemeinschaft, bestehend aus vier Häusern mit insgesamt achtzig Wohneinheiten, hat vor zweieinhalb Jahren mehrheitlich einer zehnjährigen Vertragsverlängerung mit Unitymedia zugestimmt. Daraufhin wurde die hausinterne Verkabelung auf Kosten von Unitymedia komplett erneuert, was sich für den Kabelnetzbetreiber dank unzähliger 2play-Vertragsabschlüsse längst rentiert haben dürfte. Satempfang ist dafür tabu, DVB-T2 und DAB+ sind an unserem Standort ohne Außenantenne, die ebenfalls nicht mal eben so auf der Terrasse oder auf dem Balkon angebracht werden darf, geschweige denn auf dem Hausdach, nicht zu empfangen. Mich bringen die Gängelungen seitens Unitymedia auch auf die Palme, weshalb ich im Zuge der Ausspeisung der Deutschlandradios eine E-Mail an die zuständige Landesmedienanstalt NRW und die europäische Kartellbehörde (Stichwort: Übernahme von Unitymedia durch Vodafone) geschickt habe. Aber was soll´s, der lineare TV- und Radioempfang via Kabel ist eh ein Auslaufmodell, in einigen Jahren wird sowieso alles über das Internet laufen. Wir Unitymedia-Kunden können ja jetzt bei den Deutschlandradios schon mal damit anfangen...
 
Dafür braucht man gar nicht so eine Lampenschüssel, die im übrigen nicht allzuviel taugt. Jeder Vermieter muss die Parabolantenne auf dem Balkon dulden, solange diese nicht fest mit dem Mauerwerk bzw. der Brüstung verbunden ist. Entsprechende Ständer für Sat-Antennen gibt es genug. Andere stellen sich Sonnenschirme auf den Balkon. Und dagegen kann auch keiner was sagen.

https://www.kostenlose-urteile.de/A...ohne-Substanzverletzung-erlaubt.news17841.htm
 
Jeder Vermieter muss die Parabolantenne auf dem Balkon dulden, solange diese nicht fest mit dem Mauerwerk bzw. der Brüstung verbunden ist.

Das ist leider nicht richtig. Die Rechtsprechung schwankte eine Weile, hat sich aber mittlerweile wohl beruhigt. Grundlage ist eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und der Informationsfreiheit des Mieters, die im Einzelfall vom Gericht vorgenommen werden muss. Der Vermieter kann den Mieter stets auf weniger einschneidende Empfangswege verweisen, solange das nicht mit unzumutbaren Kosten verbunden ist. Mittlerweile kann der Mieter nicht nur auf das Kabel verwiesen werden, sondern auch auf das Internet. Nur wenn das, was man dort bekommt, nicht ausreicht, um das Informationsbedürfnis des Mieters zu befriedigen, hat der Vermieter bei einer Antenne, die nicht in die Gebäudesubstanz eingreift, keinen Anspruch gegen den Mieter, diese wieder zu entfernen. Es kommt also auf den Einzelfall an.
  • BGH, Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04. BGH, Beschluss des VIII. Zivilsenats vom 14.5.2013 - VIII ZR 268/12.
  • Parabolantenne oder Internetfernsehen – Zusammenfassung des DMB
 
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Im Zweifel ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, das ist auffallend richtig. Allerdings ist dein BGH-Urteil von 2007 längst erledigt, denn es finden sich auf der von dir verlinkten Seite BGH-Urteile neueren Datums, die diesem komplett widersprechen. Das von mir verlinkte Urteil ist übrigens von 2014 und damit ebenfalls wesentlich neueren Datums.
Fakt ist, dass es dem Vermieter egal sein muss, was ich auf meinen Balkon stelle, solange es nicht ein öffentliches Ärgernis darstellt. Und eine Parabolantenne, solange es keine 2m-Schüssel ist, ist kein öffentliches Ärgernis. Solange sie nicht über den Balkon hinaus ragt und/oder fest mit dem Mauerwerk bzw. Brüstung verbunden ist, muss sie vom Vermieter geduldet werden. Für Astra reicht ja im Grunde eine 60er Schüssel um alles relevante auch bei miesem Wetter gut empfangen zu können. Und das kann man dann schon so aufbauen, dass es einem von der Straße nicht gleich ins Auge fällt.
Und den DMB kannste, mit Verlaub, gleich ganz vergessen, denn der widerspricht sich ebenfalls mehrfach. Übrigens verkündete er 2016 (!) ebenfalls, dass eine lose Anbringung der Sat-Schüssel aufgrund eines Urteils vom Vermieter geduldet werden muss.
https://www.mieterbund.de/service/mieter-zeitung-2016/april-2016.html
 
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Allerdings ist dein BGH-Urteil von 2007 längst erledigt, denn es finden sich auf der von dir verlinkten Seite BGH-Urteile neueren Datums, die diesem komplett widersprechen.

Könntest du dich als juristischer Laie mit solchen Aussagen bitte etwas zurückhalten? Danke.
Und den DMB kannste, mit Verlaub, gleich ganz vergessen, denn der widerspricht sich ebenfalls mehrfach

Der Deutsche Mieterbund widerspricht sich nicht, sondern teilt den Stand der Rechtsprechung mit und gibt auf dieser Grundlage Empfehlungen für Mieter. Wenn sich die Rechtsprechung ändert, sollten also auch die Empfehlungen neu gefasst werden.
 
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Der Deutsche Mieterbund widerspricht sich nicht
Der Berliner Mieterverein gehört zum Deutschen Mieterbund und verbreitet dieses, womit er sich auf ein BGH-Urteil von 2005 bezieht.

Zitat:
Wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu besorgen ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie im Innern des Gebäudes am Fenster oder auf dem Fußboden im hinteren Bereich auf einem durch Vorder- und Seitenwände sichtgeschützten Balkon aufgestellt ist, kann der Vermieter wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von (ausländischen) Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein, einer solchen Aufstellung zuzustimmen (§ 242 BGB).
Die Antenne muss aber standsicher aufgestellt werden, der Mieter kann sie z.B. nicht einfach auf dem Balkon mit einem Stiel in einen Sandeimer stecken und für das Kabel die Balkontür anbohren (LG Bremen v. 20.10.1994 – 2 S 376/94."

https://www.berliner-mieterverein.d...r-und-sein-recht-auf-informationsfreiheit.htm
 
und es gibt immer noch Private bzw. Pay Sender, die nicht drin sind (Cartoon Network, Boomerang, Sony) und die es über Satellit schon lang in HD gibt.

Cartoon Network und Boomerang gibt es in Deutschland via Satellit nur via Sky und nur in SD. Sony Channel wird gar nicht für Sat-Direktempfänger angeboten. Das gilt auch für eine ganze Reihe weiterer Bezahlprogramme. Nicht im Angebot von Sky zu sein ist fast gleichbedeutend mit der Nichtverfügbarkeit via Sat-Direktempfang. Eine neue Plattform als Sammelbecken für ProSieben FUN und Co. lohnt sich wohl nicht. Sonst hätte das schon jemand in Angriff genommen. Es gibt zwar die neue Sat-Plattform Diveo, aber viele der dort verfügbaren Spartenprogramme sind dennoch nur via Internet verfügbar. Man versteht sich ja als Hybridplattform.

Bin aber auf jeden Fall froh, dass die Deutschlandradio-Programme weiterhin via Sat verfügbar sind. Stationär ist das immer noch meine bevorzugte Radioquelle. Via Internet höre ich meistens nur Programme, die nicht via Satellit verfügbar sind.
 
Wiederholt im Wesentlichen die ursprüngliche Meldung von Meedia vom 21. Januar 2019.

dpa und Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 22. Januar 2019:
Unitymedia teilte mit, Deutschlandradio habe von sich aus im vergangenen Sommer den Verbreitungsvertrag für seine drei Programme zum Ende des Jahres 2018 gekündigt und explizit erklärt, „dass sie keine Ausstrahlung ihrer Programme mehr nachfragen“.

„Auf unser ausdrückliches Angebot, über eine Fortsetzung der Verbreitung zu verhandeln, wurde in keiner Weise eingegangen“, sagte ein Unitymedia-Sprecher in Köln. Insofern setze das Unternehmen jetzt mit der Beendigung der Verbreitung nur den ausdrückliche Wunsch des Senders um. „Wir sind aber auch für die Zukunft unverändert gesprächsbereit.“

Der Hintergrund zu den Streitigkeiten der Sender mit den Kabelnetzbetreibern wurde im September 2018 bei Heise Online zusammengefasst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Woche 2 seit der Ankündigung durch Unitymedia ist rum, und im Programm des DLF ist die Sache immer noch nicht thematisiert worden. Ob da noch was kommt?

Überhaupt wundert mich für Strategie des DRadio. Dass man die Einspeiseverträge kündigte, ist ja absolut richtig, aber offenbar hat man keinerlei Vorbereitung für den "Tag X" getroffen, weder politisch noch rechtlich noch PR-technisch. Man widerspricht noch nicht einmal direkt der Unitymedia-Behauptung, man habe die Ausspeisung selbst nachgefragt. Sehr merkwürdig. Vielleicht ist man im Hintergrund dabei, irgendetwas mit den Landesmedienanstalten austutüfteln, und glaubt, sich PR-technisch bis dahin keine Blöße geben zu dürfen? Dann ist der Effekt aber bisher eher gegenteilig.
 
Man widerspricht noch nicht einmal direkt der Unitymedia-Behauptung, man habe die Ausspeisung selbst nachgefragt.

Wenn man beim Hörerservice anruft, gibt es eine Ansage zu diesem Thema, in der es IIRC hieß, die Abschaltung sei „einseitig“ gewesen und man prüfe das weitere Vorgehen.

Ich habe weiter gegraben, und nach meinen Informationen stimmt die Darstellung von Unitymedia: DLR hatte gekündigt, und UM hat daraufhin angekündigt, die Programme abzuschalten. Beide bedauern das und bekunden Gesprächsbereitschaft – weil sie dazu verpflichtet sind: Sowohl das DLR als auch UM müssen schließlich die Grundversorgung sicherstellen.

Das wäre auch schlüssig, denn auch in den früheren Fällen waren es die Rundfunkanstalten, die die Einspeiseverträge gekündigt hatten. Früher war es aber der Kabelbetreiber, der die Versorgung aufrecht erhielt und die Anstalten auf Vertragsschluss verklagte. Ergebnis: Kein Kontrahierungszwang aus irgendeinem Rechtsgrund. Aber Vergütung kann verlangt werden. Wenn die Vergütung, die der Kabelbetreiber damals ursprünglich verlangt hatte, durchsetzbar gewesen wäre, wäre es nachträglich teuer geworden.

Die Landesmedienanstalten werden sich wahrscheinlich aus dem Konflikt heraushalten. Sie regulieren die Frequenzvergabe, aber nicht die tatsächliche Einspeisung. Man kann vertreten, dass das ein Einvernehmen der Parteien voraussetze und also auf dem ordentlichen Rechtsweg durchzusetzen sei, sofern gewünscht.

Der nächste Schritt wäre dann ein Eilantrag des DLR gegen UM, um die Grundversorgung wieder herzustellen. Der kann immer noch kommen, hätte aber, da gebe ich @freiwild Recht, eigentlich doch unmittelbar folgen müssen, denn es war ja eine Abschaltung mit Ansage. Das DLR hat damit begonnen, UKW abzuschalten, beim Kabelradio könnte man weitermachen, zumal die drei betroffenen Bundesländer eigentlich ganz gut versorgt sind. Reicht doch, oder? Hörer werden nicht auf Grundversorgung per Kabel gegen das DLR vorgehen (können).

Andererseits ist das ein klassischer Hänger, denn die Frequenzen sind für das Deutschlandradio reserviert, sie können also auch nicht anderweitig vergeben oder sonst genutzt werden. UM hat also auch von der aktuellen Lage auf Dauer keinen Nutzen. Und die Dauerschleife, die sie da laufen lassen, ist ja auch auf Dauer eher peinlich, nicht wahr? Wenn keine Programme eingespeist werden, kann UM auch keine Entgelte nachträglich vom DLR verlangen, außerdem ganz wenig Berichterstattung, nicht nur beim DLR selbst, auch die Verleger halten den Ball flach, die Zeit läuft also für das DLR.

Ich gehe davon aus, dass wir irgendwann eine Einigung erleben werden. Welche Summen gezahlt werden – es handelt sich jedenfalls um Millionen-Beträge –, wird man nicht erfahren, das war auch bei der Einigung von ARD und ZDF vergangenes Jahr so gewesen. Das DLR hatte sich diesem Deal nicht angeschlossen. Und bis dahin gilt die Ansage auf der Website des DLR: „Änderungen bei der Verbreitung der Deutschlandradio-Programme in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen“ mit ein paar technischen Tipps ohne den eigenen Rechtsstandpunkt dazu näher auszuführen. Pokerface.
 
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Also wenn die Sache so abgelaufen ist, wie ich mir das vorstelle, ist die Behauptung von Unitymedia, die Ausspeisung sei auf Wunsch des Deutschlandradios erfolgt, eine Lüge.

Deutschlandradio: "Hiermit nehmen wir das uns vom Bundesgerichtshof eindeutig zugestande Recht wahr und kündigen den Einspeisevertrag. Wir erlauben ihnen die unentgeltliche Weiterverbreitung in vollem Umfang."
Unitymedia: "OK, dann nehmen wir ihre Programme zum Jahreswechsel aus dem Angebot."
Deutschlandradio: "Das dürfen Sie nicht, und das wissen Sie auch!"
Unitymedia: "Nächste Woche nehmen wir ihre Programme aus dem Angebot!"
Deutschlandradio: "Heh, Moment mal!" [blättert eifrig in den Unterlagen]
Unitymedia: "Wir haben Ihre Programme herausgenommen."
Deutschlandradio: [immer noch am blättern]

Es ist eine Ironie, dass auch im Jahr acht des Kabelstreits die Kernfrage, ob die Kabelnetzbetreiber die Programme ohne Einspeisevertrag weiter verbreiten müssen, ungeklärt ist. Bislang hatten ja die Kabelnetzbetreiber die Rundfunkanstalten verklagt, weil die Kündigung der Verträge unrechtmäßig sei, aber die must-carry-Regeln dabei eingehalten, ohne diese formal anzuerkennen. Jetzt müsste zum ersten Mal eine Rundfunkanstalt einen Kabelnetzbetreiber verklagen wegen Nichteinhaltung der Must-carry-Regeln. Bislang macht das Deutschlandradio nicht den Eindruck, diesen Weg gehen zu wollen.
 
Ich behaupte, im Kabel von Unitymedia herrscht seit der Abschaltung der DLR Programme ein verfassungswidriger Zustand.

Das Verfassungsgericht hat privaten Rundfunk nur erlaubt, wenn öffentlich-rechtlicher Rundfunk die Meinungsvielfalt gewährleistet (Grundversorgung). Die Empfangbarkeit von öffentlich-rechtlichen Programmen ist bei einer endlichen Zahl von verfügbaren Kanälen Vorraussetzung für private Programme (Duales Rundfunksystem).

Gegen einen verfassungswidrigen Zustand müssen die Aufsichtsbehörden aus eigener Initiative und sofort einschreiten. Wozu ich dieLandesmedienanstalten in Baden-Württemberg, Hessen und NRW hiermit auffordere.

Den Umfang der ö-r Versorgung legt der Gesetzgeber fest, bzw. hat er ihn ja festgelegt: inklusive von Programmen des Deutschlandfunks.
 
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Der ö-r hat aber auch eine Entwicklungsgarantie und darf sich von als veraltet oder zu teuer betrachteten Übertragungswegen trennen sowie neu hinzukommende Techniken nutzen. Da jeder mit einem Kabelanschluss die potentielle Möglichkeit besitzt, auch per Internetradio zuzuhören, ist eine Versorgung ja gegeben.
Wenn das DLR nicht will, muss es auch nicht.

Und wenn sich jetzt nicht hunderte von DLR-Kabelradiohörern melden, die den Sender vermissen, kann man auch sagen: das ist rausgeworfenes Geld oder: einfach nur viel zu teuer. Als Rechtfertigung.
Möglicherweise dieses auch pokerfacemaäßig in der Absicht, dem Kabelnetzbetreiber gegenüberzutreten und zu sagen: schaumal, da haben sich mal grad 100 Hörer beschwert. Wir rechnen das mal hoch und sagen, daß das etwa 1000-5000 echten Hörern entspricht. Und dafür sollen wir euch Millionen zahlen? Ich glaub, mein Schwein pfeift!
 
Aus der Sicht des Anwenders: Wenn du an einem Kabel hängst, hängst du immer an einem Anbieter, der dich verhungern lassen kann. Die Kabeltechnologie mag mehr Auswahl, mehr Nutzer, mehr Komfort etc. in sich bergen, sie ist aber immer eine Abhängigkeitstechnologie, bei der du der Abhhängige bist. Und genau darum geht es in diesem Business: Abhängigkeiten schaffen!
 
Und wenn sich jetzt nicht hunderte von DLR-Kabelradiohörern melden, die den Sender vermissen

Wovon eher nicht auszugehen ist. Auf der FB-Seite von Unitymedia sind es gerade mal ein halbes Dutzend. Dafür massenhaft Beschwerden über Störungen bei der Telefonie oder ausgefallenes Internet.
Daran sieht man dann auch, wo die Prioritäten der Unitymedia-Kunden liegen.
 
Ich kann mich aber über UM echt nicht beschweren. Das Internet ist wirklich zuverlässig und wenn man einen WiFi Spot auf macht kriegt man sogar mehr Bandbreite als man bezahlt. Weil die garantieren, dass man mindestens immer das kriegt, was man bezahlt. Wir haben 400 MBit, mit WiFi Spot sind es 430, sodass User, die unseren Spot nutzen unsere eigene Bandbreite nicht einschränken.

In der Stadt gibt es mittlerweile viele UM Spots und ich finde das ne gute Sache.

Ich kann mich in den letzten Jahren nicht an einen einzigen Ausfall erinnern. Weder TV noch Internet. Und wenn mal was war, war es wegen Technischen Arbeiten, was vorher angekündigt wurde.

Der Kundendienst war bei Umstellungen immer schnell, zuverlässig und freundlich. Über die Service Hotline kann ich mich auch nicht beschweren.

Die haben mal was falsch abgebucht, dann hab ich da angerufen und wir haben als Entschädigung eine Gutschrift bekommen, die höher war als der fehlerhafte Betrag.

Ich bin jetzt auch kein Fanboy und wie gesagt gibt es auch Kritikpunkte, aber die Leistungen sind hier schon echt in Ordnung. Wenn ich ne Schüssel habe bin ich auch von Astra abhängig.

Solange ich mit der Dienstleistung zufrieden bin, empfinde ich die Abhängigkeit nicht als unangenehm. Letztendlich ist das ja überall so, das Handy geht auch nicht ohne Netz und DAB+ ist ganz schnell sinnlos, wenn keine Sender mehr verfügbar sind, die ich hören will.
 
Da jeder mit einem Kabelanschluss die potentielle Möglichkeit besitzt, auch per Internetradio zuzuhören, ist eine Versorgung ja gegeben.

Wobei diese Gebührenzahler dann diskriminiert werden. Neben dem Umstand bedeutet das Investition in neue Geräte und eine weitere Monatsgebühr, während man die Kabelgebühr oft nicht los wird, weil sie im Mietvertrag steht.
 
Stimmt, nämlich dann, wenn man das Internet nicht bei UM hat. Wenn man kein Fernsehen schaut oder nur Online und on Demand ist der Anschluss dann total überflüssig.

LG Tobi
 
Wobei diese Gebührenzahler dann diskriminiert werden. Neben dem Umstand bedeutet das Investition in neue Geräte

Aber wenn die Leute auf Helgoland (wo es kein Kabel gibt wegen dem weichen Material des Bodens) sich um den DLF weiterhin hören zu können ein DAB Empfänger kaufen müssen und ihr UKW Gerät nutzlos wird dann ist das keine Diskriminierung?

Im Gegensatz zu den starken NDR Programmen dürfte da nämlich von den DLF Kleinsendern vom Festland nichts mehr ankommen in rund 80 Kilometern entfernung bei den Sendeleistungen laut Liste. In den tiefsten Alpentälern sieht das ähnlich aus.

Auch diese Leute mussten sich neue Geräte kaufen (zugegeben es werden wohl kaum mehr als 50 Hörer betroffen sein) . Damals hat kein Hahn danach gekräht wer diskriminiert wird und was die Anschaffung neuer Geräte kostet. Im Gegenteil, es wurde als technische Revolution und digitaler Fortschritt begrüßt! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen zumal UKW der bedeutendere Empfangsweg ist als das Kabelradio.

https://www.deutschlandradio.de/deu...er-in-den.2174.de.html?dram:article_id=429095
 
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Aber wenn die Leute auf Helgoland (wo es kein Kabel gibt wegen dem weichen Material des Bodens) sich um den DLF weiterhin hören zu können ein DAB Empfänger kaufen müssen und ihr UKW Gerät nutzlos wird dann ist das keine Diskriminierung?

Doch selbstverständlich. Die Diskriminierung ist umso größer, je größer, je unplanbarer, je öfter der Betrag anfällt.
 
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Wenn das SD-TV abgeschaltet wird und es nur noch HDTV gibt, fühle ich mich auch diskriminiert, da ich dann kein Fernsehen mehr empfangen kann... SD-TV muss noch für mindestens 100 Jahre bleiben!
 
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