Urheber-/Verwertungsrechte und Vergütung bei gesprochenen Werken

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Hab da noch ein paar andere, die noch nicht in der Suchfunktion auftauchten.
Ute Fuchs zum Beispiel. Aber auf urheberrechtlich geschützter Kassette. Daher kein Hörbeispiel hier, oder doch?
 
Nicht 'aber', verehrter @chapri. Wir reden hier von Nachrichten, die ein Sprecher (nach allen Kriterien der Leselehre) verliest, die sein Nachrichtenredakteur aufgeschrieben hat. Da geht es nicht um verlegte Werke, die, wie von VG Wort im Kleinen Senderecht beschrieben, vergütet werden.

Sprecher bekommen da nichts; im Gegensatz zu Moderatoren, die sehr wohl VG Wort kassieren, wenn sie Verfasser der eigen Moderation sind. Egal, ob sie nach allen Kriterien der Leselehre plappern.

Jetzt können wir gern mal diskutieren, ob das Ablesen von Linercards und Nennung des Sendernamens genügend Schöpfungshöhe birgt, so das nach dem vom Moderator selbst gemeldeten, eigenem Wortanteil pro Stunde eine Vergütung durch VG Wort überhaupt berechtigt ist. :p:D
 
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Aber ich will Ihnen trotzdem eine sachliche Antwort geben: Der Generation von Ipods und Streaming ist der Begriff Hörbuch wohl eher ein Fremdwort. "Hörbuch", also Literatur, die auch auf Tonband gesprochen oder eben - wie erwähnt - Musikkassette(n) erschienen ist, ist genau so dem entsprechenden Urheberrecht und damit Verbot von unerlaubter Vervielfältigung unterworfen. Übrigens ist die besagte Sammlung von zehn Musikkassetten, gesprochen von Ute Fuchs nicht mehr lieferbar.
 
Wir dürfen Masterrechte und Urheberechte nicht durcheinander bringen.

Masterrecht werden die Vervielfältigsbeschränkungen berührt. Hier greift das Verbot unerlaubter Verfielfältigung dieser Aufnahmen.

Im Urheberrecht wird das öffentliche Aufführen geregelt. Handelt es sich dabei um nicht GEMA-freie Musik, müssen Gelder an GEMA abgeführt werden und werden von dort an die Berechtigten verteilt. Handelt es sich um verlegtes Wort (z.B. von Loriot gesprochene Aufnahmen), müssen Gelder an VG Wort abgeführt werden und werden von dort an die Berechtigten verteilt.

Weiteres von mir in #168.
 
Genauere, spitzfindige Differenzierung mag für Juristen wohl interessant sein, aber das Fazit bleibt: Keine Kopie, kein Einstellen in Foren, da ist es mir völlig gleichgültig, wie man das nennt.
Auf Schallplattenaufklebern steht beispielsweise, und das dürfte sich dem Gros der Abspielernutzer der Tonträger ein für alle Mal in aller Deutlichkeit eingeprägt haben:
"...Alle Hersteller- und Urheberrechte vorbehalten. Überspielung, öffentliche Aufführung und Rundfunksendung verboten..." Von GEMA ist da noch nicht die Rede. Das kam wohl später.
Für denjenigen, den es interessiert, SFGLP 77810 D.P. S71 873-B. Davon stammt der Aufdruck. Vielleicht ist diese Angabe auch urheberrechtsgeschützt. ;)
 
"...Alle Hersteller- und Urheberrechte vorbehalten. Überspielung, öffentliche Aufführung und Rundfunksendung verboten..." Von GEMA ist da noch nicht die Rede. Das kam wohl später.
Nö, kam nicht später. GEMA musste nicht einschränkend genannt werden, da es ja noch andere Verwertungsgesellschaften oder andere Urheberverwertungsverträge hätte geben können oder gab.

Der meist kreisrund auf Vinyl aufgedruckte Satz hat deutlich gemacht, dass Hersteller- und Urheberrechte vorbehalten, also zu beachten seien.

Das ist bis heute zu beachten, wenn geschützte Musik oder verlegtes Wort aufgeführt oder verfielfältigt werden soll. Sprecher, die z.B. Nachrichten oder Verkehr verlesen, gehen leer aus. Das war ja die ursprüngliche Aussage.
 
Im Urheberrecht wird das öffentliche Aufführen geregelt.
Kleine Ergänzung: Das Urheberrecht – bei musikalischen Werken in der Regel durch die Gema wahrgenommen, es gibt noch dutzende andere Gesellschaften für anderen Bereiche der Kunst – deckt die Rechte der Autoren (Komponisten, Textdichtern und Bearbeitern), sowohl im Falle von öffentlichen Aufführungen als auch beim Verkauf von Tonträgern ab. Und seit geraumer Zeit auch deren Rechte an Online-Veröffentlichung.
 
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[Klugscheißmodus=On]
Fast ziemlich genau. Im Urheberrecht werden die Rechte der Urheber, nämlich von Komponisten, Textdichtern, Bearbeitern und Verlegern wahrgenommen. Verleger sind ja keine Autoren, aber Urheber. :p
[/Klugscheißmodus=Off]
:D ;)
 
In Langfassung könnte ich jetzt viele Seiten schreiben...
Für dieses "Geschriebene" wärst du dann bei der VG Wort an der Ausschüttung beteiligt (unterstellt, du veröffentlichst Deine Lebensweisheiten und Du bist bei der VG Wort gemeldet).

so das nach dem vom Moderator selbst gemeldeten, eigenem Wortanteil pro Stunde eine Vergütung durch VG Wort überhaupt berechtigt ist
Ich habe erlebt, dass nur zusammenhängende Zwei-Minüter an der Radioausschüttung teilgenommen haben (als vergütungsberechtigt akzeptiert wurden), was mich oft gezwungen hat, meine 1.30er zu Zweiminütern zu erklären, bzw. still und heimlich einfach noch die An- und Abmoderation mit hinzuzurechnen, denn sonst wäre ich leer ausgegangen. Deswegen glaube ich nicht, dass man einfach die Moderationsminuten einer Stunde zusammenrechnen kann und dann anmelden. Oder es hat sich diesbezüglich bei der VG Wort etwas geändert.
 
Das weiß ich leider nicht, @Mannis Fan. Ich selbst habe immer nur meine Gesamtmoderatorenzeit pro 60 Minuten angegeben. Die war in jeder Stunde natürlich länger als 2:30.

Wenn Du als Mod heute nur 4 Slots à 30 Sekunden hast, wird's freilich eng. :D
 
"Schön, dass Sie dabei sind, mein Name ist Heinz Dudelkönig."
Die Vergütung durch die VG Wort fußt ja auf der Annahme, dass ein Kreativprodukt in Wort und Schrift gegebenenfalls kopiert, weitergereicht, abgeschrieben, oder verliehen wird. Dann soll der geistige Urheber nicht leer ausgehen. Kann man sich dies bei "Schön dass Sie dabei sind, mein Name ist Heinz Dudelkönig - und jetzt kommen alle Staus größer vier Kilometer" vorstellen?
 
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