Christi@n
Benutzer
Hi@all,
ich habe bis eben gegooglt aber bin zu keinem Ergebniss gekommen. Undzwar mache ich schon seit längerer Zeit Jingles für Webradios (seit ca. 3 Jahre) und habe mich schon sehr oft mit Urheberrechten befasst. Die Jingles mache ich fast immer mit dem Magix Music Maker, dazu hab ich min. 5 Soundpools (ab dem Jahr 2005). Effekte für Drop-Ins mache ich mit Ableton. Ich schrieb vor ca. 2 Jahren mit dem Magix-Support, weil ich mich absichern wollte zwecks Urheberrechte, dort gab man mir zu verstehen, das alle Soundpools ab 2005 kommerziell genutzt werden dürfen, solang eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist und die Samples nicht im einzelnen zu hören sind (da sich sonst jemand damit seine eigene Soundpool-Sammlung zusammenschneiden könnte). Urheber ist und bleibt Magix, aber absichern könnte man sich, wenn...
a) Genug Leute meine Jingles kennen und/oder
b) ich einen Notar bezahle (?!)
Naja, wie dem auch sei, ich will über mich hinauswachsen und endlich mal Jingles mit Sound-IDs machen, vielleicht auch sogar mit Gesang (ist mein persönliches Ziel). Wie sieht es dort von der rechtlichen Seite aus?
Ich hab spontan 5 Webradiosender im Kopf, wo mir auch auf anhieb eine Melodie einfallen würde, aber je länger ich diese Melodie dann im Kopf habe, desto bewusster wird mir, wie stark sie einen anderen Sender ähnelt, daher meine Frage: Sind kurze Melodien (ohne Gesang) Urheberrechtlich geschützt? Weiß da jemand bescheid?
ich habe bis eben gegooglt aber bin zu keinem Ergebniss gekommen. Undzwar mache ich schon seit längerer Zeit Jingles für Webradios (seit ca. 3 Jahre) und habe mich schon sehr oft mit Urheberrechten befasst. Die Jingles mache ich fast immer mit dem Magix Music Maker, dazu hab ich min. 5 Soundpools (ab dem Jahr 2005). Effekte für Drop-Ins mache ich mit Ableton. Ich schrieb vor ca. 2 Jahren mit dem Magix-Support, weil ich mich absichern wollte zwecks Urheberrechte, dort gab man mir zu verstehen, das alle Soundpools ab 2005 kommerziell genutzt werden dürfen, solang eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist und die Samples nicht im einzelnen zu hören sind (da sich sonst jemand damit seine eigene Soundpool-Sammlung zusammenschneiden könnte). Urheber ist und bleibt Magix, aber absichern könnte man sich, wenn...
a) Genug Leute meine Jingles kennen und/oder
b) ich einen Notar bezahle (?!)
Naja, wie dem auch sei, ich will über mich hinauswachsen und endlich mal Jingles mit Sound-IDs machen, vielleicht auch sogar mit Gesang (ist mein persönliches Ziel). Wie sieht es dort von der rechtlichen Seite aus?
Ich hab spontan 5 Webradiosender im Kopf, wo mir auch auf anhieb eine Melodie einfallen würde, aber je länger ich diese Melodie dann im Kopf habe, desto bewusster wird mir, wie stark sie einen anderen Sender ähnelt, daher meine Frage: Sind kurze Melodien (ohne Gesang) Urheberrechtlich geschützt? Weiß da jemand bescheid?