Urheberrecht bei Wertung der Charts?

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radiostation

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Ich hab mal eine Frage an euch...

Gibt es eigentlich bei Wertungen der Charts (z.B. bei den deutschen Single- und Albumcharts) irgendwelche Urheberrechte oder darf die Wertung von jedem Radiosender präsentiert werden?
 
AW: Urheberrecht bei Wertung der Charts?

Gute Frage! Ich weiß lediglich, dass die Top 100 wohl nicht jeder Radiosender, der sie sendet, auf seinen Seiten veröffentlichen darf! Habe das schon u.a. bei hr 3 beobachtet, dass sie die Liste nicht mehr bereitstellen durften!
 
AW: Urheberrecht bei Wertung der Charts?

Die Top 100 werden exklusiv für die Fachzeitschrift "Der Musikmarkt" erstellt. Und diese Zeitschrift gibts auch nur im Abo.

Auf deren Internetseite findet man immer nur die Charts von der vorhergehenden Woche, sonst würde ja niemand die Zeitschrift abonnieren.

Klar, daß die aktuellen Charts denn auch nicht offiziell im Netz stehen dürfen, oder?
 
AW: Urheberrecht bei Wertung der Charts?

Dass die Wertung nicht ohne Weiteres im Netz veröffentlicht werden darf ist irgendwie klar, aber wie siehts mit der präsentation im Radio aus?
 
AW: Urheberrecht bei Wertung der Charts?

phiba2 schrieb:
Dass die Wertung nicht ohne Weiteres im Netz veröffentlicht werden darf ist irgendwie klar, aber wie siehts mit der präsentation im Radio aus?
Es wird sicherlich niemand vor dem Radio sitzen und die Platzierungen mitschreiben, oder? Zumindest nicht von allen 100. Daher spielt es keine Rolle.

Oh, ich vergaß: Wer sich mit den Charts beruflich rumschlagen muß, hat die Zeitschrift ohnehin abonniert. Oder sollte es zumindest.
 
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